Funktionsfähiges Spiel ersteigert und nun Defekt

Hallo,

Ich habe bei Ebay ein Spiel von einem Privatanbieter ersteigert. Leider läuft das Spiel nicht (habe es auf zwei unterschiedlichen Pc’s Installiert). Nun möchte ich das Spiel zurück schicken und mein Geld zurück haben, da das Spiel offentsichtlich Defekt ist, aber der Ebayer stellt sich Queer dabei. Er meint entweder habe ich ein kaputtes Laufwerk oder es wurde beim Transport beschädigt.

Was kann ich da jetzt machen?

Laut seiner Aussage beruft er sich auf folgendes:

WICHTIG: Wegen des neuen EU-Gesetzes muss ich erwähnen, dass der Artikel von privat verkauft wird, so wie er ist. Die Angaben zum Artikel wurden von mir nach bestem Wissen erstellt. Das bedeutet, dass jegliche Gewähr ausgeschlossen ist, ebenso bei unversichertem Versand (z. B. Brief, Päckchen, Warensendung). Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf Umtausch, Rückgabe und die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Auch für eine eventuelle fehlerhafte Behandlung durch die Post oder andere Zulieferer kann ich nicht haftbar gemacht werden. Dieser Hinweis ist leider notwendig, hat aber nichts mit dem Zustand des Artikels zu tun.

Bitte um Hilfe

Mit Freundlichen Grüßen

Hallo,

Ich habe bei Ebay ein Spiel von einem Privatanbieter
ersteigert. Leider läuft das Spiel nicht (habe es auf zwei
unterschiedlichen Pc’s Installiert). Nun möchte ich das Spiel
zurück schicken und mein Geld zurück haben, da das Spiel
offentsichtlich Defekt ist

Wenn sich das Spiel vom Datenträger installieren lässt, scheint der Datenträger okay zu sein. Wenn es auf deinem PC nicht läuft, ist es nicht das Problem des Verkäufers, sondern eher in einer Inkompatibilität begründet. Ich habe sogar schon Spiele neu im Fachhandel gekauft, die bei mir nicht liefen. Das ist meistens Pech, denn weder der Verkäufer, noch der Hersteller können sicherstellen, dass das Spiel auf jeder erdenklichen Kombination von Hard- und Software funktioniert.

Was kann ich da jetzt machen?

Eigentlich gar nichts.

Laut seiner Aussage beruft er sich auf folgendes:

[…] Das bedeutet, dass jegliche Gewähr ausgeschlossen
ist […]

Der ganze „Disclaimer“ ist zwar sehr unprofessionell formuliert, dürfte aber einen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung darstellen. Da wäre dann nur was zu machen, wenn man dem VK beweisen könnte, dass

  • Ein Sachmangel vorliegt
  • Dieser schon bei Übergabe vorhanden war
  • Der Verkäufer diesen kannte
  • Der Verkäufer diesen arglistig verschwiegen hat

Gruß

S.J.

Hallo,

Das bedeutet, dass jegliche Gewähr ausgeschlossen
ist, ebenso bei unversichertem Versand (z. B. Brief, Päckchen,
Warensendung). Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich
damit einverstanden, auf Umtausch, Rückgabe und die Ihnen
gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu
verzichten. Auch für eine eventuelle fehlerhafte Behandlung
durch die Post oder andere Zulieferer kann ich nicht haftbar
gemacht werden. Dieser Hinweis ist leider notwendig, hat aber
nichts mit dem Zustand des Artikels zu tun.

Was alles an PC Inkompatibilitäten denkbar ist, wie von Steve Jobs ausgeführt, weiß ich nicht.
Wenn das Ursache des Problems ist, hat der Käufer vermutlich wirklich Pech.

Was aber den Disclaimer des Verkäufers betrifft wollte ich noch anmerken: der Verkäufer kann sich sicherlich mit keinem Disclaimer vor der Verpflichtung drücken die Ware angemessen zu verpacken. Sollte ein Transportschaden vorliegen und sollte der auf unzureichender Verpackung beruhen, wäre der Verkäufer schuld und müsste dafür haften. Nur das Risiko von Verlust trägt beim Privatverkauf der Käufer.

Stephanie

Danke für den Tipp!!! Welcher Paragraph greift bei nicht richtiger Verpackung!!!

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Hallo,

Welcher Paragraph greift bei nicht
richtiger Verpackung!!!

Die exakte gesetzliche Grundlage am besten im Rechtsbrett nachfragen. Allgemein verweisen kann ich auf
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
„Etwas anderes [Verkäufer haftet] gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.“

Das sollte leicht festzustellen sein, indem man dem Versandunternehmen die Verpackung vorlegt und beurteilen lässt. Die meisten Versandunternehmer haben mittlerweile in ihren AGB festgelegt, dass Pakete (und andere Sendungen) Stürze aus 80 cm Höhe überleben müssen, der automtisierten Verarbeitung wegen. Eine Verpackung muss daher größzügige Polsterung sowie eine gewisse Festigkeit (Karton) aufweisen.

Wenn ein Transportschaden vorliegt und das Transportunternehmen die Verpackung für ausreichend erklärt, müsste u. U. das Transportunternehmen für den Schaden haften (Sachmängelhaftung). Deshalb tendieren die dazu die Frage, ob eine Verpackung ausreichend ist streng zu beurteilen.

Stephanie