Hy,
vor wenigen Monaten schenkte ich meiner Frau einen Hund, der auch ein Einzelhund bleiben sollte.
Nun, seit gestern haben wir 2!
Uns ist ein Yorkshire Terrier in einem erbärmlichen Zustand zugelaufen - besser gesagt „nachgelaufen“. Meine Frau (die NIE nein sagen kann), hat das erbärmliche Bündel Hund dann mit nach Hause genommen.
Bis dahin war ich noch fest im Glauben, dass wir einen Besitzer ausfindig machen können. Meine Holde hat den Hund von unzähligen Zecken befreit, ihn gebadet und auch gleich die vollkommen verklebten Augen frei gemacht, ihn getrocknet, ihm Ungeziefertropfen verpasst und dann wollte sie dem unkastrierten Rüden etwas zu fressen geben. Doch der Hund fraß nicht. Da er nun noch ein Skelett war/ist, war meiner Frau das nicht geheuer und sie schaute dem Hündchen ins Maul - was wir da zu sehen bekamen, entsetzte sogar mich. Zusammengefaulte Zähne und einen vereiterten Kiefer.
Also ab mit dem Tier zum Tierarzt.
Der untersuchte das Tier und stellte zudem (außer des Kiefers und der Zähne) noch fest, dass er auf einem Auge den Grauen Star hat, eine schwere Bindehautentzündung etc.
Aber das Tier hat einen Chip! Wir freuten uns, dass wir nun einen Besitzer ausfindig machen konnten (dem ich dann gehörig die Meinung gegeigt hätte).
Tja, seit heute wissen wir, dass das Tier nicht gemeldet ist und im Umkreis von 100 Km auch nicht vermisst wird.
Da er sich mit dem Hund meiner Frau soweit gut versteht (er hat nur einmal geknurrt), hat meine Frau entschlossen, dass er zunächst bleibt (ich kenne meine Frau, zunächst heißt, er wird hier auf Lebenszeit bleiben).
Da „Findus“ dringend wegen seinem Kiefer operiert werden muss und meine Frau der Ansicht ist, dass sie ihn dann auch gleich kastrieren lassen wird, stellt sich mir nun die Frage, ob wir diese Eingriffe durchführen lassen dürfen. Die OP wegen dem Kiefer das dürfen wir schon, denn das kann man ja nicht auf die lange Bank schieben. Aber die Kastration? Was, wenn sich nach Wochen doch noch ein Besitzer meldet (lt. Tierarzt und Tierschutzbehörde eher unwarscheinlich - ABER…)? Klar, wir müssten den Hund dem Besitzer aushändigen und er uns die Tierarztkosten ersetzen. Nur, kann er uns belangen, weil wir „seinen“ Rassehund haben kastrieren lassen?
Meine Frau möchte das alles so schnell wie möglich machen lassen und alles in einer OP, ich dagegen befürchte, dass das u. U. Ärger geben kann.
Hat mir jemand einen Tipp wie wir uns am vernünftigsten Verhalten?
mg
nyke
Hi!
Ich würde die Kastration erst einmal weg lassen. Allerdings wenn der Hund schon in so einem schlechten Zustand ist, dann hat er entweder länger sein Herrchen nicht mehr gesehen oder er stammt aus verdammt schlechten Zuständen. Zuerst würde ich nur die medizinischen Eingriffe machen lassen, die für die Gesundheit des Tieres notwendig sind. Zusätzlich würde ich es auch noch mal bei den Tierheimen in der Umgebung melden, dass ein Hund zugelaufen ist. Eventuell auch in einigen Foren im Internet bekanntgeben. Vielleicht wollte er ja hinter einer Hündin her und hat sich dabei verlaufen oder so. Aber es könnte durchaus sein, dass er ein Weihnachtsgeschenk war und dann als die Osterferien kamen wussten die Besitzer nicht wohin und haben ihn ausgesetzt.
Aber das sind nur Spekulationen.
Tara
Hallo!
Erstmal Grüße an Deine Frau!!! Ich find’s toll, daß ihr Euch so engagiert!
Der Hund ist mit ziemlicher Sicherheit ein eher altes Exemplar, auch wenn Yorkies schon früh Zahnprobleme haben können. Dafür spricht aber auch der graue Star…
Häufig werden gerade alte Hunde, sobald sich „Reparaturen“ ankündigen auf irgendeine Weise entsorgt.
Aus medizinischer Sicht würde ich auch dafür sprechen, dem Hund erstmal nur die Zähne zu sanieren. Für einen zweiten, anstrengenderen OP habt Ihr dann immer noch Zeit, wenn er wieder auf dem Damm ist. Und dann laßt Euren TA doch mal schauen - alte Rüden haben oft Prostata-Vergrößerungen und dann muß er in jedem Fall kastriert werden, sonst gibt’s Probleme beim Wasserlassen und später mit den Nieren. Ansonsten solltet Ihr Tierheimen und der nächsten Polizeiwache über Euren „Fund“ Bescheid sagen und dann mit dem Kastrieren ein halbes Jahr warten - falls er eben keine Prostata-Vergrößerung hat!
Wenn er bei Tasso nicht gemeldet ist, habt Ihr fast keine Chance, den Besitzer ausfindig zu machen - und umgekehrt!
Ich wünsche dem Kleinen gute Besserung und Euch alles Gute!
Archie
hallo nyke,
was bedeutet denn eigentlich der Chip? Und - ist er unlesbar? Oder führt er nicht weiter - warum? Wozu Chips?
Ich glaube, zuviel sofort machen zu lassen ist eh zuviel auch für den Hund. Wenn er in seinem schlimmen Zustand bloß die Kiefern-OP überlebt …
Ich würde erstmal alles gesundheitlich Notwendige machen lassen. Wenn es ist, was es scheint, wäre eine Kastration-auf-eigene-Faust am Ende noch ein Argument für den ehemaligen Besitzer, den Hund zurückzunehmen - denn dann wäre ein materieller Schadensersatz seine Chance und der Hund käme vielleicht zurück in Verhältnisse, die ich zumindest keinem Tier zumuten wollte … Gruß,I.
Liebe Tierfreunde
Zuerst Danke für Ihr Engagement, es sollte mehr Leute geben wie Sie.
Sie haben richtig gehandelt und den Hund versorgt, ja eigentlich
gerettet.
- Wenn der Hund einen Chip hat (inländisch) und der nicht gemeldet
ist, ist etwas nicht in Ordnung. Möglicherweise hat ein Zücher zwar
einen Chip (Transponder, für wenig Geld gekauft) gesetzt, aber nicht
bei der Datenbank gemeldet. Also ist der Chip wertlos. Leider
geschieht dies nicht selten, andrerseits kann bei der Ubertragung mal
ein Fehler passieren - deshalb sollte man (einmal) den Eintrag
kontrollieren.
- Tatsächlich müsste der Besitzer die entstandenen, unerlässlichen
Tierarztkosten übernehmen.
- Das Bezahlen der Kastrationskosten ist umstritten, wenn aus med.
Gründen nötig, muss diese der Besitzer sicher bezahlen.
Last but not least, der med. Zustand des Hundes lässt längeres
Alleine sein oder auf Aussetzung oder grobe Vernachlässigung (beide
letzteren sind Straftatbestände nach TschG) schliessen.
Wenn Sie den Hund bei einer offiz. Meldestelle (zB bei einer
Findeltiermeldestelle, beim Tierschutz* nachfragen) gemeldet haben,
geht der Hund, nach einiger Zeit* (CH zB 2 Monate) in Ihren Besitz
über. So käme der «arme» Hund noch zu einem verdienten Lebensabend.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Marc für http://www.dbi.ch/Tierinformation/
Hallo,
es gibt einige Seiten wo man nachgucken kann. Sollte er wirklich ausgesetzt sein, soll da auch mal erst einer die Chip Nummer nachweisen. Mir würde keiner den Hund mehr anfassen…so ein armes Tier.
Sollte er echt vermisst werden, ist das natürlich was anderes.
http://www.pfotensuche.de/
http://www.catterys.de/NGT/
http://www.tiervermittlung.net/vermisste_tiere.php
Grüße
Margit
Hallo,
ein CHip bedeutet die Identifikation des Tieres…wir müssen in der ZUcht alle Welpen im Verein unter dem VDH chippen lassen. Gleichzeitig melden wir die dann auch bei Tasso und so sollten sie dann auch in Zweifelsfall gefunden werden können. Es dient natürlich auch dazu bei den nötigen Untersuchungen für die Zucht , den „richtigen“ HUnd untersuchen zu lassen. Sonst wäre da ja Tür und Tor zum Betrug geöffnet. MIt Chip kann man da wohl kaum fuschen…
Grüße
Margit
Danke und noch ein paar Infos
Hy,
danke für eure Antworten.
Hier noch ein paar Infos:
Unser Tierarzt hat bei Tasso und einer anderen Tierdatenbank (International) die Chipnummer prüfen lassen und er ist tatsächlich nirgendwo mit dieser Nummer gemeldet. Aber durch eine Tierschutzorganisation haben wir in Erfahrung gebracht, dass es sich um einen deutschen Chip handelt.
Bei verschiedenen Polizeiposten haben wir Findus gemeldet, ebenso wie bei sehr vielen Tierheimen, Gemeinde- und Stadtverwaltungen und natürlich allen Tierärzten/Tierkliniken im Umkreis von etwa 100 Km.
Mehr können wir selbst im Moment nicht tun um den Besitzer oder die Besitzerin ausfindig zu machen.
Klar, meine Frau wird Findus freiwillig wohl kaum mehr hergeben und wenn doch, wird Sie dem oder der Besitzer/in wohl ständig auf der Matte stehen (was ich verstehen kann).
mG
nyke
Hallo
Ich denke, Sie haben alles Nötige getan um den Besitzer zu finden.
Erkundigen Sie sich beim Tierschutz, wie lange der Besitzer den
Findelhund zurückfordern kann (in CH 2 Monate). Es gelten
dieselben Bestimmungen wie für Tierheime. Nach Ablauf melden Sie den
Hund an den von Ihnen informierten Stellen ab.
Danke auch meinerseits für Ihre Mühe und viel Freude mit dem neuen
Hausgenossen.
JC