Hallo liebe Experten,
ich würde mich über sachdienliche Hinweise zu folgenden Sachverhalt freuen.
A mietet eine Mietwohnung an. Diese soll ohne Bodenbelag vermietet werden. Vor Einzug von A wird die Wohnung renoviert und neue Türen werden eingebaut (Zimmertüren und Wohnungseingangstür).
Nach Übernahme der Wohnung will A nun einen Bodenbelag aufbringen und stellt fest, dass nach aufbringen eines Bodenbelags (weniger als 1cm Aufbauhöhe) die Türen nicht mehr geöffnet werden können. Es ist daher nicht möglich, die Türen zu nutzen. Insbesondere gilt das auch für die Wohnungseingangstür.
A macht die Hausverwaltung darauf aufmerksam, dass seiner Meinung nach die Türen nicht fachgerecht eingebaut wurden, da beim Einbau normalerweise Bodenbeläge berücksichtigt werden sollen. Die Hausverwaltung schreibt nun zurück, A könne auf eigene Kosten die Türen gerne kürzen, müsste aber vorher unterschreiben, dass er bei Auszug alle Türen ersetzt.
A kann dies natürlich nicht unterschreiben (das wären immense Kosten beim Auszug), und A ist auch nicht in der Lage, die Türen selbst zu kürzen und müsste dafür einen Handwerker beauftragen (nochmal Kosten). Gibt es irgendwelche Normen (A ist dazu leider nicht fündig geworden) die vorschreiben, dass bei einer Tür, die auf Estrich eingebaut wird, eine Aussparung für einen Bodenbelag vorzusehen ist?
(Die Hausverwaltung ist tatsächlich der Meinung, dass man auf rohem Estrich wohnen kann, der zudem noch sehr uneben und wellig ist)
Vielen Dank und viele Grüße!
Andrea