Hallo!
Und warum lässt Du dir nicht den Energieausweis der Mietwohnung zeigen,der Vermieter ist verpflichtet einen zu haben und auf Nachfrage vorzulegen.
Darin stünden Angaben zum zu erwartenen Energieverbrauch,berechnet nach Gebäudewerten(gut) oder nach Vorjahresverbräuchen(nicht so gut,weil nutzerabhängig).
Und Alter nur 10-12 Jahre ? Und dann hohe Räume (also höher als 2,50 m) und so eine Heizung spricht kaum für einen Neubau,eher vor 1o-12 Jahren renovierter Altbau.
Und wenn das eine E-Heizung ist(Heizdrähte im Estrich),dann sind deren Kosten kaum in den NK drin ! Warum denn auch ?
Stromzähler und Vertrag sind üblich Mietersache,damit spart sich der Vermieter den ganzen Ärger mit der Heizkostenabrechnung !
Die E-Heizung wird doch nicht gemeinsam betrieben wie eine Zentralheizung sonst im Mehrfamilienhaus. Das wäre sehr überraschend.
Es gibt Tagstrom-FBH mit eingegossenen Heizdrähten/-matten im Fußboden oder auch Nachstromversionen mit einem Speicherestrich.
Nachts wird mit etwas preiswerterem Strom der Estrich aufgeheizt und der gibt dann auch tagsüber Wärme ab ohne neu aufzuheizen. Man kann aber nachheizen(zum teuren Tagtarif).
Ist so eine Heizdraht unterbrochen,dann ist es kalt. Es sind aber mehrere Heizschlangen und Stromkreise,es fällt also i.d.R. nie alles aus. Man kann das reparieren,Schadstelle orten und örtlich aufschlagen,freilegen,flicken und Fußbodenaufbau/das sind nur einige Zentimeter) nachbessern.
Wegen der großen Speichermasse(Estrichbeton) ist die Heizung träge = braucht lange bis warm,hält aber auch nach Stromabschalten lange die Wärme.
Man schaltet die auch nie ganz ab,so wie man auch Standardheizungen mit Heizwasserkreis nicht ganz abstellt,nur absenkt.
MfG
duck313