Hi leute
ich hät da mal ne frage und zwar würd ich gern in meinen dreier golf blaue leds in den fusraum und in die türverkleidung bauen (so das diese nur bei geöffneter tür ausen zu sehen sind). mich würde jetzt intressieren ob diese einbauten legal sind wenn sie nur leuchten können solange das fahrzeug steht also zb über die türkontaktschalter abgeschalten werden. denn es gibt ja auch neuwagen mit serienmäßiger fusraumbeleuchtung und co.
schon mal vielen dank für eure antworten
Hi.
Meines Wissens nach legal, solange es nur funktioniert, wenn das Auto steht. Ich denke mal nicht, daß Du bei voller Fahrt die Tür aufreißt… 
Greetz
Benny
Hallo,
kann sein dass ich mich irre, aber ich bilde mir ein mal gehört oder gelesen zu haben, dass Neonröhren nicht erlaubt sind.
Die Schaltung über den eh schon vorhandenen Türkontaktschalter halte ich am sinnvollsten, wobei wahrscheinlich ein Relais zwischengeschaltet werden muss und ein extra Stromkabel mit eigener Sicherung gelegt werden muss.
Beste Grüße
Guido
Hi,
also blau ist definitiv nicht zulässig. Wenn die Tür geöffnet ist wird blaues Licht nach hinten abgegeben. Nach hinten darf grundsätzlich nur rotes Licht leuchten.
Weiterhin müssen alle im Fahrzeug verbauten lichttechnischen Einrichtungen über ein Typprüfzeichen und eine Zulassung verfügen (E-Prüfzeichen). Sowas wirst Du wohl in blau nicht finden, weil blau eben nicht zulässig ist.
Zulässig ist rot für die Türen (und das auch nur bei geöffneter Tür) und weiss für den Innenraum. Während der Fahrt darf eine Fussraumbeleuchtung nicht eingeschaltet sein.
Der Grund ist relativ einfach: Das Licht könnte von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden.
Gruss Jakob
Hallo Jakob,
Du hast Recht. Ich erinnere mich, dass es um blaue Neonröhren ging (werden gerne mal in der Bucht angeboten), die nicht erlaubt sind. Wobei da wohl nicht die Röhre sondern die Farbe das Problem ist.
Beste Grüße
Guido
Hallo Guido,
ich wundere mich gerade warum ich keine mail Benachrichtigung bekam (?).
Anyhow.
Zum einen ist die Farbe das Problem, zum anderen aber auch die Röhren.
Diese bestehen aus ganz gemein dünnem Glas und zerschneiden Dir im Falle eines Falles die Beine 
Fahrzeugteile werden ja auch auf die Verletzungsgefahr hin geprüft (das ist ja auch gut so).
Ich hätte auch wenig Lust nach einem Unfall mit einem tranchiertem Bein da zu sitzen.
Gruss Jakob
also vielen dank für eure antworten aber ein paar fragen sind mir doch noch geblieben und zwar möchte ich leds und keine röhren verwenden leds sind im auto soweit ich weis nicht veboten da sie nicht zerbrechen können. und ein paar von euch meinten die farbe blau sei das problem aber soweit ich mal gehört hab wär diese farbe nur wärend der fahrt verboten da diese für die polizei und co ist. ich möcht das ganze aber so schalten das es nur bei geöffneter tür leuchten kann deshalb sollte es nicht verboten sein. könnt ihr mir dazu vll noch etwas näheres sagen?
also schon mal danke
Hi,
wie wäre es, wenn du mal mit deinem zuständigen TÜV sprichst? Hier wirst du sicherlich nur Mutmaßungen bekommen. Wenn es eintragungspflichtig ist (und das wäre es bei LEDs ohne E-Nummern sicherlich) müssen die es machen - da kann es nicht schaden, wenn man vorher mal abklopft was & wie ok ist.
Gruss,
Julia
Hallo Florian,
es bleibt trotzdem verboten.
Bei geöffneter Tür wäre das Licht für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar. Und genau das ist der Knackpunkt.
Gruss Jakob
Hi,
Hier wirst du sicherlich nur Mutmaßungen bekommen.
Ähem, mit Verlaub: Wie kommst Du darauf?
Gruss Jakob
Hi,
Ähem, mit Verlaub: Wie kommst Du darauf?
Ich will hier keinesfalls jemanden angreifen, ich selber habe vom Auto-Umbau-Tüv eher weniger Ahnung (Motorrad wäre was anderes, aber das hat ja auch keinen Fußraum und keine Tür).
Folgendes hier hört sich für mich nach Vermutungen an:
Meines Wissens nach legal…
kann sein dass ich mich irre, aber ich bilde mir ein mal gehört oder gelesen zu haben…
Dein Posting war damit nicht gemeint, dieser Absatz hier:
Weiterhin müssen alle im Fahrzeug verbauten lichttechnischen
Einrichtungen über ein Typprüfzeichen und eine Zulassung verfügen (E-
Prüfzeichen).
hat mich überhaupt dazu animiert dem OP den TÜV-‚Tip‘ zu geben.
Ich habe mich also vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht (allerings Motorrad), das so mancher Tüvvi Sachen einträgt, die ein anderer vielleicht nicht eintragen würde. Kommt immer drauf an…
Gruss,
Julia