Funktionsstörung eines Geldautomaten

Guten Tag und Grüß Gott,

Dies ist eine ausgedachte Geschichte, aber jedesmal wenn ich mir Geld aus dem Geldautomaten bin ich verunsichert:

Ernst geht an einen Geldautomaten. Ernst steckt seine Bankkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz. Der Apparat begrüßt Ernst und fragt wieviel Geld er haben möchte. Ernst wählt € 500. Der Automat fordert die Geheimnummer. Ernst tippt sie ein: 3257. Der Automat bestätigt die Bearbeitung des Vorgangs. Dann erscheint eine Fehlermeldung: „Dieser Apparat ist vorrübergehend nicht betriebsbereit“; (das Geld wurde nicht ausgegeben). Ernst geht nach Hause und prüft sein Konto. Die € 500 sind abgebucht.

Wie kann Ernst den Beweis führen, dass er kein Geld erhalten hat?

Helft Ihr mir?
Grüße von mir und Ernst

Hallo,

ich sehe hier die Beweislast bei der Bank. Diese behauptet doch, das Geld sei abgehoben worden, muss also auch den entsprechenden Beweis antreten.

Sonst hätte Ernst das gleiche Problem, was schon die Griechen und Römer bewegte: Wie beweißt man, dass etwas nicht geschehen ist ???

Gruß

Matthias

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Hi

Wie kann Ernst den Beweis führen, dass er kein Geld erhalten
hat?

War Ernst schon bei seiner Bank?

Normalerweise ist das am Journal des Geldautomaten erkennbar. Es wird ja alles mitprotokolliert und es ist erkennbar, wenn das Geld tatsächlich nicht ausbezahlt wurde - schon alleine weil dann 500 EUR zu viel im Automaten sind. Wenn der Automat gleich darauf auf Störung gegangen ist, ist es für die Bank besonders leicht erkennbar.

Und sollte der Geldautomat manipuliert gewesen sein, kann die Bank das auch erkennen.

Ernst soll also zu seiner Bank gehen, dort den Sachverhalt schildern und wird die 500 EUR wieder bekommen.

Gruß
Edith

Hallo,
dies ist mir auch schon passiert, allerdings mit einem kleineren Betrag.
Die Bank hat angeblich keinen Beleg und einfach den Betrag auszahlen will/kann sie auch nicht. Ferner ist bei der Bank wiederum nur ein Herr Niemand für den Automaten zuständig, und der ist nicht da. Und der Vorgesetzte vom Herrn Niemand, der Herr Oberniemand, ist für so kleine Kunden wie mich grundsätzlich nicht zu sprechen. Auf deutsch: Der Kunde hat die A-Karte gezogen!
Ich habe bei der Bank ein riesengroßes Spektakel gemacht und die Banker haben dann das für sie kleinere Übel gezogen: Die haben mir die Kohle wieder erstattet und hatten ihre heilige Ruhe. Auf dem üblichen Rechtsweg scheint der Kunde mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu schauen.

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Hallo Ahusat,

Dies ist eine ausgedachte Geschichte, aber jedesmal wenn ich
mir Geld aus dem Geldautomaten bin ich verunsichert:

Hier eine wahre Geschichte:
X will am Automaten Geld abheben, Karte, Geheimzahl, Betrag: alles klaro. X nimmt die Karte und geht. Und stellt zuhause fast, dass er den Betrag nicht entnommen hat.

X am übernächsten Tag zur Bank. Angestellter notiert das und meint:smiley:er Automat hat ein Extrafach für zrückgezogenes Geld. Man könne es manuell aus dem Protokoll rausfinden, bei welchem Vorgang es wieder eingezogen wurde. Durch meinen Hinweis hat man sich die Sucharbeit erleichtert.

Ergenis: Geld wurde wieder aufgebucht. Saldo der Aktion: 0,00 EUR.

Übrigens ist dies X schon zweimal passiert. Beim ersten Mal hat die Bank das Geld von allein wieder gutgeschrieben.

Ciao maxet
*der*mit*seiner*Bank*zufrieden*ist*

Hallo axsimuc,

danke für deinen beispielhaft unsachlichen Artikel!

Leider trägt er nichts zur Klärung des Sachlage bei. Nebenbei: Du hast doch dein Geld bekommen! Also was soll das rumproleten hier?

Jeder GAA verfügt über ein Protokoll. Auf diesem wird wie Edith unten schon sagt alles protokolliert. Darauf sollte die Bank also finden was passiert ist. Wenn es eine Fremdbank war, wird die Hausbank den entsprechenden Vorgang von Ihr anfordern. Das kann dann leider ein paar Tage dauern.

Was glaubst du wie oft es passiert, dass jemand in die Bank kommt und so eine Geschichte erzählt, ohne dass sie stimmt?

Zum Glück ist so eine Situation - aufs Volumen der gesamten GAA-Transaktionen gerechnet - eine absolute Ausnahmesituation.

Gruß Ivo

Am Thema vorbei?
Hallo Matthias,

es geht doch nun zunächst einmal darum das Geld wieder zu erlangen. Also ist doch die Frage: Was kann man tun? Auf die gehst du gar nicht ein.

Wer wie was beweisen muss, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.
Nebenbei kann die Bank jeden Vorgang am GAA anhand des GAA-Protokolls beweisen.
Wenn die Bank bei jedem der sagt, er habe kein Geld bekommen sofort zahlen müsste - dann gäbe es keine GAAs.

Gruß Ivo

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Ich nicht, du sicher.
Hallo,

bevor du hier andere Antworten kritisierst ohne selbst welche abzugeben, solltest du vielleicht nochmal das Ursprungsposting lesen.

Hier geht es um eine fiktive Geschichte, in der sich ausschließlich um die Beweisfrage dreht.

Gruß

Matthias

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Entschuldigung - aber noch mal zu deinem Text!
Hallo Matthias,

es ist nicht die Bank die behauptet dass Geld ausgezahlt worden ist, sondern es handelt sich um den Kunden der behauptet dass er kein Geld erhalten hat.

So einfach ist das mit der Beweislastumkehr hier nicht - auch wenn es das Amtsgericht Essen so sieht (das AG Nürnberg hingegen nicht) - denn es gibt hierzu bisher keine gängige Rechtssprechung.

Wichtig ist doch für den Kunden zu klären, WO sein Geld verblieben ist.
Und das ist in einem vernünftigen Gespräch mit der Bank alle mal am besten zu klären.
Erst hinterher falls die Bank sagt, dass bei Ihr
a) der Bestand im GAA stimmt
b) eine Auszahlung auf dem Protokoll dokumentiert ist.
c) keine sonstige Störung seitens des Rechenzentrums vorlag
und deswegen die Auszahlung erfolgt sein MUSS, würde man überhaupt einen Prozess führen müssen.
Und dann würde man sehen wie ein Richter in der Beweisfrage entscheidet.
Ich hoffe im Interesse der Verbraucher natürlich, dass die Bank in der Beweispflicht sein würde - einen Automatismus würde ich hier allerdings bisher nicht sehen.

Gruß Ivo

Hallo Matthias,

es ist nicht die Bank die behauptet dass Geld ausgezahlt
worden ist, sondern es handelt sich um den Kunden der
behauptet dass er kein Geld erhalten hat.

Nein, sorry, das sehe ich anders: Dem Kunden ist das ganze doch erstmal schnuppe. Aber dann bucht die Bank 500,-- Euro vom Konto ab und die ganze Sache wird überhaupt erst interessant. Bis dahin besteht doch noch gar kein Problem. Die Bank ist somit beweispflichtig, dass der Kunde das Geld auch per Bankautomat erhalten hat.

Um das Beispiel mal etwas anders darzustellen: Die Bank bucht 500 Euro vom Konto, überweist das Geld an irgend jemanden und behauptet, Sie hätte hierfür vom Kunden den Auftrag gehabt. Auch hier kann der Kunde nicht beweisen, dies NICHT getan zu haben, was er auch gar nicht muss, sondern die Bank müsste den Beweis antreten.

Und wie bereits gesagt: Nicht stattgefundene Sachverhalte lassen sich schwer bis unmöglich beweisen. Es ist viel mehr so, dass wer einen Sachverhalt behauptet, diesen auch beweisen muss. Und hier geht es nur darum, ob die Bank den Betrag berechtigterweise vom Konto gebucht hat.

Das ein klärendes Gespräch mit der Bank natürlich der erste Schritt sein sollte, ist klar. Da es aber nur um die Beweisfrage ging und es wie immer ein abstrakter Fall ist, bin ich hierauf nicht eingegangen.

Wie ein Richter entsprechende Beweise bewertet steht darüber hinaus auf einem anderen Blatt.

Gruß

Matthias

So einfach ist das mit der Beweislastumkehr hier nicht - auch
wenn es das Amtsgericht Essen so sieht (das AG Nürnberg
hingegen nicht) - denn es gibt hierzu bisher keine gängige
Rechtssprechung.

Wichtig ist doch für den Kunden zu klären, WO sein Geld
verblieben ist.
Und das ist in einem vernünftigen Gespräch mit der Bank alle
mal am besten zu klären.
Erst hinterher falls die Bank sagt, dass bei Ihr
a) der Bestand im GAA stimmt
b) eine Auszahlung auf dem Protokoll dokumentiert ist.
c) keine sonstige Störung seitens des Rechenzentrums vorlag
und deswegen die Auszahlung erfolgt sein MUSS, würde man
überhaupt einen Prozess führen müssen.
Und dann würde man sehen wie ein Richter in der Beweisfrage
entscheidet.
Ich hoffe im Interesse der Verbraucher natürlich, dass die
Bank in der Beweispflicht sein würde - einen Automatismus
würde ich hier allerdings bisher nicht sehen.

Gruß Ivo