Hallo - ich spring mal ein 
Guten Tag,weißt du das genau mit den Ein-und Ausräumkosten??
Den Mieter treffen jedoch nur und ausschlließlich Duldungspflichten, keine Mitwirkungspflichten.
guckst zu z.B. hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…
http://www.mieterbund.de/2961.html
Das trifft allerdings nur zu, wenn um eine Erhaltungsmaßnahme/Reparatur/Beseitigung eines Mangels geht.
Mich macht hier die „Shamponierung des 16 Jahre alten Teppichs“ stutzig.
Für die Reinigung der Mietsache ist der Mieter schon selbst verantwortlich - der Vermieter muss auch nicht für den Mieter Staubsaugen oder Fenster putzen …
Frage ist also, ob der Teppichboden grundsätzlich noch nutzbar war - oder ob ihn der Vermieter nur austauschte, damit vielleicht die Reinigungswünsche des Mieters endlich aufhörten. Ggf. wäre auch die Frage, wer den Teppichboden so verschmutzt hat.
Im Allgemeinen ist Teppichboden billiger als Laminat und auch bei den Gerichten gilt Laminat als höherwertiger Bodenbelag - von daher käme gegebenenfalls auch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung/Gebrauchswerterhöhung in Betracht
http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?tag=laminat
Möglicherweise könnten die „Spätfolgen“ auch davon abhängen, wie der Mieter eben mit der Angelegenheit „Erneuerung des Bodenbelags“ umgeht - d.h. schöpft der eine seine Rechte voll aus, dann muss er natürlich verstärkt damit rechnen, dass der andere das auch tut.