zu folgender Situation bitte ich mal um Stellungnahme, danke!
Ein Artikel, dessen Wert 10€ nicht überschreitet, wird verloren. Aber dann von einem zuerst vermeintlich ehrlichen Finder an sich genommen. Eine Kontaktaufnahme via Handy und Vereinbarung zu einem Treffen erfolgt. Jedoch hält der Finder mehrere selbst vorgeschlagene Treffen (!!) nicht ein, sagt unter fadenscheinigen Gründen kurzfristig ab, schlägt letztlich sogar einen Handel vor:
Gibst du mir dies/jenes (mit bekanntermaßen hohem finanziellen Wert), dann bekommst du die Fundsache (niedriger finanzieller Wert).
Was würden Sie hier tun?
Anzeige bei der Polizei wg Unterschlagung zu § 246 / § 248A ?
„Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden … nur auf Antrag verfolgt" Wessen Antrag ist hier gemeint? Der des Anzeigestellers oder der öffentlichen Hand? D.h. kann eine Anzeige von der Polizei auch wg Geringfügigkeit abgelehnt werden?
Vielen Dank für Ideen und Hinweise.
Gruß Christine
„nur auf Antrag verfolgt“, heißt, im Gegensatz zum Offizialdelikt, daß die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nur tätig wird, wenn der Geschädigte dies wünscht.
Also ab zur Polizei, Anzeige erstatten + Strafantrag stellen.
Hier kämen vielleicht noch andere Straftatbestände in Frage, aber dazu schreibst du zu wenig.
Womöglich kann man darin, dass Finder Geld verlangt, eine Zueignung an sich selbst nehmen. Müsste man genauer prüfen, das ist jetzt ein Schnellschuss von mir.
Anzeige bei der Polizei wg Unterschlagung zu § 246 / § 248A ?
Bei einer Sache im Wert von 10,00 Euro eher nicht, nein.
„Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen
werden … nur auf Antrag verfolgt" Wessen Antrag ist hier
gemeint? Der des Anzeigestellers oder der öffentlichen Hand?
Antragsberechtigt ist der Verletzte.
D.h. kann eine Anzeige von der Polizei auch wg Geringfügigkeit
abgelehnt werden?
Nein, aber die Staatsanwaltschaft kann wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder mangels hinreichenden Tatverdachts für eine Straftat (§ 170 StPO) einstellen, und das wird sie vermutlich auch tun.
Die Drohung mit der Anzeige könnte man aber aussprechen, um die Rückgabe der Sache zu forcieren.
(ist gar nicht so einfach, ohne „ich“ und „du“-Form zu schreiben).
Verloren wurde Anfang Mai ein gefülltes Mäppchen - bewiesenermaßen auch mit Geld drin.
Der Finder hat zum Eigentümer sehr schnell per SMS Kontakt aufgenommen (im Mäppchen war ein Zettel mit der Handynummer)
Ein Abgleich von Farbe und Inhalt - um sicherzustellen, dass es tatsächlich dem Eigentümer gehört und nicht jemandem Dritten - erfolgte.
Ab dann - bis heute - nur noch SMS-Kontakt. Name des Finders könnte falsch sein, da er sich mit einem anderen Namen gemeldet hat, als zufällig über die Mailbox in Erfahrung gebracht werden konnte.
Mehrere Treffen zur vollständigen Rück- und Übergabe des Eigentums wurden vereinbart.
Finder fand immer neue Gründe, kurzfristig nicht zu kommen, hat auch keinen Ersatztermin/-ort vorzuschlagen.
Geäußerter Tauschwunsch des Finders war: Mäppchen gegen IPhone…
Eigentümerin wird VOM Finder (!!) mittlerweile auch nach Androhung einer Anzeige als Lügnerin und Betrügerin hingestellt. Eine Übergabe wird immer noch abgelehnt.
Finder meint sogar, nach mittlerweile vergangenen 4 Wochen „ganz zufällig“ Name und Adresse des tatsächlichen Eigentümers ermittelt zu haben und bezichtigt die Eigentümerin „mit scharfen Waffen zu schießen“. Schlusssatz per SMS: „hoffentlich passiert das nie wieder.“ in Bezug auf angebliche Aussagen (und vermeintlicher Gier!)der Eigentümerin!!!
Eigentlich schade, wenn Polizei und/oder Staatsanwaltschaft dann die Anzeige ablehnen würden. Vielleicht hat jemand noch Tipps nach der erweiterten Bekanntgabe von Details?! Vielen Dank!!
also, wie auch von anderen geschrieben, nimmt die Polizei die Anzeige natürlich auf. Jetzt ist vielleicht noch eine Bedrohung bzw. Beleidigung dabei (ich hoffe, du hast dir alle SMS aufgehoben).
Und wenn dem dann ne Vorladung zur Vernehmng ins Haus flattert, wird er wahrscheinlich ganz klein mit Hut.
Klar haben wir alle SMS noch, „kämpfen“ gerade mit unseren Handys und dem PC und dem entsprechenden Programm , um alle Nachrichten und Zeiten, wo versucht wurde, den Finder telefonisch zu erreichen (Anrufliste) auf Papier bannen und mitnehmen zu können.