Fussbodenheizung mit Problemen

Hallo,

ist es noch zeitgemäß, das eine Fussbodenheizung für jeden Heizkreis einen einfachen Regler hat, also nicht per Thermostat geregelt werden kann ? Der einzige Thermostat im Haus (Doppelhaushälfte) sitzt im Wohnzimmer. Eine vernünftige Ausregelung der anderen Zimmer ist nicht möglich. Im Gästeklo sind Temperaturen von maximal 15 Grad erreichbar, obwohl der Regler hierfür voll aufgedreht ist und versucht wurde, den Regler im Wohnzimmer soweit möglich zuzudrehen, damit mehr Heizleistung in die anderen Räume gelangt.

Der Vermieter sagt, man solle den Heizungsfachmann anrufen, die Nummer stehe auf der Therme („Oje, das wird ja wieder teuer“ sein Spruch so nebenbei). Da ist tatsächlich ein Aufkleber mit dem letzten Prüfvermerk von vor über 8 Jahren ! Die Telefonnummer existiert nicht mehr. Ich gehe daher davon aus, das die Heizung noch nicht mal regelmäßig gewartet wird. Ist das überhaupt zulässig ?

Wer müßte die Heizungswartung eigentlich bezahlen ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss
Oliver

Hallo,

ist es noch zeitgemäß, das eine Fussbodenheizung für jeden
Heizkreis einen einfachen Regler hat, also nicht per
Thermostat geregelt werden kann ? Der einzige Thermostat im
Haus (Doppelhaushälfte) sitzt im Wohnzimmer. Eine vernünftige
Ausregelung der anderen Zimmer ist nicht möglich. Im Gästeklo
sind Temperaturen von maximal 15 Grad erreichbar, obwohl der
Regler hierfür voll aufgedreht ist und versucht wurde, den
Regler im Wohnzimmer soweit möglich zuzudrehen, damit mehr
Heizleistung in die anderen Räume gelangt.

Der Vermieter sagt, man solle den Heizungsfachmann anrufen,
die Nummer stehe auf der Therme („Oje, das wird ja wieder
teuer“ sein Spruch so nebenbei). Da ist tatsächlich ein
Aufkleber mit dem letzten Prüfvermerk von vor über 8 Jahren !
Die Telefonnummer existiert nicht mehr. Ich gehe daher davon
aus, das die Heizung noch nicht mal regelmäßig gewartet wird.
Ist das überhaupt zulässig ?

Wer müßte die Heizungswartung eigentlich bezahlen ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss

Hallo Oliver,

Wartungskosten muss der Mieter tragen, wenn diese im Mietvertrag mit ihm vereinbart sind. Jedoch sollte der Mieter nicht den Handwerker anrufen sondern den den Vermieter auffordern, den geeigneten Handwerker zu beauftragen. Fallen Reparaturen an und der Mieter hat den Auftrag erteilt, kann der Vermiete mit dem Hinwis, er habe keinen Auftrag erteilt, jede Kostenübernahme ablehen.

Gruss Günter