Heute morgen hatten sie im Radio ein paar „verrückte Gesetze“ aufgezählt. Kennt ihr auch so welche? Oder gibt es eine Seite, wo man diese schmökern kann?
Folgende „Gesetze“ sind mir schon bekannt:
In Frankreich ist es per Gesetz verboten ein Schwein „Napoleon“ zu nennen.
In Estland ist es per Gesetz verboten während des Geschlechtsverkehrs Schach zu spielen
In England ist es per Gesetz verboten, das Kinder unter 10 Jahren nackte Schaufensterpuppen anschauen.
Aus der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr kenne ich folgende „Klassiker“:
Bei einer Wassertiefe von 1,5(?) Metern hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen
Beim erreichen der Baumkrone hat der Soldat mit Kletterbewegungen aufzuhören.
Kein Gesetz, aber ein Urteil: eine schöne, wenn auch ein bißchen verrückte Antwort auf die Frage, was eine „Eisenbahn“ im Sinne des § 1 HaftpflG ist, lieferte das Reichgericht am 17.3.1879, RGZ 1, 247:
„[Eine Eisenbahn ist] ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Laden u.s.w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
(zitiert nach Wilhelm, Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Arbeitsweisen - http://www2.hs-fulda.de/fb/sw/projekte/r1bibliothek/…)
Grüße, Peter
Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat der Lenker eines Fahrzeuges andere Straßenbenützer mit der zum Abgeben von akustischen Warnzeichen bestimmten Vorrichtung durch deutliche Schallzeichen, sofern solche Vorrichtungen nicht vorhanden oder gestört sind, durch deutliche Zurufe zu warnen.[…]
Ich könnte noch eine Menge deutscher Gesetze aufzählen, die man wohl als Unsinn bezeichnen könnte, aber ich tue es nicht, denn das ist ja leider verboten.
Wer ein Gesetz als Unsinn bezeichnet, also als ungültig, spricht sich, wenn man es so auslegt, dafür aus, es zu übertreten. Und das ist laut AGB verboten.
Das ist doppelt unlogisch und selbstverständlich falsch. Natürlich darf man bei w-w-w äußern, welche Gesetze man für unsinnig hält. Ich bin gespannt, zähl mal auf!
Ich weiß nicht, ob du das ernst meinst. Es fällt mir schwer zu glauben, dass du es ernst meinst: Natürlich kann jeder auch bei w-w-w Gesetze als unsinnig bezeichnen, ohne damit gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen. Schade, jetzt werde ich nie erfahren, welche zahlreichen unsinnigen Gesetze du meinst. Und das nur, weil du an das Bestehen eines Gesetzes glaubst, das es gar nicht gibt: Das Gesetz, das es verbietet, Gesetze unsinnig zu nennen.
ich hatte zumindest erwartet, dass du deine kette der unlogik unbelehrbar weiterspinnt, dich publikumswirksam drin verhedderst und schließlich dramatisch zu fall kommst
und das willst du jetzt den wer-weiss-waslern vorenthalten! pfui!
ich hatte zumindest erwartet, dass du deine kette der unlogik
unbelehrbar weiterspinnt, dich publikumswirksam drin
verhedderst und schließlich dramatisch zu fall kommst
Natürlich kann jeder auch
bei w-w-w Gesetze als unsinnig bezeichnen, ohne damit gegen
irgendwelche Regeln zu verstoßen.
Ich muss leider zugeben, dass ich es nicht schlüssig, logisch und wasserdicht genug formuliert habe. Dann hätte ich Recht behalten. So leider nicht. Was solls.
Schade, jetzt werde ich nie
erfahren, welche zahlreichen unsinnigen Gesetze du meinst.
Na gut, ein Tipp: Google mal nach „Brennrecht“ und „0,5 Liter“. Aber bitte verschon mich mit einer Diskussion darüber, ich werde darauf nicht antworten.
das nur, weil du an das Bestehen eines Gesetzes glaubst, das
es gar nicht gibt.
Mir fällt gerade § 142 StGB „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ein.
Man muss hier an einer Verfolgung gegen sich selber mitwirken; dies verbietet aber mein Gerechtigkeits- und Rechtsstaatsverständnis.
Aus der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr kenne ich
folgende „Klassiker“:
Bei einer Wassertiefe von 1,5(?) Metern hat der Soldat
selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen
Beim erreichen der Baumkrone hat der Soldat mit
Kletterbewegungen aufzuhören.
Also „die“ zantrale dienstvorschrift gibt es bei der Bundeswehr nicht. Die Quelle unsagbarer Freuden ist in diesem Falle die ZDv 3/11 „Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)“ und beide obige Sätze gibt es nicht.
Es gibt allerdings ein paar andere (Habe dir Vorschrift gerade nicht zur Hand, meine mich aber grob an den Wortlaut erinnern zu können):
Wer schneller schießt und besser trifft gewinnt das Gefecht.
Nach dem Einsatz von Kernwaffen kann das Gelände sehr stark verändert sein. Das Zurechtfinden wird dadurch erschwert.
Und mein „Lieblings-Dienstvorschrift“:
Nachts ist mit Dunkelheit zu rechnen
Der Satz latet glaube ich eher: „Bei Einbruch der Nacht ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.“
Ich sehe das ein bisschen anderes. Niemand ist verpflichtet bei der eigenen Strafverfolgung mitzuwirken. Auch nicht bei der Unfallflucht. Jedoch fällt die Strafe halt deutlich höher aus, wenn man es nicht tut. Ansonsten würden nur ein Strafzettel und Kosten für die Versicherung anfallen. Aber niergends steht, dass du dich „stellen“ MUSST. Du KANNST, um einer empfindlichen Strafe zu entgehen.