Fußball auf städtischen Grünanlagen

Eine Gruppe Jugendlicher/Erwachsener spielt seit vielen Jahren in einem städtischen Park in München Fußball. Nun kam einer von der Aufsicht, und machte die Gruppe darauf aufmerksam, dass sie mit ihren Schuhen den Rasen kaputt machen (was zu dieser Jahreszeit keine Kunst ist), und das nicht erlaubt sei. Da die Gruppe allerdings schon seit vielen Jahren dort spielt, wissen alle Teilnehmer, dass sich der Rasen immer wieder erholt und langfristig keinen Schaden davonträgt.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Gruppe weiterhin dort spielen kann? Oder ist das nur auf staatlichen (und nicht auf städtischen) Grünflächen erlaubt?
Gibt es in diesem Fall so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?
Vielen Dank für Antworten,
I.

Hallo,
es gibt in Deutschland (dazu gehört auch Bayern :wink:…) kein Gewohnheitsrecht durch widerrechtliches Nutzen fremder Grundstücke (komme mir bitte keiner mit Ersitzen :wink: ) . In der Stadt gibt es vermutlich eine Satzung, die die Nutzung der Grünanlagen regelt. In die kann man gucken und deren Inhalt lässt sich durch kommunalpolitische Willensbildung ändern.

Gruß vom
Schnabel