Hi Stephan
Stimmt fast, CB-Funk ist sehr wohl öffentlich, jeder der daran
teilnehmen möchte darf das auch.
Das kannst Du gern so sehen, wie Du gern möchtest, es ist aber sinnlos über Rechtsvorschriften zu diskutieren, oder? Der CB-Funk zählt zum „Mobilfunkdienst (amF§)“ (früher nömL) (siehe http://www.regtp.de) Es gelten die Bestimmungen des Frequenznutzungsplans Ausgabe November 2003 Teilplan 163, Eintrag 163004. Nutzungsbestimmungen D150,9,11,30 (http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/freq…) - Achtung über 5 MB! Es handelt sich um einen „privaten Nahbereichsfunk“ - zudem gilt hier das TKG (siehe weiter unten)…
Zu CB-Funk gehört meiner Meinung nach neben dem klassischen
11m-Band auch das 2m FreeNet, 70cm LPD/SRD und 70cm PMR.
Das ist Deine prsönliche Einschätzung, die aber mit der Rechtslage nichts zu tun hat: Im Frequenznutzungsplan ist dies eindeutig geregelt. CB-Funk ist im Bereich 26560-27410 kHz. Sonst nirgends. Sicherlich haben viele CB-Funker auch Sprechfunkgeräte aus diesen Bereichen, das steht außer Frage. Aber FreeNet, LPD und PMR sind in erstere Linier Betriebsfunkbereiche, die zum Beispiel im Trucking oder der VT eingesetzt werden.
Das Abhören des CB-Funks ist verboten.
Würde ich nicht so sehen, für eine weitere Disskusion sollten
wir aber in das Brett wechseln.
Grundlage für den CB-Funk ist neben dem oben genannten Frequenznutzungsgedöne das Telekommunikationsgesetz (TKG). Anders als für den Amateurfunk gilt hier §86 „Abhörverbot…“.
Hier der Link zur Vorschrift: (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/gesamt.pdf)
Es ist definitiv verboten und steht unter Strafe (Es sei denn Du hörst mit einem CB-Funkgerät zu, dann unterstellt man Dir, das Du an diesem Funkdienst teilnimmst - dann mußt Du das gehörte aber immer noch für Dich behalten - ist im selben Paragraphen behandelt…).
Und vielen Dank für deinen Einsatz für den Amateurfunk.
Aber bitte gern
Bitte sehe meine Ausführungen nicht als Besserwisserei, aber gerade Du als Funkamateur kennst die Relevanz der rechtlichen Bestimmungen, wir haben uns bei der Lizensprüfung verpflichtet unsere Amateurfunkanlage, wie auch unser Wissensstand ständig zu aktualisieren… Wenn ich mich dennoch irren sollte, dann freue ich mich über einen Hinweis
Viele Grüße
Chris.