Fußgägnerzone: taxi vs fahrrad

Guten tag
Heut morgen war ich bei einem Unfall dabei, der mich ein bisschen stuzen ließ, als mir die Rechtslage geschildert worden ist.
Also mein Freund(wirklich) ist mit mir in einer Fußgängerzone Rad gefahren. Fahrradfahren dürfen ab 18:00 - 10:00 in dieser Zone fahren. Wir sind dann mit ca 12-15 km/h gefahren als plözlich ein Taxi mit ca >20 km/h von RECHTS kam. Das Resultat war dass ich noch rechzeitig bremsen konnten, mein Freund hingegen ist am vorderen rechten Kotflügel geknallt. Der Sachschaden war ein starke 8 im VOrderreifen und eine Beule hinterm linken Vorderscheinwerfer.
Wie gesagt es ist alles IN der Fußgängerzone passiert.
Wir haben uns dann die Verkehrschilder nochmals angeschaut, und es stellte sich heraus dass Taxi eine kurze Strecke ca 100 m in der Fußgängerzone überqueren dürfen.
Hingegen haben wir noch nicht ein Schild gefunden wo man auf Taxis gewarnt wird.
Wer ist jezt wie schuld und mit wie viel muss man haften?
Vielen Dank
Janis Oberlechner

Ihre frage fällt nicht in meine Fachgebiet - Fragen Sie einen Anwalt.

mfg

Walter Dettinger

hi Janis,
das ist leider nicht mein bereich,
das ist eine rechtsfrage die eher ein anwalt beantworten sollte,
gruß sv mario

Hallo Herr Oberlechner,
ich habe Rechtskentnisse in CH und viele Fragen sind offen, komme mir vor wie ein Orakel, nicht das was Sie wollen. Hoffe aber Grundsätze mitzugeben:

  • Sie fahren mit dem Velo (= normales Fahrzeug) in einem Strassenstück (wo auch Fussgänger sind) und haben den Rechtsvortritt missachtet, es kam zur Kollision mit einem Taxi (Berufsfahrer), d.h. Sie sind schuld.
  • Der Taxifahrer ist berufsfahrer, er müsste Unfälle vermeiden (aber keine machen). „Mitschuld“.
  • Der Verlofahrer ist das schwächere Glied als der Autofahrer. „Mitschuld“.
    ?- Wäre der Unfall mit einem Fussgänger auch passiert? Fuhr der Taxifahrer zu schnell? Und Sie mit 15km/h? Hatten Sie Licht? Hätte man Sie aufgrund einer besseren (helleren) Kleidung besser sehen können? Hatten Sie beide Hände am Steuer? Hatten Sie Licht? …??

Personenschäden (das teuerste!) gibt es keine. Somit können Sie das mit der Versicherung regeln. Hoffe, Sie haben Haftpflichtversicherung. Sie unterschreiben kein Schuldgeständnis.

Was blühen könnte: Sie müssen evtl. dem Taxi den Schaden und einen Verdienstausfall bezahlen, mindestens ein Teil.
Der Taxifahrer bezahlt die Kleidung evtl. einen Teil Ihrer Schäden.

Unverbindliche Auskunft. Sie können aufgrund meiner Information kein Recht ableiten.

Hallo Janis Oberlechner,

sorry das ich mich erst jetzt melde.
Die geschilderte Situation deutet ja darauf hin das beide Beteiligten in der Fußgängerzone fahren durften. In diesem Fall gilt dann die Sorgfaltspflicht die jeder Verkehrsteilnehmer aufbringen muss. Passiert dann doch etwas und keiner ist richtig schuld, dann sind in der Regel beide dran. Das heißt jeder haftet ggf. zu 50 ür den Schaden des anderen. Falls das über die Versicherung läuft wäre beim Taxi die Kfz-Versicherung, beim Radfahrer eine Privathaftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Wenn also Forderungen zu stellen sind dann empfehle ich die Einschaltung der jeweiligen Versicherung. Dort wird die Rechtslage noch einmal genau geprüft bevor etwas gezahlt wird. Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Beste Grüße,
Roland