derzeit gilt der erstmalig erworbene Führerschein ja für 2 Jahre auf Probe. Während dieser Zeit haben Verkehrsverstöße Kat. A massive Folgen. Gilt dies auch bei Verstößen, die per Fahrrad erfolgen wie z.B. Missachten einer roten Ampel?
Betrunken Rad fahren ist auch eine eher schlechte Idee…
„Auch für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es einiges zu beachten.
Für PKW-Fahranfänger können alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten auf dem
Fahrrad eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben. Und selbst wer
noch gar keinen PKW-Führerschein besitzt, kann betroffen sein: Für
Jugendliche ab 16 Jahren, die in betrunkenem Zustand auf dem Fahrrad
erwischt werden, kann unter Umständen der Nachweis einer MPU beim Erwerb
des PKW-Führerscheins erforderlich sein.“ http://www.massvoll-geniessen.de/auch-radfahrer-koennen-den-fuehrerschein-verlieren.html
Die Missachtung einer roten Ampel mit dem Fahrrad hat dann keine Folgen für die Probezeit wenn der Verstoß unter einer Sekunde liegt.
In dem Fall wird nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 45€ aufgerufen - es gibt aber keinen Punkt.
Erst dann wenn der Verstoß über einer Sekunde lag, es eine Gefährdung oder sogar einen Unfall gab muss man mit Probezeitmaßnahmen rechnen da dann das Bußgeld mindestens 100€ beträgt und es auch 2 Punkte gibt.