Fußboden-Belagwechsel

Der Mieter bekommt nach 16 Jahren einen neuen Fußbodenbelag,statt Auslegeware nunmehr Laminat.Darf der Vermieter „bestimmen“,wie dieser aussieht und muß sich der Vermieter an den Kosten beteiligen,die der Mieter hat aufgrund des vorherigen Aus und dann Wiedereinräumens der Wohnung hat?Mieter wird für die 2 Tage im Hotel wohnen.

Lieben Gruß,
David

Hallo!

Ja- Vermieter bestimmt es allein. Ein guter würde aber fragen und auf Wünsche eingehen, wenn er an einem guten und langfristigen Mietverhältnis interessiert ist.

Ein andere Punkt wäre, ob der Mieter nicht Anspruch auf gleichartigen Bodenbelag hat, also Velour-Auslegeware vorh, also müsste auch wieder welche rein.
Denn das akustische Verhalten von Laminat ist gänzlich anders und der optische Eindruck auch.

Ja- Vermieter muss die Aus-und Einräumkosten tragen.

MfG
duck313

Guten Tag,weißt du das genau mit den Ein-und Ausräumkosten??

LG,David

Ach,und die Hotelkosten von Gott sei Dank nur 54Euro liegen ja auch noch an,für die 2 tage.

Übrigens hatte sich in der Vorgeschichte der Vermieter geweigert,eine vorgeschlagene Shamponierung des 16 Jahre alten Teppichs vorzunehmen,und „nur“ Laminat käme bei ihm in Frage.

LG,David

Guten Tag,magst du mir bitte noch schreiben,was die Quelle deiner Antwort ist mit der Kostenübernahme des Ein und Ausräumens.

Lieben Dank,
David

Hallo - ich spring mal ein :wink:

Guten Tag,weißt du das genau mit den Ein-und Ausräumkosten??

Den Mieter treffen jedoch nur und ausschlließlich Duldungspflichten, keine Mitwirkungspflichten.
guckst zu z.B. hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…
http://www.mieterbund.de/2961.html

Das trifft allerdings nur zu, wenn um eine Erhaltungsmaßnahme/Reparatur/Beseitigung eines Mangels geht.

Mich macht hier die „Shamponierung des 16 Jahre alten Teppichs“ stutzig.
Für die Reinigung der Mietsache ist der Mieter schon selbst verantwortlich - der Vermieter muss auch nicht für den Mieter Staubsaugen oder Fenster putzen …
Frage ist also, ob der Teppichboden grundsätzlich noch nutzbar war - oder ob ihn der Vermieter nur austauschte, damit vielleicht die Reinigungswünsche des Mieters endlich aufhörten. Ggf. wäre auch die Frage, wer den Teppichboden so verschmutzt hat.

Im Allgemeinen ist Teppichboden billiger als Laminat und auch bei den Gerichten gilt Laminat als höherwertiger Bodenbelag - von daher käme gegebenenfalls auch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung/Gebrauchswerterhöhung in Betracht
http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?tag=laminat
Möglicherweise könnten die „Spätfolgen“ auch davon abhängen, wie der Mieter eben mit der Angelegenheit „Erneuerung des Bodenbelags“ umgeht - d.h. schöpft der eine seine Rechte voll aus, dann muss er natürlich verstärkt damit rechnen, dass der andere das auch tut.

Das ding ist,ob es zu überlegen wäre,ob dem Mieter nach 16 Jahren wieder Teppich zusteht,oder ob aufgrund geplanter(?) Mieterhöhung laminat zu dulden ist.
Wer die Möbel ein und ausbaut,und wer es bezahlt,ist bisher noch gar nicht geklärt(Wechsel ist am 12.8.)

LG,David

Wenn Laminat ein höherwertiger Belag als Teppichboden ist, dann handelt es sich um eine modernisierung. Die hat der Mieter uU zu dulden.

vnA