Führerscheinklasse 4 <-> AM: 50 <-> 45 km/h?

Liebe Experten,

ich habe noch einen alten (rosa) Führerschein mit Klasse 4.
Dort steht: 50cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Wenn man ihn jetzt umschreiben lässt, wird Klasse 4 ja zu Klasse AM.
Bei AM aber heißt es: 50cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Heißt das also, daß man durchs Umschreiben - blöd ausgedrückt - 5 km/h verliert bzw. seinen 50-km/h-Roller abschaffen darf um sich einen zuzulegen, der nur 45 läuft? Oder bleibt das mit 50 auch nach der Umschreibung?

Oder wurden diese Roller generell schon auf 45 gedrosselt, egal was im alten Führerschein steht?

Kann mich da jemand aufklären? :blush:

Danke und Grüße
Christian

Moin,
welche neue Klasse du bekommst steht in der FeV bzw in dieser Anlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Da du nicht gesagt hast wann du deinen ähh Lappen errungen hast, musste nun selbst die passende der fünf Zeile rausklabüstern und dabei unbedingt die letzte Spalte mit den Sonderberechtigungen beachten :smile:

Was die Schlüsselzahl bedeutet steht dann übrigens hier
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html

HTH
J~

Meinen Führerschein hab ich 1992 gemacht - und welche alte Klasse zu welcher neuen wurde, weiß ich wohl schon. :blush:
Es bleibt trotzdem die Frage zwischen nach der Diskrepanz zwischen Klasse 4 (50 km/h) und Klasse AM (45 km/h).

Oder wird, so wie ich dich verstehe, dann in den neuen Führerschein ein Schlüssel eingetragen, daß man 50 km/h schnelle Roller fahren darf?

Gruß
Christian

Moin,

ich bin davon ausgegangen, dass diese Erweiterung durch eine Schlüsselzahl eingetragen wird. Tatsächlich fand ich in der Anlage 9 aber auch keine entsprechende. Vielleicht wird es einfach als „Freitext“ eingetragen?
Bei der sehr verbreiteten Umschreibung von der alten PKW-Klasse 3 auf „neu“ geschieht dies ja auch. Man bekommt eine LKW-Klasse dazu, allerdings mit einer explizit erwähnten maximalen Fahrzeugmasse und Achsanzahl ->
h11.abload.de/img/fhrerscheinumsg.jpg

Falls es hier nicht ein anderer weiß, musst du wohl doch bei euch im Amt nachfragen. Einschränken deiner einmal erteilten Rechte ist zumindest IMHO nicht eraubt.

Oder wird, so wie ich dich verstehe, dann in den neuen Führerschein ein Schlüssel eingetragen, daß man 50 km/h schnelle Roller fahren darf?

Wie gesagt, dachte ich, aber ich fand keinen passenden Schlüssel

VG
J~

Als Kleinkrafträder gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

Es hängt nicht am umgestellten Führerschein von 4 auf AM /L. Es hängt am Roller und dessen Erstzulassung. Hast Du einen Roller aus der Zeit, dann darfst Du ihn auch weiterhin fahren. Aber einen neuen Roller nicht, weil der automatisch nur 45 km/h hat.

Also nochmal, deinen alten Roller kannst Du mit AM weiter benutzen. Eine Neuanschaffung darf aber nur noch max. 45 km/h schnell fahren.

MfG
duck313

Ahhh, daran liegt es also.

Vielen Dank! :smile:

Gruß
Christian

Also ich verstehe nicht, wieso Ihr bei Klasse 4 von 50 km/h sprecht. Ich denke, die Regeln für die Führerscheine haben sich doch nicht geändert, es kamen nur neue Führerscheine hinzu.

Ich habe 1959 den Führerschein Klasse 4 gemacht. Der galt für Kleinkrafträder bis 50 ccm und erlaubte mehr als 60 km/h. Zudem hatte ich ein „richtiges“ Motorrad-Nummernschild dran, anstatt eines kleinen Moped-Versicherungszeichens, und musste ein paar DM Steuern im Jahr zahlen. Mofas gab es damals noch nicht, und Mopeds durften nur bis 45 km/h fahren und waren führerscheinfrei.

Der Wichtigste Unterschied zwischen den beiden Maschinen ist aber, dass ich mit dem Kleinkraftrad auf die Autobahn durfte, das Moped nicht. Nur Fahrzeuge die mindestens 60km/h fahren können, dürfen auf die Autobahn. Mein Maschinchen schafft laut KFZ-Schein 63 km/h.

Deshalb bin ich als 17-jähriger mit dem Ding über die Autobahn vom Ruhrgebiet bis nach London gefahren. Das war zwar stinklangweilig, ich immer ganz rechts und alle, auch die LKWs, überholten mich. Aber wenn ich stattdessen mit einem Moped über Bundesstraßen gefahren wäre, wäre die Fahrzeit unzumutbar lang geworden. Ich hätte durch sämtliche Städte und Dörfer auf der Strecke hindurchfahren müssen, Umgehungsstraßen gab es damals noch nicht.

Grüße
Carsten