Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für Sicherheit?
Huhu,
sorry da kann ich keine qualifizierte Aussage zu machen.
Ahoi
lediglich meine persönliche Meinung zu verbreiten
Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen
jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für
Sicherheit?
Huhu,
sorry da kann ich keine qualifizierte Aussage zu machen.
Ahoi
Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen
jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für
Sicherheit?
Hi,
absolute Sicherheit gibt es nicht. Somit bleibt immer ein Rest-Risiko.
Ob das Rest-Risiko in einem Anwendungsfall, also hier z.B. a) Einhaltung einer Bewährungsauflage eine Gebiet nicht zu verlassen oder b) Bewährungsauflage für einen Sexualstraftäter bei einer Re-Sozialisierung, getragen werden kann, muss von einem Anwendungsfall-Verantwortlichen einzelnd entschieden werden.
Bei so einer Rest-Risiko-Bewertung müssen auch Maßnahmen definiert werden, was zu tun ist, wenn die Sicherheitsmaßnahme versagt hat.
Ebenfalls sind kompensierende Maßnahmen notwendig, die das Rest-Risiko weiter senken (z.B. täglich bei der lokalen Polizei vorstellig werden, lautes Alarm-Signal beim Verlassen eines Aufenthaltsgebietes, Überwachung der Blutwerte).
Zusammengefasst: Fußfesseln sind kein Garant für Sicherheit - erst flankierende Maßnahmen zur Risiko-Minimierung und Schadensbegrenzung machen diese Fesseln überhaupt einsetzbar.
cu
Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen
jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für
Sicherheit?
Liebe Galileo Redaktion,
leider sind elektronische Fußfesseln nicht mein Gebiet.
Aber die Art, wie mit dem Gerät die Überwachung durchgeführt wird, kann Einfluss auf die Sicherheit haben.
Man müsste nun zunächst wissen, ob es hier verschiedene Systeme gibt und anschließend das System/die Systeme genau auf Schwachstellen untersuchen.
Grüße
HM
Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen
jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für
Sicherheit?
Ein Garant für die hundertprozentige Sicherheit gibt ist es nicht, es sind immer potenzielle Gefahrenherde bzw. Sicherheitslücken zu finden. Im Objektschutz z.B. kann man dies mit einer Sicherheit- und Gefahrenanalyse herausfinden und das Restrisiko mit einer Versicherung abdecken. Bei einer Person, die aufgrund einer kriminellen Vergangenheit eine elektronische Fußfessel angelegt bekommt, kann man dieses Restrisiko nicht so einfach abdecken. Die Fußfessel sagt mir zwar mittels GPS-Technik wo sich die zu überwachende Person momentan aufhält, aber ob sich diese Person in diesem Moment rechtwidrig verhält bzw. eine Straftat verübt kann man damit nicht feststellen. Die Fußfessel gibt zwar ein Alarmsignal an die überwachende Stelle ab wenn sich z. B. die zu überwachende Person dem Wohnort eines von ihm bedrohten Opfers nähert oder wenn er versucht die Fessel abzunehmen, aber dies ist kein Garant für die absolute Sicherheit.
Bei einem Pädophilen beispielsweise der sich von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Spielplätzen fernhalten muss, kann man dieses Risiko nicht ausschließen. Die zuständige Stelle wird zwar informiert, wenn er sich solch einer Einrichtung nähert, aber die GPS-Überwachung sagt mir nichts über momentane Handlung des Straftäters. Die Fußfessel zeigt mir nur an wo er sich im Moment aufhält, aber ob er gerade bei sich zu Hause ein Kind missbraucht kann man damit nicht herausfinden. Diese Fußfesseln bieten für potenzielle Opfer keinen Schutz vor Übergriffen, da die Straftat noch immer begangen werden kann.
Kurze und bündige Antwort:
Es gibt keine 100%ige Sicherheit, sondern nur eine 99%ige. Sicherheit unter 99% ist schon als unsicher zu bezeichnen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass entlassene Straftäter mit Fußfesseln überwacht werden.
Wenn überhaupt wer überwacht werden kann, dann Verurteilte im laufenden Strafvollzug bis zu ihrer Entlassung.
Für entlassene Straftäter wird es diese Maßnahme sicher nicht geben, da mir keine diesbezügliche Rechtsgrundlage bekannt ist.
Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen
jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für
Sicherheit?
Hallo,
sorry, daß ich erst jetzt dazu komme, aber meine persönliche Meinung und Erfahrung ist gespalten. Sicher sind Fußfesseln, wenn sich jeder an die Regeln hält (nicht entfernen) ganz brauchbar, verhindert aber auf keinen Fall eine weitere Straftat und ist somit auch kein Garant für eine erhöhte Sicherheit.
Security1
Auf Schritt und Tritt verfolgt: Entlassene Straftäter sollen
jetzt in 5 Bundesländern mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden! Aber sind die Fußfesseln ein Garant für
Sicherheit?