Das hört sich ein bisschen problematisch an, weil man nicht genau erkennen kann, um was für eine Waffe es geht.
Wenn die sonen roten Pin als Rohr hat, und man es eindeutig als Spielzeug erkennen kann, ist das Führen kein Problem.
Sieht die Waffe allerdings so Original aus, dass man sie mit einer echten verwechseln könnte, handelt es sich um eine Anscheinswaffe.
Anlage 1 WaffG:
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild :den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 :Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine :heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen :nach Nummer 1.6.1 …
Zweiteres würde zutreffen. Somit handelt es sich um eine Waffe nach §1 (2) WaffG. Dazu sagt §42 (1) WaffG "Verbot des Führens von Waffen bei öffentl. Veranstaltungen:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, :Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen :öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne :des § 1 Abs. 2 führen.
Verstößt man gegen dieses Verbot, begeht man eine Straftat nach §52 WaffG.