Fussball-Verein verstößt gegen Grundrecht?

Hallo,

ich werde meine Frage zuerst mit einem fiktiven Beispiel einleiten, weil das vielleicht besser ist sich in die Situation hineinzuversetzen. Also angenommen Verein X trägt seine Heimspiele auf einem „Hartplatz“ aus (der vorhandene Rasenplatz ist angeblich nicht bespielbar), und damit meine ich auch wahrlich einen „Hartplatz“, also knüppelhart. Außerdem ist dieser Platz nicht von Schlacke, Asche oder Sand überzogen, sondern von Schotter! Ich rede hier nicht von runden Steinen in der Art von Kies, sondern kleinen spitzen Steinen mit scharfen Kanten.
Nun wird auf diesem Platz angepfiffen und als Spieler mit Ambitionen tut man sich nun auch mal so einen Platz an.
Im Spiel kommt es nun so wie es kommen muss. Ein Spieler von Verein Y kommt während dem Spiel zu Fall und reißt sich auf einer Fläche von 3x3 cm die Haut vom Knie (bis auf die Kniescheibe!).
Hat nun der lädierte Spieler die Möglickeit Verein X zu verklagen, da hier in seinen Augen ein Grundrecht verletzt wird, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder geht das in sport-juristischen Fällen verloren, wenn man auch noch „freiwillig“ auf dem Platz steht?
anke schon mal für die Antworten.

MfG

Hat nun der lädierte Spieler die Möglickeit Verein X zu verklagen,

Wieso denn das ? Er hätte doch auf diesem Platz nicht spielen müssen, wenn ihm dieser zu unsicher war.

Die Grundrechte gelten zunächst einmal grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat, nicht aber zwischen Bürger - Bürger oder Bürger - Verein.

Ein Schadensersatzanspruch könnte geltend gemacht werden, wenn der Verein z. B. gegen Sicherheitsnormen verstossen hat. Allerdings muss sich der Spieler in einem solchen Fall natürlich auch ein gewisses Mitverschulden zurechnen lassen.

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Hallo, hat denn die Platzkommission den Platz freigegeben? War das überhaupt ein reguläres Punkt- oder Pokalspiel oder nur ein persönliches Rumgebolze?

Ich würd mich da auf jeden Fall mal an den zuständigen Fussballverband wenden.

Schöne Grüße, Bernhard