Hallo!
Ich habe ein seltsames Problem: Beim Bundesverfassungsgericht soll unter dem Aktenzeichen 1 BvR 924/12 eine Verfassungsbeschwerde anhängig sein, die sich gegen die Versagung der Anlaufhemmung bei Einkommensteuer-Antragsveranlagung richtet.
Es gibt im Netz Dutzende Fundstellen, die diese Verfassungsbeschwerde aufgreifen - aber die Beschwerde selbst kann ich nirgends finden! Weder auf der Seite des BVerfG, noch auf irgndeiner anderen offiziellen Seite. Das Finanzamt behauptet, es gebe diese Beschwerde nicht.
Handelt es sich dabei um ein Gerücht? Eine urban legend? Bin ich zu doof, sie zu finden? Wurde die Beschwerde abgelehnt? Weiß jemand was davon?
LG Cleo