Mal angenommen, man gräbt so in seinem Garten rum und findet, na sagen wir mal, ein paar Ringe.
Ebenfalls angenommen, diese Ringe wären schon sehr, sehr alt.
Müsste man dann damit rechnen, dass diese Fundstücke eventuell beschlagnahmt, sichergestellt, enteignet (weiß nicht wie das heißt), werden, da es sich ggf. um Kulturgut oder was auch immer handeln könnte?
Müsste man dann damit rechnen, dass diese Fundstücke eventuell
beschlagnahmt, sichergestellt, enteignet (weiß nicht wie das
heißt), werden, da es sich ggf. um Kulturgut oder was auch
immer handeln könnte?
Hallo Mick,
das ist Landesrecht und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Grüße
Ulf
Ein Freund von mir hat vor ca. 15 Jahren mal alte Münzen in seinem Garten gefunden. Er musste den Fund zwar abgeben (Liegen heute in einem Museum), aber er wurde reichhaltig entschädigt. Waren mehrere 1000 DM…
Insbesondere das Stichwort aus §19a Schatzregal ist ein gutes Googlessuchwort. Auch die anderen §§ sollte man sich gut anschauen, denn eigentlich ist auch das eigenständige ausbuddeln schon problematisch, sondern es muss der Fund vor dem Bergen gemeldet werden, damit Profis die Fundstelle ordungsgemäß dokumentieren können (zeichnen, Fotographieren, ordendliche Profile ausheben, damit evtl die begleitenden BEfunde -das sind zB Bodenveränderungen die auf einen Grab/Hort oder Siedlungsfund hinweisen- erfasst werden)
Aber wirklich dem Finder abkaufen (was der Einverleibung durch die Denkmalbehörden in RLP entspricht, in anderen Bundesländern gibts nicht mal Entschädigung) wird die Behörde die Ringe nur, wenn sie wissenschaftliche Bedeutung haben, die 10000sten Römischen Goldohrringe lohnen sich für die vermutlich nicht sie aufzunehmen.
Dennoch solltest man sich bei denen genau informieren, wie dann mit diesen Dingern zu verfahren ist, zB. muss man bei einem (dann in Frage kommenden) Verkauf vermutlich die von den Behörden vergebenen Nummern dem Käufer mitteilen und ihn über die Pflicht aufklären, dass er die Zettelchen da dran zu lassen hat und evtl. muss man Namen und Adresse des käufers den behörden mitteilen, damit sie ggf. an ihn herantreten können, falls nun doch mal irgendeine arme Studentin alle 10000 römischen Goldohrringe aus RLP in ihrer Diplom oder Magister/Bachelor/MAsterarbeit begutachten muss.