Fußboden in Mietwohnung

Beim Einzug in eine Mietwohnung wurde vom Vormieter der Fußboden (Laminat der direkt auf dem Estrich liegt) abgelöst. Nach 2 Wasserschäden hat jedes Mal die Hausratversicherung X des Mieters Y den Boden (Laminat) an den jetztigen Mieter Y bezahlt.
Normalerweise ist doch der Bodenbelag Angelegenheit des Vermieters Z. Kann bei Auszug aus der Mietwohnung vom Vermieter hier eine Ablöse gefordert werden? Wem gehört denn nun der Boden? X, Y oder Z?

Moin, joel,

Wem gehört denn nun der Boden? X, Y oder Z?

X heißt die Versicherung? Na dann…

Da der Mieter die Ablöse an den Vormieter bezahlt hat, gehört das Laminat dem Mieter. Es sei denn, er hätte sich über den Tisch ziehen lassen und für etwas bezahlt, was dem Vormieter gar nicht gehörte.

Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter das Laminat beim Auszug beseitigt, es sei denn, der Vormnieter hätte das Laminat mit Einverständnis des Vermieters gelegt. Dann stünde aber bestimmt in dem Papier, dass der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist. Einschließlich der Türen, die dann wieder die alte Länge haben müssen :smile:

Gruß Ralf

Ralf, vielen Dank!

Spielt hierbei keine Rolle, dass die Versicherung die Kosten für den Boden übernommen hat und somit das „Eigentumsrecht“ an wen auch immer übergeht?

Eine Bestätigung des Vormieters über den Kauf des Bodens liegt vor und im Mietvertrag ist kein Eintrag bzgl. des Bodens aufgeführt.

Hi joel,

eine Versicherung regelt Schäden, sie ist nicht dazu da, Zweifel an Eigentumsrechten zu klären.

Eine Bestätigung des Vormieters über den Kauf des Bodens liegt
vor

Die ersetzt aber kein Einverständnis des Vermieters

und im Mietvertrag ist kein Eintrag bzgl. des Bodens
aufgeführt.

Wie denn auch - wahrscheinlich weiß der Vermieter gar nichts davon.

Gruß Ralf

Guten Abend Ralf,

der Abschnitt mit dem Hinweis „Die ersetzt aber kein Einverständnis des Vermieters“ ist unverständlich. Was meinst Du damit?

Danke und Gruß
Joel