Hallo
) Könnte mir einer diese Frage bitte beantworten? wenn der Fußboden in einer Wohnung so schief ist, das man die möbel 12 cm unterlegen und ausgleichen muss, was wohl sehr unschön aussieht
), was macht man da am besten? Wäre das Sache des Vermieters? welche möglichkeiten hätte man da wohl?
Wäre schön, wenn mir jemand diese Frage beantwortet.
herzlichen Dank
)
K.Schindler
Hallo
Hallo
) Könnte mir einer diese Frage bitte beantworten?
wenn der Fußboden in einer Wohnung so schief ist, das man die
möbel 12 cm unterlegen und ausgleichen muss, was wohl sehr
unschön aussieht
), was macht man da am besten? Wäre das
Sache des Vermieters? welche möglichkeiten hätte man da wohl?
ausziehen, weil da Komplettsanierung und ausgleichen nur hilft
Wäre schön, wenn mir jemand diese Frage beantwortet.
herzlichen Dank
)
K.Schindler
LG
Mikesch
Hallo
tja, wie Mikesch schon schrieb…
Eine solche Unebenheit sollte eigentlich vor dem Einzug auffallen, dann hätte man diesen Punkt beim Vermieter ansprechen und klären können.
Hallo
) Könnte mir einer diese Frage bitte beantworten?
wenn der Fußboden in einer Wohnung so schief ist, das man die
möbel 12 cm unterlegen und ausgleichen muss, was wohl sehr
unschön aussieht
),
Auch wenn es ein fiktiver Fall ist, würde ich doch eher von 12mm ausgehen. Bei 12cm würde ich das Haus nicht mehr betreten wollen - Einsturzgefahr.
was macht man da am besten? Wäre das
Sache des Vermieters? welche möglichkeiten hätte man da wohl?
Wenn die vermietete Wohnung einen Mangel hat, der die Nutzung einschränkt, dann kann man Ausbesserung verlangen. Und wenn die nicht erfolgt, könnte man die Miete kürzen.
Hallo,
Wenn die vermietete Wohnung einen Mangel hat, der die Nutzung
einschränkt, dann kann man Ausbesserung verlangen. Und wenn
die nicht erfolgt, könnte man die Miete kürzen.
Nö. Nicht, wenn der Mangel bereits beim Einzug bekannt war.
Kommt wirklich drauf an, ob es 12cm oder 12mm sind. Bei 12cm gehe ich davon aus, dass man das bei einer Besichtigung hätte bemerken müssen. Bei 12mm weiß ich nicht, ob das wirklich ein erheblicher Mangel ist oder ob das nicht wegen des Hauses (z.B. Fachwerkhaus von 1783) zu akzeptieren wäre.
Gruß
loderunner (ianal)