funkgerät bos, welches Modell

möchte von meiner terrasse aus > bos, wie rettung, feuerwehr, thw, polizei, bergwacht,kanalschiffahrt, evtl. flugfunk usw. empfangen.
welche Geräte kann man dazu empfehlen und wo kaufen, will einer etwas verkaufen?

Hallo,

möchte von meiner terrasse aus > bos, wie rettung, feuerwehr,
thw, polizei, bergwacht,kanalschiffahrt, evtl. flugfunk usw.
empfangen.

Mögen kann man viel.
Dürfen darf man etwas weniger.
Ich gehe davon aus, daß das Abhören des BOS-Funkes nicht erlaubt ist. Damit dürfte die weitere Frage erledigt sein.

welche Geräte kann man dazu empfehlen und wo kaufen, will
einer etwas verkaufen?

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

Ich gehe davon aus, daß das Abhören des BOS-Funkes nicht
erlaubt ist. Damit dürfte die weitere Frage erledigt sein.

welche Geräte kann man dazu empfehlen und wo kaufen, will
einer etwas verkaufen?

Geräte gibt es nur für die Behörden, FFW und Hilfsoprganisationen.
Der BOS ist verschlüsselt und kann mit keinem handelsüblichen Scanner abgehört werden.

nicki

Ich gehe davon aus, daß das Abhören des BOS-Funkes nicht
erlaubt ist. Damit dürfte die weitere Frage erledigt sein.

Solche Fragen sind nicht verboten und dürfen gefahrlos beantwortet werden.

Wenn der Funkscanner ein CE-Zeichen hat, ist der Kauf und Besitz erlaubt. Was man damit macht, ist jedem selbst überlassen. Es eignet sich jeder einfache Scanner mit dem Empfangsbereich „4 Meter“, „70 cm“ und „2 Meter“.
„Interessante“ Scannerfrequenzen gibt es im großen Netz, z.B. bei www.frequenzdatenbank.de oder ganz legal zu kaufen mit „BOS-Funk Band 2“ vom Siebel-Verlag.

Geräte gibt es nur für die Behörden, FFW und
Hilfsoprganisationen.
Der BOS ist verschlüsselt und kann mit keinem handelsüblichen
Scanner abgehört werden.

BOS ist nicht (überall) verschlüsselt und kann (noch) mit jedem „handelsüblichen“ Funkscanner abgehört werden.

Abhörverbot
Hallo

Ich gehe davon aus, daß das Abhören des BOS-Funkes nicht
erlaubt ist.

Wenn der Funkscanner ein CE-Zeichen hat, ist der Kauf und
Besitz erlaubt. Was man damit macht, ist jedem selbst
überlassen.

Die CE Konformitätskennzeichnung (Conformité Europénne) hat nichts mit dem Kauf bzw. Besitz zu tun. Auch eine Funkanlage ohne CE kann man kaufen und darf man besitzen.

Allerdings ist das Abhören von Funkverkehr (egal ob BOS oder Binnenfunk etc.), welcher nicht für die eigentliche Funkstelle bestimmt ist , strengstens verboten. Nachzulesen ist dieses im § 89 des Telekommunikationsgesetzes. Des Weiteren besteht eine Geheimhaltungspflicht/Schweigepflicht für den Fall das man einen Funkverkehr versehentlich mithört. D.h. das man nichts über den Inhalt des Funkverkehrs sagen darf, noch wer an dem Funkverkehr beteiligt war. Man darf nichtmal sagen das ein Funkverkehr überhaupt stattgefunden hat. Entbinden von der Schweigepflicht kann einen nur ein Richter.

Ein Verstoß gegen das Abhörverbot wird im neuen TKG als Straftat geahndet, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung („Schwarzfunken“) stellt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Man sollte sich also reichlich überlegen ob es einem Wert ist dafür tief in die Tasche zu greifen oder in den Knast zu gehen.

Greetz, Gley

Die CE Konformitätskennzeichnung (Conformité Europénne) hat
nichts mit dem Kauf bzw. Besitz zu tun. Auch eine Funkanlage
ohne CE kann man kaufen und darf man besitzen.

Eine Funk(sende)anlage ohne Genehmingungszeichen dürfen nur bestimmte Personengruppen kaufen und besitzen, z.B. Händler mit passendem Gewerbeschein, ausländische Passinhaber und lizenzierte Funkamateure.
Beim Handel von BOS-Sendegeräten (auch gebraucht) ist zusätzlich ein Bedarfsnachweise nötig.

Man sollte sich also reichlich überlegen ob es einem Wert ist
dafür tief in die Tasche zu greifen oder in den Knast zu
gehen.

Solange die TS solcher Fragen keinen gesetzlichen Betreuer haben, sind sie für Ihr handeln selbst verantwortlich und brauchen eigentlich nicht jedesmal durch einen Board-Syndikus belehrt zu werden.
Ein Hinweis auf §89TKG und §148TKG ist völlig ausreichend.

Die CE Konformitätskennzeichnung (Conformité Europénne) hat
nichts mit dem Kauf bzw. Besitz zu tun. Auch eine Funkanlage
ohne CE kann man kaufen und darf man besitzen.

Eine Funk(sende)anlage ohne Genehmingungszeichen dürfen nur
bestimmte Personengruppen kaufen und besitzen, z.B. Händler
mit passendem Gewerbeschein, ausländische Passinhaber und
lizenzierte Funkamateure.

Es geht hier einerseits um die CE-Kennzeichnung der Funkanlage, andererseits um das Genehmigungskennzeichen. Einen Gewerbeschein bekomme ich für 10 € bei der entsprechenden Behörde. Für den Vertrieb brauche ich kein Funkzeugnis!. Ich darf auch eine Seefunkanlage an Bord haben, diese darf aber nicht ohne weiteres Betriebsbereit sein (z.B. durch anklemmen eines Kabels oder Sicherung). Diesbezüglich habe ich schon Gespräche mit der Wasserschutzpolizei geführt (um mich zu informieren).

und brauchen eigentlich nicht jedesmal durch einen Board-Syndikus
belehrt zu werden.
Ein Hinweis auf §89TKG und §148TKG ist völlig ausreichend.

Board-Syndikus!. Soso. Demnächst antworte ich also ala: Siehe Paragraph $0815 TKG siehe Tante Google.
Damit wird niemandem geholfen. Ich gebe mein Wissen entsprechend meiner Ausbildung (und Funklizenz) weiter. Werde ich als „Syndikus“ bezeichnet weil ich anderen Leuten helfen will, so denke ich mir meinen Teil dabei und werde in diesem Forum nicht weiter schreiben.
Soll sich doch jeder selbst informieren und das passende googeln. Das ist M.E nicht der Sinn des WWW Forums.
Ich werde diesbezüglich nichts mehr schreiben - Schade!
Dieses Topic ist für mich beendet.

Grüße, Gleylancer

Stooopp / Haaalt
Hallo Gleylancer,

Board-Syndikus!. Soso. Demnächst antworte ich also ala: Siehe
Paragraph $0815 TKG siehe Tante Google.
Damit wird niemandem geholfen. Ich gebe mein Wissen
entsprechend meiner Ausbildung (und Funklizenz) weiter. Werde
ich als „Syndikus“ bezeichnet weil ich anderen Leuten helfen
will, so denke ich mir meinen Teil dabei und werde in diesem
Forum nicht weiter schreiben.

Ich gebe Dir vollkommen Recht…aber…
Bleibe bitte im Forum, denn wegen eines einzigen Ausrutschers sollte man nicht die Flinte ins Korn werfen!!
Gruß, Edi