Moin, moin!
Vorgeschichte
Mieter A wohnt in einer Wohnsiedlung mit mehreren Mehrparteienhäusern. Diese Wohnsiedlung hat drei große Grünflächen. Eine dieser Grünflächen liegt am Kinderspielplatz und wurde schon immer als Bolzplatz genutzt. Das Spielfeld war bis 2006 auf circa 30 Meter gewachsen.
Wie die Spielfläche sind auch die Kinder zu Jugendlichen herangewachsen und brauchen mehr Platz. Im Jahr 2007 ist die Spielfläche nochmals gewachsen und das Tor keine 20 Meter von dem Haus des Mieters A entfernt. Auf Grund der Vergrößerung wird der Ball nun fester (=lauter) geschossen, zu dem wird jetzt auch bis an das Haus herangespielt.
Der Lärm hat sich damit gut verdoppelt, was nun die Wohnqualität, bei bis zu 11 Stunden Fußball, einschränkt. Des weiteren wird oftmals bis weit nach 22:00 Uhr gespielt.
1. Akt
Mieter A ruft am Sonntag um 14:15 Uhr bei der Hausverwaltung an und bittet doch einmal einen Aushang hinsichtlich der ges. Ruhezeiten in NRW und laut Hausordnung zu verfassen. Es erfolgt keine Reaktion.
2. Akt
Mieter A spricht um 22:15 Uhr die Jugendlichen an, dass Nachtruhe herrscht und sie doch bitte das Fußballspielen unterlassen sollen und im alten Bereich kicken sollen. Kein Erfolg.
3. Akt
Mieter A schreibt dem Hauseigentümer einen Brief. Bittet um Aushang hinsichtlich der Ruhezeiten und möchte eine Erklärung, warum nur auf der an seinem Wohnblock gelegenen Freifläche Fußball gespielt wird.
Er bittet auch zugleich darauf hin zu wirken, dass die alte Spielfläche wieder zu benutzen ist und dass ggf. für die Jugendlichen auch ein Bolzplatz keinen Kilometer entfernt zur Verfügung stehe.
4. Akt
Mieter A wird von anderen Nachbarn verbal und per E-Mail attackiert, was er sich einbilde, etc. pp. Wie er im Telefonat mit einem „Geschädigten“ erfährt, hat der Vermieter / Eigentümer sämtliche Eltern in der Siedlung eine Abmahnung geschickt und offensichtlich die Personendaten, nebst Telefonnummer und E-Mail Adresse von Mieter A veröffentlicht.
Hinweis
Mieter A will keineswegs, dass Kinder - wie behauptet - kein Fußball mehr spielen, er möchte lediglich, dass die Spielfläche wieder auf das erträgliche Maß reduziert wird und um 22:00 Uhr Schluß mit Fußball ist.
Frage
Was könnte Mieter A - ausser natürlich sich schnellstmöglich eine neue Wohnung zu suchen - gegen den Vermieter hinsichtlich der Denunzation - Veröffentlichung seines Anschreibens nebst Personendaten - unternehmen? Mieter A hat in seinem Schreiben keine Kinder oder Jugendliche benannt, da es ihm weder darum ging jemanden „anzusch…ßen“, noch eine Mietminderung durchzusetzen.
Gruß
Christian
Gegen den Eigentümer wird hier schwerlich etwas zu machen sein. Der Mieter selbst hat doch den Eigentümer dazu aufgefordert, entsprechende Schritte einzuleiten, damit das Spielen ab 22.00 Uhr unterbunden wird. Wie soll der Eigentümer die „Störer“ dazu auffordern, wenn er nicht den Grund seiner Aufforderung nennt? Um einer Mietminderung oder sonstigen rechtlichen Schritten entgegenzuwirken, war der Vermieter dazu verpflichtet, etwas zu unternehmen.
Den Aufschrei der Eltern muss der Mieter jetzt wohl oder übel aushalten.
Wie soll der Eigentümer
die „Störer“ dazu auffordern, wenn er nicht den Grund seiner
Aufforderung nennt?
Dazu muss der Vermieter jawohl nicht widerrechtlich (imho) die Personen- und Kontaktdaten des Beschwerdeführers jedem abgemahnten Mieter bekanntgeben?
Eine anonymisierte Kopie hätte gereicht. Außerdem: ohne zu wissen, wie Mieter A sein Schreiben formuliert hat: eine Abmahnung an alle Mieter mit Kindern scheint mir im ersten Schritt ziemlich harter Tobak zu sein.
Den Aufschrei der Eltern muss der Mieter jetzt wohl oder übel
aushalten.
Eben nicht: siehe oben. Imho darf der Vermieter nicht einfach sämtliche Daten von Mieter A rausgeben. Der Vermieter stiftet hier ganz schön Unfrieden und sollte schleunigst schlichtend eingreifen.
Gruß,
Florian
IANAL
Mieter A hat …
in seinem Anschreiben die aktuelle Situation geschildert. Keine Mietminderung oder ähnliche negativen Formulierungen verwendet. Es wurde lediglich die Bitte geäussert, dass ein allgemeiner Aushang hinsichtlich der Ruhezeiten in der Siedlung ausgehängt wird und das Fußballspielen wieder im Bereich von 2006 stattfinden soll.
Mieter A hält die Abmahnungen für absolut überzogen, auch hinsichtlich der Tatsache, dass er nicht einmal die Kinder oder Jugendlichen benennen könnte.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
ich bin ja auch eher für die Fußballfraktion, denn bei dem intensiven Fußballspielen in der Freizeit ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass einer von denen es mal weit bringt, vielleicht schon bei der WM 2014.
Es ist aber auch keine Frage, das eigentlich nach 22 Uhr Ruhe zu sein hat. Aber wie Mieter A schon erfahren hat, macht er sich desto mehr Feinde, je mehr er dagegen Widerstand leistet. Es geht ja auch um die Nerven und die Gesundheit von Mieter A. Das Beste, was er da machen kann, ist ruhig und vorallem immer freundlich zu bleiben. Je freundlicher sich A verhält, desto ernster wird er genommen. Wenn eine sachliche Aufforderung an die Jugendlichen nichts bringt, kann man auch mal nach 22 Uhr höflich die Polizei vorbeischicken, die werden das dann den Jugendlichen auch freundlich erklären.
Gruß
Tilo