Fußball spielende Kinder

Wenn zwei Kinder auf dem Grundstück der Eltern eines der Kinder Fußball spielen, beschwert sich der Nachbar. Das Grundstück ist ein nicht eingezäunter Hof, auf dem z.T. Autos parken. Wenn dort frei ist, spielen die Kinder dort Fußball. Sie beschädigen nichts fremdes und halten sich an die Ruhezeiten. Nun beschwert sich aber die Nachbarin ständig, es wäre zu laut, wenn der Ball aufspringt oder gegen das Haus der Eltern des einen Kindes knallt. Die Kinder spielen da ca. 1 x pro Woche für 1 bis 2 Stunden. Hat die Nachbarin da irgendwelche Rechte? Es gibt außerhalb vom Ort einen asphaltierten Bolzplatz, der aber ungern genutzt wird, weil er eben außerhalb liegt und ein stark requentierter Autobahnrastplatz direkt daneben liegt, ebenso die Autobahn.

Außerdem ist der Ball nun heute auf das nicht eingezäunte Grundstück der Dame (eine abschüssige ehemalige Garageneinfahrt unter ihrem Haus, direkt von der Straße ohne Zaun oder Kennzeichnung zugänglich) gerollt. Da hat sie den Ball von dort unten weggeholt und die Kinder trauen sich nicht, ihn wieder zu holen, da die Frau ständig meckert. Sie hat die Kinder sogar schonmal mit einer Anzeige bedroht, wenn der Ball auf IHR (nicht eingezäuntes) Grundstück rollt. Eigentlich nur eine kleine Ecke, in der ihre Gäste parken. Wenn sie Abends ihren Fernseher so laut aufdreht, dass es der ganze Hof hört, ist das wohl in Ordnung. Auch das ihre Gäste zwar auf ihrem Grunstück parken, damit aber die Benutzung der Garage für uns unmöglich machen, interessiert sie auch nicht.

Hat die Frau da irgendwelche Rechte? Muss man die Kinder wirklich auf den nicht ungefährlichen Bolzplatz schicken? Eine Bitte an die Gemeinde, den Bolzplatz doch etwas zentraler anzusiedeln, wurde leider abgelehnt. Es ist ein Kurort und kurende alte Leute haben ihr Recht auf Ruhe, Kinder aber wohl kein Recht auf spielen… Schade!

Hallo

spielende Kinder gelten innerhalb der normalen Tageszeiten nicht als Lärmbelästigung.

Das wegnehmen des balles und eine Weigerung der herausgabe sowie das drohen mit einer Anzeige könnte einen Straftatsbestand erfüllen, das sollte man mal mit einem Anwalt besprechen.

hth

da fallen mir spontan § 876 bgb und 1005bgb ein, beovr der besitz durch den grundstückeigentümer begründet wird.
der eigentümer des balls hat natürlich einen herausgabeanspruch (§ 985 bgb).

ansprüche der eigentümerin etwa auf unterlassen (§ 1004 bgb) des ballspielens wird man wohl wegen sozialadäquanz ablehnen müssen (auch wenn es sich bei dem ball nicht um imponderabilien handelt. § 906 bgb).
bzgl. des lärms muss dieser in dem beschriebenen umfang hingenommen werden (ebenfalls kein unterlassungsanspruch nach § 1004 bgb).

p.s. es gibt tolle fußbälle aus filz und weihnachten steht vor der tür…

Bissl OT …

Hi Hendrik,

erstmal ein Sternchen für deine Antwort …

ABER - dann doch der erhobenen Zeigefinger von mir!!!

Wegen dem Ding aus Filz und so …

Sind wir doch froh, wenn die Kids sich draußen aufhalten und nicht nur konsolenspielende Couch-Potatoes sind.

Wäre ich Richter und müsste über so eine Nachbarschaftsstreitigkeit gar recht sprechen, würde ich der vermeindlichen kinderunfreundlichen Nachbarin „Probewohnen auf nem Friedhof“ empfehlen - da ist es SCHÖN ruhig. OHNE spielende Kinder

Nix für Ungut

MrMOON

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Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Das deckt sich mit meinem Rechtsempfinden :smile:

Gestern Abend versuchte ich mit meinem Mann, den Ball bei der Nachbarin abzuholen. Sie öffnete nicht die Tür, war aber definitiv zu Hause. Heute mittag lag dann der Ball genau da, wo er gestern liegen blieb und sie ihn an sich genommen hatte. Da hat ihr wohl doch jemand gesagt, dass sie den Ball nicht wegnehmen darf.

Trotz alledem habe ich morgen einen Termin bei einem Anwalt und werde ihr ein nettes Schreiben von ihm zukommen lassen. Darin wird er sie wohl über ihre „Rechte“ aufklären und ihr nahelegen es zu unterlassen, die Kinder weiterhin zu beschimpfen und zu bedrohen.

Sie hat sich damit echt ein Eigentor geschossen. Früher habe ich die Kinder doch öfter mal zu etwas Ruhe und Rücksicht gemahnt, so sehr dass unter den Kindern schon über mich gelästert wurde. Das werde ich mir zukünftig verkneifen. Mit meiner/unserer Rücksicht braucht sie nicht mehr rechnen. Sie nahm ja auch keine auf die Rechte der ab und zu mal vor der Tür spielenden Kinder.

Und so einen Schaumgummiball haben wir. Die Kinder mögen ihn nicht weil er nicht so genau zu schiessen ist und wenn es etwas nass ist oder er in eine Pfütze rollt, dann saugt der sich voll wie ein Schwamm. Ist also auch nur bedingt geeignet.

Wünsche Euch allen einen schönen Tag.

viele Grüße
Annasusanna