Funktionseinschränkung durch Software-Upgrade

Auf was könnte man eine Klage stützen, wenn ein Softwarehersteller ein Programm mit verschiedenen Features verkauft, die durch ein Upgrade dann teilweise wieder entfernt werden. Ist irgendwo gesetzlich geregelt, dass vorhandene Funktionen bei einem Upgrade erhalten bleiben müssen oder das ein Hersteller darauf hinweisen muß wenn vorhandene Features durch ein solches entfernt werden?

Zwei fiktive Beispiele dazu:

  1. Ein Softwarehersteller vertreibt ein Musikbearbeitungsprogramm dass unter anderem auch MPG’s und WMF’s, also Filmdateien, zur Musik mit abspielen kann. Der User ist Gewerbetreibender, nutzt die Software geschäftlich und macht ein Upgrade auf die neue Version und kann darin nur noch WMF’s als Filmdateien mit einbinden aber keine MPG’s mehr, wodurch ein Großteil der mit der alten Version angelegten Dateien in der neuen Version nur noch ohne den enthaltenen Videodateien abgespielt werden kann. Eine Rücknahme lehnt der Hersteller ab, weil mit dem Zusatz MPG’s nicht mehr geworben wird.

  2. Der Anbieter einer Buchhaltungssoftware vertreibt ein Programm, welches jeden UST-Satz verarbeiten kann und verkauft dazu etwa 3x im Jahr ein Update mit neuen Formularen und Verbesserungen. Mit einem der Updates wird unbemerkt der UST-Satz dann plötzlich eingeschränkt, so dass mit Einführung des neuen Mehrwertsteuersatzes erneut ein Zwangsupdate erworben werden muß. In den alten Versionen konnte der neue Mehrwertsteuersatz zwar bereits gedruckt werden, aber nur in alte Formulare bis 2002.

Im Fall 1 käme als Schaden entweder der Kaufpreis des unnötigen Upgrades der Software in Betracht oder alternativ die Arbeitszeit um alle Videos in ein anderes Format zu wandeln und neu einzufügen.

In Fall 2 käme als Schaden wohl nur der Kaufpreis der neuen Software in Frage.

Gruß, Edison

Hallo,
ianal.
Ein Upgrade ist ein komplett neues Exemplar einer Software, quasi ein verbilligter Neukauf. Ich sehe da nicht, dass irgend ein Recht auf eine bestimmte Funktion besteht. Zu prüfen, ob die neue Version alles kann, was der Käufer braucht, ist dessen Problem. Er ist ja nicht gezwungen, die neue Version zu kaufen.

Beim Update kann das anders aussehen, wenn es ein automatisches Update vom Programm selber (und damit vom Hersteller) ausgelöst ist, also ohne Absicht und Eingriffsmöglichkeit des Nutzers. Zumindest letzteres möchte ich aber bezweifeln. Der Nutzer sollte mal in die Lizenzbedingungen schauen. Und in den Kaufvertrag für die Software. Und in die Versionsinformationen, die bei jedem Update mitgeliefert werden sollten.

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Hallo,
ianal.

kP

Ein Upgrade ist ein komplett neues Exemplar einer Software,
quasi ein verbilligter Neukauf. Ich sehe da nicht, dass irgend
ein Recht auf eine bestimmte Funktion besteht.

Nunja, es ist schon richtig, dass Du ein neues Programm kaufst, aber doch nicht irgendeines. Ein Upgrade (engl. Verbesserung!) bezeichnet doch neue Version einer Basissoftware, die zusätzliche Funktionen enthält, also eine Steigerung der Qualität oder der Funktionen einer vorhandenen Software. Man kauft ja nicht irgendein Programm, sondern eines das man schon kennt. Wenn Du also von Office 2003 auf Office 2007 upgraden würdest, rechnest Du doch auch nicht damit, dass Du dann 80% Deiner alten Word-Dokumente nur noch teilweise lesen kannst, weil Du bestimmte Funktionen aus der Vorgängerversion benutzt hast.

Zu prüfen, ob
die neue Version alles kann, was der Käufer braucht, ist
dessen Problem. Er ist ja nicht gezwungen, die neue Version zu
kaufen.

Das nicht, er kann aber auch vor der Installation überhaupt nicht prüfen ob noch alle alten Funktionen vorhanden sind und ob sich noch alle alten Dokumente darin nutzen lassen. Selbst nach der Installation würdest Du ja wohl kaum alle 500 Word-Dokumente auf Deinem Rechner öffnen. Sowas ist doch völlig praxisfremd, wenn es sich um die neue Version eines vorhandenen Programmes handelt.

Der Nutzer sollte mal in die
Lizenzbedingungen schauen. Und in den Kaufvertrag für die
Software.

Gehen wir davon aus, weder das eine noch das andere beinhalten einen Hinweis auf diesen Umstand.

Und in die Versionsinformationen, die bei jedem
Update mitgeliefert werden sollten.

Auch hier wird diese Änderung nicht weiter erwähnt.

Gruß, Edison

Hallo,

Wenn Du also von Office 2003 auf Office
2007 upgraden würdest, rechnest Du doch auch nicht damit, dass
Du dann 80% Deiner alten Word-Dokumente nur noch teilweise
lesen kannst, weil Du bestimmte Funktionen aus der
Vorgängerversion benutzt hast.

Doch, genau damit muss man rechnen. Versuch doch mal, ein Winword6-Dokument mit der neuesten Office-version zu öffenen. Erwarte dabei nicht, dass alle Tabellen und alle Formatierungen gleich aussehen wie in der älteren Version. Das ist ja nichtmal innerhalb derselben Version bei zwei verschiedenen Rechnern immer der Fall gewesen. Grade Office ist nicht komplett kompatibel zu sich selber.
Ich kenne aber auch kaum ein Programm, das z.B. alle Makros der Vorgängerversion fehlerfrei ausführt. Und das sind nicht nur Allerweltsprogramme sondern sogar Profiprogramme wie CAD-Software und auch komplette Unternehmenssoftware.
Wenn Du wert auf eine bestimmte Funktion legst, musst Du selbstverständlich prüfen, ob sie in der neuen Version vorhanden ist.

Der Nutzer sollte mal in die
Lizenzbedingungen schauen. Und in den Kaufvertrag für die
Software.

Gehen wir davon aus, weder das eine noch das andere beinhalten
einen Hinweis auf diesen Umstand.

Sorry, das glaube ich schlicht nicht. Irgendwo steht mit Sicherheit ein Hinweis darauf, dass sich bei einer neuen Version Funktionen ändern können. Welchen Sinn hätte denn sonst überhaupt ein Update?

Aber ich halte mich jetzt aus der Diskussion raus, denn: ianal.

Gruß
loderunner