Funkscanner

Ich habe gelesen, dass man BOS-Funkfrequenzen u.ä. nicht privat
abhören darf. Ein Bekannter sagte mir jedoch, dass man diese zwar
abhören darf, jedoch diese Informationen nicht weitergeben darf.
Was stimmt nun?

Du darfst sie nicht abhören und falls Du zufällig & unabsichtlich auf eine dieser Frequenzen gerätst, bist Du gehalten
a) die Frequenz zu wechseln und
b) Stillschweigen über das Gehörte zu wahren.

Vgl. Fernmeldeanlagengesetz (frag’ mich nicht nach dem genauen Paragraphen)
Gruß Andi.

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Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG § 86 und § 95) ist es verboten.

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Gruß

Wolfgang

Hi Mathias,

ein Bekannter wurde kürzlich mit einem solchen Teil von der Polizei erwischt. Sein Anwalt sagt klipp und klar: Besitzen darf man das Teil, aber benutzen nicht.

Gruß, Ratte

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Hi Mathias,

ein Bekannter wurde kürzlich mit einem
solchen Teil von der Polizei erwischt.
Sein Anwalt sagt klipp und klar: Besitzen
darf man das Teil, aber benutzen nicht.

Gruß, Ratte

Toll,wenn selbst die „Rechtsverdreher“ nicht mal die genaue rechtliche Lage kennen. Der Besitz UND der Betrieb sind bereits seit 1992 wieder erlaubt,allerdings mit der Einschränkung,daß alle nichtöffentlichen Aussendungen (BOS, schnurlose Telefone)vertraulich zu behandeln sind.Außerdem muß der Empfang sofort wieder eingestellt werden,wenn so eine Frequenz zufällig „aufgeschnappt“ wird.
Wenn dein Bekannter natürlich auf frischer Tat geschnappt wird,hat er Pech gehabt.

Marco

Wenn dein Bekannter natürlich auf
frischer Tat geschnappt wird,hat er Pech
gehabt.

Dazu ist noch zu sagen, daß Vorsatz unterstellt werden kann, wenn BOS-Frequenzen im Gerät gespeichert sind.

Gruß Andi.