Fundunterschlagung und mehr

Hallo,

an den Strassenrändern liegt eine ganze Menge Zeugs, meist natürlich Müll. Nun angenommen, es wird ein Nummernschild mit gültigen Plaketen (also nicht entstempelt) gefunden und eingepact zum an die Dachkammertür hängen.
Nun ist dies erstmal Fundunterschlagung. Wer ist eigentlich Eigentümer: KfZ-Behörde oder Halter ? Gibt es noch weitere §§ (welche?) die im Fall eines Falle die ‚Spesen‘ des Mitnehmers hochtreiben ?

Ciao maxet.

Hallo maxet,

wenn es wirklich an der Dachkammertür hängt, fällt mir nichts weiter
ein. Anders natürlich wenn man´s als Kennzeichen nutzt…

Eigentümer des Stückchens Blech ist der Halter, er hat´s gekauft und
bestempeln lassen. Die Behörde hat ein Beweisführungsinteresse daran,
IMHO nicht mehr. Teilweise wird meines Wissens auch vertreten, dass
die Plakette in Verbindung mit dem Blech eine zusammengesetzte
Urkunde darstellt; daraus folgte, dass Urkundsdelikte einschlägig
sein könnten, wenn Du dran rumknibbelst oder so. Halte ich aber für
rein theoretisch und somit vernachlässigbar.

Gruß - Jaschiii

Moien!

Mal abgesehen vom Eigentumsrecht ist in solchem Falle von eienr Straftat auszugehen und demzufolge dürften bei Nichtmeldung eines solchen Fundes strafrechtliche Konsequnzen möglich sein…

Bernd

Straftat???
Hallo Bernd,

UPS!!!
Warum ist in solchen Fällen von einer Straftat auszugehen?
(Keine Kritik, nur „dummdämliche“ Frage. Will das auch verstehen…)

Neugierig,
Tinchen

Hallo Bernd,

UPS!!!
Warum ist in solchen Fällen von einer Straftat auszugehen?
(Keine Kritik, nur „dummdämliche“ Frage. Will das auch
verstehen…)

§ 246 StGB stellt die Unterschlagung (welche auch die Fundunterschlagung beinhaltet) unter Strafe, da man sich rechtswidrig das Eigentum anderer zueignet.

Moien!

Mal cmd.dea widersprechen ;o)))) War natürlich unklar ausgedrückt, denn eine Straftat ist zwar nicht sicher anzunehmen, aber der Verdacht besteht halt OFFENSICHTLICH!! Von daher kannst du schon in die … geraten, wenn du dies net meldest…

Bernd

Das ist falsch!

Moien!

Mal cmd.dea widersprechen ;o)))) War natürlich unklar
ausgedrückt, denn eine Straftat ist zwar nicht sicher
anzunehmen, aber der Verdacht besteht halt OFFENSICHTLICH!!
Von daher kannst du schon in die … geraten, wenn du dies net
meldest…

Außer amtl. zur Strafverfolgung berufenen Personen ist niemand verpflichtet eine Straftat anzuzeigen.
Strafbar ist nach § 138 StGB die Nichtanzeige geplanter Straftaten, aber nur der im § 138 genannten Straftaten und nur zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann.

Das Schild sollte man aber trotzdem abgeben, denn es wäre - wie schon oben beschrieben - eine Fundsache, die - wenn es noch gesiegelt ist - mit Sicherheit zur Fahndung ausgeschrieben ist. Würde das Schild durch die Polizei bei einer unberechtigten Person aufgefunden, würde sie es mit Sicherheit überprüfen, da es eben gesiegelt ist. Somit wäre der Finder wahrscheinlich zunächsteinmal Beschuldigter in der Diebstahlsanzeige, die wahrscheinlich zum Verlust gefertigt wurde. Wenn nicht bekommt er eine Anzeige wegen Fundunterschlagung.

Wird das Siegel unberechtigt entfernt, beschädigt könnte das ein Siegelbruch, § 136 StGB, darstellen - bin mir da aber nicht sicher.
Ein Urkundsdelikt käme nur in Frage, wenn am Siegel/TÜV-/AUStempel herummanipuliert wird, bzw eine Fälschung aufgebracht wird.

M.

erst lesen, dann schreiben…
… dann hättest dir das Posting sparen können ;o)

Bernd

Deutlicher schreiben…
… dann hättete ich mir das Posting sparen können ;o)

Denn das Schild muss nicht abgegeben werden weil von einer Straftat auszugehen ist, sondern weil davon auszugehen ist, dass es jemand anderem gehört, d.h es ist auch abzugeben, wenn es tatsächlich nur abgefallen/verloren gegangen ist und der Finder auch davon ausgeht, dass dies der Fall ist.
In der Fahndung stehen verlorene Schilder trotzdem.

M.

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Danke
Mike für deine (vorhergehende) Antwort.

Kurz und gut, wenn das gesiegelte Nummernschild an meiner Dachkammertür hängt und bei der Drogenrazzia meines Untermieters auffällt, bin ich also erst mal in Erklärungsnot. Aber mit Glück und Spucke stellt das dann der StA wg. ggeringfügigkeit ein, wenn glaubhaft ist, dass es nur dort hing und nie von mir benutzt wurde (kein Urkundendelikt). . Ich geh jetzt mal googeln, was mich Fundunterschlagung kosten würde.

ciao maxet,

der mal ein solches Schild fand, sich beim Verkehrsamt gemeldet hat, welches dem Eigentümer meine Adresse weitergab.