Funkscanner

Ich habe gelesen, dass man BOS-Funkfrequenzen u.ä. nicht privat
abhören darf. Ein Bekannter sagte mir jedoch, dass man diese zwar
abhören darf, jedoch diese Informationen nicht weitergeben darf.
Was stimmt nun?

Der Verkauf bzw. der Erwerb eines solchen Geräte ist zwar nicht verboten, aber das abhören bzw. schon das einschalten ist Strafbar und kann verfolgt werden.

Gruß

Günter

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siehe hierzu auch:
http://home.t-online.de/home/funkmagazin/06039.htm

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Der Verkauf bzw. der Erwerb eines solchen
Geräte ist zwar nicht verboten, aber das
abhören bzw. schon das einschalten ist
Strafbar und kann verfolgt werden.

Gruß

Günter

Falsch ! Weder der Erwerb noch der Betrieb sind verboten und zwar schon seit 1992. Lediglich der Betrieb ist rechtlich eingeschränkt.BOS-Dienste,schnurlose Telefone etc dürfen nicht abgehört werden.

Marco

Hallo Mathias,

ich kenne die gleiche Version wie Dein Bekannter. Man darf’s zwar hören, aber nicht aufzeichnen oder weitergeben.

Ciao, Peter