Hallo Matthias,
es ist nicht die Bank die behauptet dass Geld ausgezahlt
worden ist, sondern es handelt sich um den Kunden der
behauptet dass er kein Geld erhalten hat.
Nein, sorry, das sehe ich anders: Dem Kunden ist das ganze doch erstmal schnuppe. Aber dann bucht die Bank 500,-- Euro vom Konto ab und die ganze Sache wird überhaupt erst interessant. Bis dahin besteht doch noch gar kein Problem. Die Bank ist somit beweispflichtig, dass der Kunde das Geld auch per Bankautomat erhalten hat.
Um das Beispiel mal etwas anders darzustellen: Die Bank bucht 500 Euro vom Konto, überweist das Geld an irgend jemanden und behauptet, Sie hätte hierfür vom Kunden den Auftrag gehabt. Auch hier kann der Kunde nicht beweisen, dies NICHT getan zu haben, was er auch gar nicht muss, sondern die Bank müsste den Beweis antreten.
Und wie bereits gesagt: Nicht stattgefundene Sachverhalte lassen sich schwer bis unmöglich beweisen. Es ist viel mehr so, dass wer einen Sachverhalt behauptet, diesen auch beweisen muss. Und hier geht es nur darum, ob die Bank den Betrag berechtigterweise vom Konto gebucht hat.
Das ein klärendes Gespräch mit der Bank natürlich der erste Schritt sein sollte, ist klar. Da es aber nur um die Beweisfrage ging und es wie immer ein abstrakter Fall ist, bin ich hierauf nicht eingegangen.
Wie ein Richter entsprechende Beweise bewertet steht darüber hinaus auf einem anderen Blatt.
Gruß
Matthias
So einfach ist das mit der Beweislastumkehr hier nicht - auch
wenn es das Amtsgericht Essen so sieht (das AG Nürnberg
hingegen nicht) - denn es gibt hierzu bisher keine gängige
Rechtssprechung.
Wichtig ist doch für den Kunden zu klären, WO sein Geld
verblieben ist.
Und das ist in einem vernünftigen Gespräch mit der Bank alle
mal am besten zu klären.
Erst hinterher falls die Bank sagt, dass bei Ihr
a) der Bestand im GAA stimmt
b) eine Auszahlung auf dem Protokoll dokumentiert ist.
c) keine sonstige Störung seitens des Rechenzentrums vorlag
und deswegen die Auszahlung erfolgt sein MUSS, würde man
überhaupt einen Prozess führen müssen.
Und dann würde man sehen wie ein Richter in der Beweisfrage
entscheidet.
Ich hoffe im Interesse der Verbraucher natürlich, dass die
Bank in der Beweispflicht sein würde - einen Automatismus
würde ich hier allerdings bisher nicht sehen.
Gruß Ivo