Hallo, kennt sich da jemand aus? Habe schon gegooglet , aber nichts gefunden, nur für Mieter, aber nicht Eigentümer.
Danke schon mal im Vorraus:smile:
Wir sind Eigentümer in einer Wohngemeinschaft von ca 100 Wohnungen.
Nachdem wir unsere Heizkostenabrechnung erhielten, stellte ich fest, das 2 der Funkgesteuerten Ablesegeräte defekt sind.
Wir hatten in Bad und Dusche( 2 verschieden Räume) einen Vebrauch, obwohl wir dort nie heizen.
Die Zähler sollten auch auf Null stehen, tun sie jedoch nicht.
Bei Anfrage bei der Hausverwaltung und der Firma ( 5 Telefonate) wurden wir darauf hingewiesen, das wir die Kosten selber zu tragen haben.
Die Geräte sollten laut Firmenwebseite 2004 geeicht worden sein und für die Kaltwasserzähler 2010 ausgetaucht worden sein. Ein Austausch hat 2010 nicht stattgefunden. Ist es denn so richtig, das wir die Kosten übernehmen müssen, wenn doch der Fehler der Geräte, bei der Firma liegt? Sind wir jetzt in Beweisspflicht?