Fußgänger auf einer Eisenbahnbrücke

Hallo,
angenommen Herr X macht eine Wanderung und kommt an eine Eisenbahnbrücke über einen Fluss. Auch Herr X möchte über den Fluss. Nehmen wir mal an, am Rande dieser Brücke ist ein schmaler Fußweg angebracht, der aber nicht durch einen Zaun vom Gleis getrennt ist. Nehmen wir weiter an, dass kein Schild die Benutzung verbietet.
Dürfte Herr X die Brücke überschreiten?

Danke für die Antworten

Bye
Leo

Hallo,

Dürfte Herr X die Brücke überschreiten?

In Afrika, China, Rußland usw. würde sich niemand darum kümmern.
Da würden sie sogar das Vieh rübertreiben.
In der BRD jedoch ist das sicherlich verboten:wink:

Gruß:
Manni

In der BRD jedoch ist das sicherlich verboten:wink:

Auch wenn da kein Schild steht, nichts gar nichts, noch nicht mal eine Kette vorm Fußsteg, keine Umzäunung.

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hi,

wenn man die so liest, könnte man meinen, Herr x ist sich im klaren das dies keine Fußgängerbrücke ist.

"Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,"

oder?

grüße
lipi

Hallo,

in diesen Ländern wird auch dafür nicht gebremst…eine Lok hält viel aus…*grinz*…

Hallo,

In der BRD jedoch ist das sicherlich verboten:wink:

Auch wenn da kein Schild steht, nichts gar nichts, noch nicht
mal eine Kette vorm Fußsteg, keine Umzäunung.

Soweit ich weiss, ist das Betreten von Gleisanlagen grundsätzlich verboten (selbst wenn diu nicht auf den Gleisen selbst läufst).
Gruß:
Manni

In der BRD jedoch ist das sicherlich verboten:wink:

Auch wenn da kein Schild steht, nichts gar nichts, noch nicht
mal eine Kette vorm Fußsteg, keine Umzäunung.

Soweit ich weiss, ist das Betreten von Gleisanlagen
grundsätzlich verboten (selbst wenn diu nicht auf den Gleisen
selbst läufst).

Das sind meist die Schilder die da stehen. Aber wo ist das gesetzlich verordnet? Und woher weiß es der Wanderer?

Anderes Beispiel: Trampen auf der Autobahn. Auf der Bahn selbst, ist es verboten. Das weiß man meist. Wo steht das eigentlich? Wenn wir das wissen, könnten wir eine ähnliche Verordnung für Bahnanlagen suchen. Wobei immer noch die Frage bleibt, ob dem Bürger zugemutet werden kann das alles zu wissen.
MfG

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Wenn du doch nichts weißt, schreib auch nicht!

Das sind meist die Schilder die da stehen. Aber wo ist das
gesetzlich verordnet?

HIER im Abs. 2 Punkt 1

Und woher weiß es der Wanderer?

Wen interessiert das?

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Hallo,

Dürfte Herr X die Brücke überschreiten?

Nein, da erkennbar Bahnanlage (§ 62 i.V.m. § 64b EBO, soweit das Überschreiten keine Betriebsstörung darstellt oder keine Gleise überschritten wurden). Die Owi kostet 10 €.

btw: das Betreten dieser Brücken ist „saugefährlich“, ich kann nur davor warnen! Ich kenne Fälle, wo das mit dem Tod des Spaziergängers endete.

Gruss

Iru