Für die Beerdigung des Vaters aufkommen, obwohl nie Kontakt bestand?

Ein Ehepaar lässt sich scheiden, als die beiden Kinder ca. 2 und 4 Jahre alt sind. Der Mann bricht sämtlichen Kontakt ab und zahlt auch nie Unterhalt. Nun bekommt der Sohn Post , dass der Vater verstorben sei und er für die Bestattungskosten aufkommen muss (Die Mutter ist bereits verstorben).
Zusammen mit seiner Schwester steht nun die Frage im Raum, ob die beiden für die Kosten wirklich aufkommen müssen, da es nie Kontakt gab.
Was wäre nun die richtige Vorgehensweise?

Erstens mal besteht eine Bestattungspflicht, der auch Kinder unterliegen, laut der allgemeinen Rechtsprechung entbindet fehlender Kontakt nicht davon, zweitens ist das bundeslandsabhängig. Welches haben wir?

Bezahlen und die Kosten mit der Schwester teilen.
Ggf. prüfen, ob man wegen seinen finanziellen Verhältnissen nicht voll oder gar nicht zahlungspflichtig wäre.

Es geht schlicht nach der Verwandtschaft, nicht nach Kontakt oder Unterhaltszahlung.
Es gibt nur die Ausnahme, wenn es grob unbillig wäre, was etwa nach Straftaten gegen die jetzt Zahlungspflichtigen der Fall wäre.

Lies mal hier rein : https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bestattungskosten-uebernahme-trotz-elterlichem-totalversagen_220_290304.html

MfG
duck313

Schon einmal danke für die Beiträge

Bundesland wäre NRW.
Das Erbe müssten die Kinder auch noch über einen Anwalt ausschlagen oder?

Hallo!
Du kannst das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis über den Tod ausschlagen. Damit musst du auch nicht mehr zahlen, sondern die restlichen Erben. Wenn natürlich alle ausschlagen, springt der Staat erstmal ein, und wird sich das Geld von den potentiellen Erben (also auch denen, die ausgeschlagen haben) zurück holen.

Du kannst zum Ausschlagen gerne einen Anwalt bzw. Notar bezahlen, kannst aber auch persönlich zu deinem Nachlassgericht oder dem für den Wohnort deines Vaters verantwortlichen gehen.

Hallo,

ich bin nicht sicher, wie Du das meinst. Sicherheitshalber sei gesagt: Das Ausschlagen des Erbes schützt nicht unbedingt vor der Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht.

Siehe hier: http://bestatterweblog.de/erbe-zahlt-beerdigung/ (Auch der Artikel direkt vorher)

Das Erbe auszuschlagen schützt hauptsächlich vor der Übernahme von Schulden.

Zu beidem auch noch hier: http://bestatterweblog.de/muss-der-erbe-die-bestattung-bezahlen/

Viele Grüße,

Jule

Hallo,
wenn die Kinder die Bestattung nicht bezahlen (muessen), dann zahle ich
und die anderen Steuerzahler.
Gruss Helmut

Nicht Anwalt !
Es muss zwingend ein Notar sein oder man geht selbst zu seinem (Wohnort)Amtsgericht, Abt. Nachlassgericht und gibt die Ausschlagung dort vor einem Rechtspfleger zu Protokoll.
Beides ist gleichwertig, aber bei Gericht etwas preiswerter !

Übrigens, macht man nichts, wird man automatisch (gesetzlicher) Erbe.

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