Meine Nachbarin hat noch einen uralten (25 jahre her) Führerschein mit dem Namen ihres exmannes. Da sie neu verheiratet ist stimmt also der Name nicht mehr. Ich habe gelesen, dass der Führerschein nur gültig bleibt, wenn der Geburtsname drin steht, da man ihn dann mit dem Personalausweis vergleichen kann. Der Geburtsname steht aber nicht dabei.
Sie hat jetzt totale Panik, dass der Führerschein ungültig ist und sie strafe zahlen muss.
Könnt ihr mir weiterhelfen und wisst, ob sie ihn nun endlich mal umtauschen lassen muss und ob sie eine Strafe erwartet?
Vielen Dank. Aber das Problem ist ja, dass man es gar nicht vergleichen kann. Im Führerschein steht nur ihr erster name, nicht ihr geburtsname. Auf dem Personalausweis steht ihr geburtsname und ihr zweiter ehename. Also stimmen nur Vorname und Geburtsdatum überein. Das reicht doch nie und nimmer.
Sagt wer? Hier, hier und hier steht jedenfalls, dass man bei Namensänderung den Führerschein NICHT umschreiben lassen muss. Und das sind nun nicht gerade unseriöse Quellen.
Diese Quellen hatte ich auch gefunden. Dort geht man aber auch davon aus, dass es sich um den Geburtsnamen handelt, welcher noch im Ausweis steht und nicht ein fremder vorheriger ehename.
Also wie will man beweisen, dass das ihr Führerschein ist? Nur Vorname und Geburtsdatum vergleichen wird doch nicht reichen. Und mehr Gleichheit ist auf den Ausweisen nicht!
Und es stehen Geburtsdatum und Geburtsort drin. Vorname ist auch noch gleich.
Braucht es da noch mehr ?
Überlege mal, man kann sich mit uralten Füherscheinen ausweisen, (die grauen Lappen aus einer Art Leinenstoff), das Foto ist uralt, zeigt einen Jüngling in lockigem Haar.
Nach dem Foto von vor 40 oder 50 Jahren mag man den Fahrer nicht identifizieren. Auch da bleibt nur der PA-Vergleich.
Klar, kann es da auch mal zu Verzögerungen kommen, wenn per Funk nachgefragt werden muss.
Deshalb kann ein neuer Führerschein mit aktuellem Namen und Foto schon nützlich sein. Rein rechtlich muss man es nicht machen.
Da steht auch gleichzeitig, dass die Gute ihre Zulassungsbescheinigungen ändern lassen muß.
Oder die hier:
Hier wurde sogar ein komplett falscher Name eingetragen, und der Führerschein gilt trotzdem.
Dazu gibt es ein zentrales Fahrerlaubnisregister, in dem laut §49 FeV, Abs. 1, Nummer 1 Familiennamen, Geburtsnamen und sonstige frühere Namen gespeichert sind und auf das bei Zweifeln an der Identität zugegriffen werden darf.
Das steht zwar so explizit nicht da, ist aber auch egal.
Er ist gültig, Strafe wird auch keine fällig. Nur einen Leihwagen kann man mit solch einem Führerschein im Ausland vermutlich nicht mehr leihen - es sei denn, man verfügt über sehr viel Charme.