Moin.
Bin mir nicht sicher ob der Artikel hier richtig ist - also könnt Ihr ihn auch gerne verschieben.
Manche Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr sind an Funktionen gebunden (z.B. Gerätewart…). Wenn diese Funktion nun nach der Beförderung nicht mehr ausgeübt wird, wird man „degradiert“?
Wie lange muss man die Funktion ausüben um die Voraussetzungen zu erfüllen? Oder reicht es, wenn man mal irgendwann eine entsprechende Funktion bekleidet hat?
Ich habe noch nie davon gehört,ein Dienstrang( z.B. Oberfeuerwehrmann) wäre an eine Funktion gekoppelt(z.B. Gerätewart).
Entweder man ist für diesen Dienst(Gerätewart,Funkwart,Pressewart) durch seinen Hauptberuf oder Fähigkeiten qualifiziert(sonst wird man es nicht),aber den Dienstrang erwirbt man sich doch nach Zugehörigkeitsdauer und Lehrgangsteilnahme.
Gibts bei Euch in der FFw einen Gerätewart nur für Oberfeuerwehrmann/-frau ? Man wird also als Oberfeuerwehrmann ernannt und kann dann auch als Gerätewart arbeiten ?
Wäre mir neu,kenn ich so nicht.
Und eine Runterstufung gibts ja so gut wie nie,jedenfalls nicht bei der FFw.