Hallo,
in unserer neuen (ab 1.9.2010) Wohnung liegen 30x30 grosse braune leicht melierte Bodenplatten. Sie erinnern mich an die Platten, die man in Wohnungen aus den 60er Jahren findet. Im Netz finde ich zu derartigen in den ´50er bis ´70 er Jahren verlegten Platten, dass sie zu einem Teil aus Asbest bestehen. Wie kann ich herausfinden, welches Material hier vorliegt?
Und welche Rechte habe ich dem Vermieter gegenüber der mir die Wohnung unrenoviert übergeben will. Es ist eine Sozialwohnung und er will „kein Geld reinstecken“. Ich befürchte, wenn ich den Zustand beanstande, bekommt jemand anders den Mietvertrag.
Gruß von Biggs
Danke allen Antwortern
Hallo Biggs
in unserer neuen (ab 1.9.2010) Wohnung liegen 30x30 grosse
braune leicht melierte Bodenplatten. Sie erinnern mich an die
Platten, die man in Wohnungen aus den 60er Jahren findet. Im
Netz finde ich zu derartigen in den ´50er bis ´70 er Jahren
verlegten Platten, dass sie zu einem Teil aus Asbest bestehen.
Wie kann ich herausfinden, welches Material hier vorliegt?
Das kann nur ein Fachmann. Nach deiner Beschreibung vermute ich, es handelt sich um Vinyl-Asbest-Fliesen oder Flex-Platten. Das sind meist grau oder braunmelierte, quadratische, glatte Einzelplatten ohne Trägerschicht, die ca. 15 % Asbest in festgebundener Form enthalten. Schwarzbraune Bitumenkleber, die hier häufig verwendet wurden, können ebenfalls asbesthaltig sein. Soll neben den Platten auch die – möglicherweise asbesthaltige – Bitumenkleberschicht entfernt werden, sind spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen.
Es gibt daneben auch noch sog. Asbest-Tiles: Diese auch als „Asbesthartfliesen“ bezeichneten Platten auf Asbest- oder Bitumenbasis sind stark mit dem Untergrund verhaftet. Sie sind spröde und leicht brüchig.
Das Zauberwort hier lautet: in fest gebundener Form. Asbest ist jedoch nur als einatembarer Staub gefährlich, und der entsteht nur aus schwach gebundenem Asbest und aus fest gebundenem, wenn die Bauteile zerbrochen werden. Sowas könnte also langfristig durch Abrieb beim Drüberlaufen denkbar sein. Wenn du dich wohler fühlst, dann lege einen billigen Teppichboden aus dem Baumarkt drüber, das reicht.
Und welche Rechte habe ich dem Vermieter gegenüber der mir die
Wohnung unrenoviert übergeben will.
So lange der Mietvertrag nicht unterschrieben ist, ist das einzige Recht das, den Energiebedarfsausweis einsehen zu dürfen.
Es ist eine Sozialwohnung
und er will „kein Geld reinstecken“. Ich befürchte, wenn ich
den Zustand beanstande, bekommt jemand anders den Mietvertrag.
Ich dachte, du fürchtest eher den Asbest?
Gruß
smalbop