Hallo, ich habe mein Mobiltelefon im Zug liegen gelassen. Ein Anruf bei der Bahn war nicht erfolgreich. Jetzt habe ich gehört, dass das Zug-Reinigungspersonal Fundsachen behalten kann. Ich weiss jetzt aber nicht, ob sofort oder nach einem halben Jahr. Kann das denn sein?. Ich dachte immer, solche Sachen werden versteigert.
viele Grüsse
Hallo Maggi,
da bin ich leider überfragt. Ich würde aber davon ausgehen, dass Fundsachen nicht einfach behalten werden dürfen - in der Bahn wie überall!
Viel Glück weiterhin bei der Suche,
Carolin
Hallo,
also ich kann mir nun nicht vorstellen, daß Fundsachen in den Besitz der Reinigungskräft übegehen. Eher im Gegenteil. Wenn eine Reinigungskraft etwas findet und einfach einsteckt, wird ie wohl längste Zeit ihren Job gehabt haben, wenn das auffallen sollte.
Wenn Du was in einem Zug der Deutschen Bahn verloren haben solltest, melde den Artikel als verloren. Sollte er dann wieder auftauchen, werden die sich bei Dir melden.
Ach ja, Sachen aus Zügen der Deutschen Bahn werden zentral in Wuppertal gesammelt und dort dann auch nach einer bestimmten Frist versteigert. Wie es bei Zügen von Privatbahnen ist, kann ich Dir nicht sagen.
Kann ich mir auch nicht so vorstellen. Das Handy wurde als verloren gemeldet. Ist aber im Fundbüro nicht aufgetaucht. Meine Frage geht jetzt eher dahin: Ein Mitarbeiter der Zugreinigung findet ein Handy und gibt es ab. Bekommt er das dann nach einem Jahr, falls sich keiner meldet? Ist wohl auch keine Bahnfrage, betrifft wohl all diejenigen, die von „berufswegen“ etwas finden könnten. Auch Busfahrer usw. Jetzt sind die Reinigungskolonnen wahrscheinlich auch noch „outgesourced“.
Hallo,
natürlich muss auch das Reinigungspersonal die Fundsachen abgeben. Es gibt aber eine generell gültige Gesetzeslage, die besagt, dass jede Fundsache nach einem halben Jahr dem Finder ausgehändigt wird, sollte sich der Besitzer nicht gemeldet haben um sein Eigentum zurückzufordern. Sollte auch der Finder kein Interesse bekunden, werden dann die Sachen versteigert.
hallo,
also ich kann sie beruhigen. fundsachen darf grundsätzlich niemand behalten. werden das zugbegleitpersonal, noch reiniger noch fahrgäste die es finden. auch wenn etwas auf der straße verloren gegangen ist darf der finder es nicht behalten er muss es zur fundstelle in der stadt bringen.
bei der bahn ist es so, dass es an die fundstelle am zielbahnhof gebracht wird, nach einigen tagen geht es dann in die zentrale fundstelle bahn in wuppertal.
was aber nun mal sein kann ist, dass jemand nicht ehrlich ist und es einfach einsteckt und es nicht abgibt. kann auch ein fahrgast eingesteckt haben.
-(
sie können so ein formular ausfüllen dann wird nach dem handy geforscht, ich muss aber sagen, dass gerade handys gern gestohlen werden. also nicht in der fundstelle ankommen.
ich wünsche ihnen trotzdem viel glück
ok, prima, vielen Dank für die Antworten.
Also geht die Fundsache nach Wuppertal und wenn sich innerhalb eines halben Jahres keiner meldet, bekommt es der Finder.
vielen Dank und viele Grüße
Hallo!
Ich weiss es nicht, was das für ein Gerücht ist. Ich gehe davon aus, dass auch das Bahnreinigungspersonal dazu angehalten wird Fundsachen abzugeben. Ob dieses dann auch jeder tut ist eine andere Sache… je teurer das Handy um so interessanter ist so eine Fundsache natürlich für den Finder… Abgesehen davon, können ja auch Mitreisende (un)ehrliche Finder sein… Ich empfehle das Handy bei der Bahn über den FundService als vermisst zu melden - ein Anruf alleine kann hier nicht genügen, da es ja nicht sofort klar ist, wo dieses Handy vielleicht abgegeben wurde. Ich drücke die Daumen!
Hallo
Nein es ist so dass das Zugpersonal (zugbegleiter) am zielbahnhof nach Fundsachen abgehen, und Fundsachen werden weiter geleitet sn den Service, dort wird jede Fundsache in ein Computersystem eingegeben und zu einer Sammelstelle geschickt.
Der Weitere Ablauf spielt hier keine Rolle an dich^^
gehe einfach mal an den nächsten Service Point in einem Bahnhof und frag nach ob dein Handy abgegeben wurde / archiviert wurde… Du solltest angaben machen können welcher zug das war von wo nach wo ungefähre Uhrzeit und eben angaben zum handy.
Viele Grüße
OK, jetzt mal ganz abstrakt:
Gehen wir davon aus, dass das Personal ehrlich ist. Meine Frage ist jetzt: Bekommt der Finder die Fundsache oder wird sie versteigert?
Gerade im Internet gefunden. Kommentar eines „Zugreinigers“
"Pfandflaschen im Mülleimer da freuen wir uns!
Auch auf den Bahnhöfen gibt es Reiniger und die dürfen das Pfand behalten!
Auch wenn sie unten Bänken stehen ist in Ordnung!
Nur Pfandlos ist sehr blöd!
…Was lustig ist auch Handys oder so ohne Namen dürfen wir behalten! Ein Kollege hat vorige eins gefunden und darf es bahlten! Wir dürfen Sachen behalten die keine Adresse enhalten und wo sich der Besitzer nicht meldet!"
…Zitatende
Kann doch wohl nicht angehen…
Eine Versteigerung findet erst nach eine Wartezeit von ca 3-6 monaten statt.
Mit der Äußerung des Zugreinigers lehnt sich dieser weit aus dem Fenster offiziell geht das über eine Fundsachenstelle.
Sachen die von geringen Wert (Markt und Persönlichen Wert) sind werden vernichtet.
Da der Besitzer eines Handys beispielweise ausweisen kann und den Besitz beweisen kann sollte man vorsichtig sein mit „einfach behalten“ denn das verstößt klar gegen Regelungen der Bahn aber auch gegen das Gesetz zu Fundsachen!
LG
Hallo,
also generell dürfen in Deutschland keine Fundsachen einfachso behalten werden, da Dies einem Diebstahl entspricht. Auch das Reinigungspersonal hat diese Sachen abzugeben! Nur wenn Sachen einen wirklichen Wert unter 5€ haben, braucht man diese Fundsachen nicht unbedingt abgeben, da der Aufwand für die Bearbeitung usw. den eigentlichen Wert der Sache übersteigt. Dies ist aber in jedem Betrieb anders geregelt. Ich würde einfach nochmal bei der Fundsachenhotline anrufen und nochmals nachfragen.
Lg Dr.Tomsky
Hallo,
allen recht herzlichen Dank für die rege Beteiligung und die informativen Antworten.
bis bald.
Hallo,
Jetzt habe ich gehört, dass das Zug-Reinigungspersonal Fundsachen behalten
kann. Ich weiss jetzt aber nicht, ob sofort oder nach einem
halben Jahr.
da sollte das ganz gewöhnliche Recht gelten – vgl. etwa http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht oder http://www.bahn.de/p/view/service/bahnhof/fundservic….
–
PHvL