Fundsachen 'gewerblich'

Hallo!
Meine Frage ist folgende: Wenn in einer Diskothek Sachen liegen bleiben (z.B. Handys, Kleidung, geringe Summen Bargeld in Portmonnaies, etc) und diese von einem Angestellten/ dem Geschäftsführer gefunden werden, der Besitzer aber nicht unmittelbar erkenntlich ist, weil kein Name/ Ausweis dabei ist, was muss dann rein rechtlich gesehen damit passieren?
Genauer:

  • Wie lange müssen diese Dinge aufbewahrt werden (6Monate/ 2 Jahre/ für immer)?
  • Gehen Sie danach in den Besitz der Diskothek über, so dass sie weggeworfen/ versteigert (wie mit Koffern bei den Flughäfen) etc werden können?
  • Oder müsste man grundsätzlich alles zum Fundbüro bringen/ erst ab einem bestimmten Wert?
    Vielen Dank,
    LG,
    Norah

Hallo!

Was bedeutet „Fundsachen gewerblich“? Klingt nach ebay…

Das BGB kennt sowas jedenfalls nicht. Hier steht alles:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR0019…