Fundstelle für Verfassungsbeschwerde gesucht

Hallo!

Ich habe ein seltsames Problem: Beim Bundesverfassungsgericht soll unter dem Aktenzeichen 1 BvR 924/12 eine Verfassungsbeschwerde anhängig sein, die sich gegen die Versagung der Anlaufhemmung bei Einkommensteuer-Antragsveranlagung richtet.

Es gibt im Netz Dutzende Fundstellen, die diese Verfassungsbeschwerde aufgreifen - aber die Beschwerde selbst kann ich nirgends finden! Weder auf der Seite des BVerfG, noch auf irgndeiner anderen offiziellen Seite. Das Finanzamt behauptet, es gebe diese Beschwerde nicht.

Handelt es sich dabei um ein Gerücht? Eine urban legend? Bin ich zu doof, sie zu finden? Wurde die Beschwerde abgelehnt? Weiß jemand was davon?

LG Cleo

Hallo,

es wurde dir doch schon vor zwei Tagen bei gutefrage.net geanwortet, hast du mal die Bücherei bemüht?
http://www.gutefrage.net/frage/fundstelle-fuer-verfa…

In meinem WISO Steuer-Sparbuch sind zwar mehrere anhängige Verfahren, aber vor dem Bundesfinanzhof, und vom Bundesverfassungsgericht sind nur Urteile zu finden, allerdings nicht unter deinem angegebenen Zeichen.

Gruß
Christa

Nein, die Frage ist eben NICHT beantwortet worden. Im Gegenteil wurde mir geraten, hier nachzufragen.

Hi,
Man darf auch nicht alles glauben was so im Internet kursiert. Es gibt z.B. auch Schreibfehler und Menschen, die andere Fehl-Informieren.
Woher stammt dieses Aktenzeichen ?
Gruß
Guruji

Ich sag ja: Dutzende Fundstellen! Unter anderem ein Einspruchsmuster eines Lohnsteuerhilfevereins, ein paar Steuerrechtsforen, die Info auf der Homepage eines Steuerberaters … Es gibt auch ein Datum dazu (18.4.12) - auch unter diesem Datum ist keinerlei Verfassungsbeschwerde zu finden, die passt!

Hi.

Die Beschwerde muss erst dass Annahmeverfahren passieren, damit sie im Register angezeigt wird. Nur nicht vom Finanzamt abwimmeln lassen.

Kann das ein ganzes Jahr dauern?! Die Beschwerde ist (angeblich) vom April 2012.

Anlaufhemmung Antragsveranlagung
Hi,

Ich habe ein seltsames Problem: Beim Bundesverfassungsgericht
soll unter dem Aktenzeichen 1 BvR 924/12 eine
Verfassungsbeschwerde anhängig sein, die sich gegen die
Versagung der Anlaufhemmung bei
Einkommensteuer-Antragsveranlagung richtet.

Es gibt im Netz Dutzende Fundstellen, die diese
Verfassungsbeschwerde aufgreifen - aber die Beschwerde selbst
kann ich nirgends finden! Weder auf der Seite des BVerfG, noch
auf irgndeiner anderen offiziellen Seite. Das Finanzamt
behauptet, es gebe diese Beschwerde nicht.

Handelt es sich dabei um ein Gerücht? Eine urban legend? Bin
ich zu doof, sie zu finden? Wurde die Beschwerde abgelehnt?

Der Bundesfinanzhof hat das Verfahren VI R 16/11 am 18.10.2012 entschieden.
Zuvor wurde das Verfahren VI R 53/10 mit Urteil vom 14.4.2011 entschieden.
Laut Informationen der Finanzverwaltung ist seit dem 18.4.2012 eine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 924/12 anhängig. Das Verfahren habe ich jedoch nicht im Wortlaut gefunden. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 GG soll durch die Auslegung des § 170 AO der Finanzverwaltung verletzt werden.

Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren berufen, ruhen.

Schöne Grüße
C.

Der Bundesfinanzhof hat das Verfahren VI R 16/11 am 18.10.2012
entschieden.
Zuvor wurde das Verfahren VI R 53/10 mit Urteil vom 14.4.2011
entschieden.
Laut Informationen der Finanzverwaltung ist seit dem 18.4.2012
eine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 924/12 anhängig. Das
Verfahren habe ich jedoch nicht im Wortlaut gefunden. Der
allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 GG soll durch die
Auslegung des § 170 AO der Finanzverwaltung verletzt werden.

Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren berufen, ruhen.

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank! Hast Du da irgendeine offizielle Fundstelle? Denn MEIN Finanzamt sagt, es gäbe die Beschwerde nicht. Ich kann nicht beweisen, dass es sie gibt! Wenn ich das nicht kann, wird der Einspruch abgelehnt. Mein Verfahren ruht eben NICHT! Wo hast Du das gefunden?