Fußgänger auf Fahrradweg?

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Fahrradweg.
Ist es Fußgängern verboten auf dem Fahrradweg zu laufen? (Klar, machen sollte man es ja nicht weil man angefahren werden könnte) Aber wenn ich zum Beispiel über eine Ample gehe, darf ich ja auch über den Fahrradweg gehen (ihn überquären).
Ich meine einen Fahrradweg der auf dem Bordstein und nicht auf der Straße ist.
Was ist, wenn ein Fußgänger auf dem Fahrradweg geht/steht und von einem Fahrradfahrer angefahren wird, wer hat dann Schuld?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Moin,

Ist es Fußgängern verboten auf dem Fahrradweg zu laufen?

Der Fußweg ist für Fußgänger, der Fahrradweg für Fahrräder, die Straße für Kfz (im Idealfall). So wie ein Fußgänger normalerweise nicht die Fahrbahn benutzen darf, darf ein Radfahrer nicht auf den Gehweg und der Fußgänger auch nicht auf den Radweg. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aber wenn ich zum Beispiel über eine Ample
gehe, darf ich ja auch über den Fahrradweg gehen (ihn
überquären).

„Überqueren“ ist aber was anderes als „benutzen“. Ein Fußgänger darf ja auch nicht auf der Fahrbahn laufen, aber Überqueren darf er ihn. Aber genauso wie Der Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht stehen bleiben soll, soll er auch nicht auf dem Radweg stehen bleiben, oder nicht?

Ich meine einen Fahrradweg der auf dem Bordstein und nicht auf
der Straße ist.

Ich bin der Meinung, dass das nichts zur Sache tut. Ein Radweg ist für Fahrräder und sonst niemanden (außer derer, die als Fahrrad gelten, auch da gibts sicher wieder Ausnahmen).

Was ist, wenn ein Fußgänger auf dem Fahrradweg geht/steht und
von einem Fahrradfahrer angefahren wird, wer hat dann Schuld?

Rechtlich kann ich das nicht beantworten. Der Fußgänger darf da nicht stehen, der Radfahrer darf den Fußgänger nicht einfach umfahren, nur weil er da eigentlich nicht sein dürfte.

Vielleicht hilfts,
-Efchen

Hi,

vielleicht hilft das hier:

http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=31#…

Gruß
Tina

Hallo!

ich habe mal eine Frage zum Fahrradweg.
Ist es Fußgängern verboten auf dem Fahrradweg zu laufen?

Da ich selber gerne mit dem Bike unterwegs bin, wundert mich diese Frage ganz und gar nicht. Es gibt Millionen von Menschen, die offensichtlich der Meinung sind, sie dürften den Fahrradweg jederzeit und ohne jegliche Rücksichtnahme betreten.

(Klar, machen sollte man es ja nicht weil man angefahren
werden könnte)

Nein, machen sollte man es nicht, weil es Radfahrer gibt, die irgendwo hin wollen und das zügig!

Aber wenn ich zum Beispiel über eine Ample
gehe, darf ich ja auch über den Fahrradweg gehen (ihn
überquären).

Ja, aber dann gehst Du doch „quär“ zum Fahrradweg und hast grün, dann - aber auch nur dann - müssen die Radler für Dich anhalten.

Was ist, wenn ein Fußgänger auf dem Fahrradweg geht/steht und
von einem Fahrradfahrer angefahren wird, wer hat dann Schuld?

Also wenn er steht und der Radfahrer kann ihn von weitem erkennen, dann natürlich der Radler. Die meisten dieser Vollidioten kümmern sich aber doch gar nicht darum, wo sie rumlaufen, und stapfen vollkommen überraschend auf den Radweg. Übrigens: Ein Fahrrad ist kein Panzer. Auch der Fahrer kann sich bei so etwas böse verletzen.

Da ich selber gerne mit dem Bike unterwegs bin, wundert mich
diese Frage ganz und gar nicht. Es gibt Millionen von
Menschen, die offensichtlich der Meinung sind, sie dürften den
Fahrradweg jederzeit und ohne jegliche Rücksichtnahme
betreten.

Hallo,

dürfen sie nicht?
Explizit sind für Fußgänger nur die Fahrbahnen verboten. Da kenne ich nur den §25 StVO in dem
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
steht. Von Radwegen steht da nix.
Auch der Bußgeldkatalog gibt da nichts her.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrbahn und Radweg wenn es z.B. um die Radwegbenutzungspflicht geht.
Das §1 gilt ist wohl selbstverständlich deshalb brauche ich da auf Rücksicht nicht eingehen.

Nein, machen sollte man es nicht, weil es Radfahrer gibt, die
irgendwo hin wollen und das zügig!

Ja und? Es gibt auch eilige Fußgänger. Das Argument soll mal ein Radler anbringen wenn die Ampel beim überqueren Rot war.

Ja, aber dann gehst Du doch „quär“ zum Fahrradweg und hast
grün, dann - aber auch nur dann - müssen die Radler für Dich
anhalten.

Wie kommst Du darauf? Was ist wenn die Ampel nicht für den Radfahrer gilt. Grundsatz ist immer noch, Fußgänger die queren müssen warten. Fahrzeuge die abbiegen, müssen warten wenn der Fußgänger die Straße an der Kreuzung überschreiten.

Also wenn er steht und der Radfahrer kann ihn von weitem
erkennen, dann natürlich der Radler. Die meisten dieser
Vollidioten kümmern sich aber doch gar nicht darum, wo sie
rumlaufen, und stapfen vollkommen überraschend auf den Radweg.

Nun, damit muss ein Radfahrer rechnen und seine Geschwindigkeit…

Übrigens: Ein Fahrrad ist kein Panzer. Auch der Fahrer kann
sich bei so etwas böse verletzen.

Ach wenn die Radfahrer das auch wüssten wenn sie über die Gehwege düsen, wäre schon mal etwas gewonnen.

Gruß

Nostra

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Hallo,

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn
dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch
einen Seitenstreifen hat.
steht. Von Radwegen steht da nix.

Hmmm…,.ein Radweg ist keine Fahrbahn?

Gruss

Iru

Guten Morgen!

Explizit sind für Fußgänger nur die Fahrbahnen verboten. Da
kenne ich nur den §25 StVO in dem
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn
dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch
einen Seitenstreifen hat.
steht. Von Radwegen steht da nix.

Muss ja nicht. Es reicht, wenn da steht, dass die Gehwege benutzt werden müssen.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrbahn und Radweg
wenn es z.B. um die Radwegbenutzungspflicht geht.

Das macht den Radweg dann zum Gehweg?

Dass §1 gilt ist wohl selbstverständlich deshalb brauche ich da
auf Rücksicht nicht eingehen.

Und es ist rücksichtsvoll, auf den Radweg zu spazieren?

Ja, aber dann gehst Du doch „quär“ zum Fahrradweg und hast
grün, dann - aber auch nur dann - müssen die Radler für Dich
anhalten.

Wie kommst Du darauf? Was ist wenn die Ampel nicht für den
Radfahrer gilt.

Hä? Wie habe ich mir eine solche Ampel vorzustellen?

Grundsatz ist immer noch, Fußgänger die queren
müssen warten.

An der grünen Ampel? Muss niemand warten.

Fahrzeuge die abbiegen, müssen warten wenn der
Fußgänger die Straße an der Kreuzung überschreiten.

Und was hat das mit der Ampel zu tun?

Also wenn er steht und der Radfahrer kann ihn von weitem
erkennen, dann natürlich der Radler. Die meisten dieser
Vollidioten kümmern sich aber doch gar nicht darum, wo sie
rumlaufen, und stapfen vollkommen überraschend auf den Radweg.

Nun, damit muss ein Radfahrer rechnen und seine
Geschwindigkeit…

Verstehe. Alle Fahrzeuge sollten sich mit Schritttempo bewegen, weil man immer mit allem rechnen muss.

Übrigens: Ein Fahrrad ist kein Panzer. Auch der Fahrer kann
sich bei so etwas böse verletzen.

Ach wenn die Radfahrer das auch wüssten wenn sie über die
Gehwege düsen, wäre schon mal etwas gewonnen.

Keine Ahnung, was diese Polemik hier soll. Hier geht es um Rechtsfragen.

1 Like

Hmmm…,.ein Radweg ist keine Fahrbahn?

Hallo,

ein Radweg ist ein Weg. Grob gesagt besteht eine Straße ( oft ) aus der Fahrbahn, Radweg, und Gehweg.

Wenn es um die Radwege-Benutzungspflicht geht wird unterschieden zwischen Fahrbahn und Radweg.

So ist alles geregelt, wann dürfen Radfahrer Fahrbahnen oder sogar Gehwege benutzen und wann nicht. Eine Regelung das Fußgänger den Radweg nicht benutzen dürfen gibt es so explizit nicht.

Gruß

Nostra

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Muss ja nicht. Es reicht, wenn da steht, dass die Gehwege
benutzt werden müssen.

Auch dir einen schönen guten Morgen.

Und wenn jemand dagegen verstößt? Es bliebe dann nur ein Verstoß gegen §1 übrig. Bisschen wenig.

Das macht den Radweg dann zum Gehweg?

Nö, es geht um die Frage ob jemand einfach den Radweg benutzen kann.

Und es ist rücksichtsvoll, auf den Radweg zu spazieren?

Steht hier nicht zur Debatte.

Hä? Wie habe ich mir eine solche Ampel vorzustellen?

Soll ich dir als Biker erklären wann und unter welchen Umständen Ampeln für Radfahrer gelten. Wenn Du die Hauptampel, die Fahrradampel oder die Fußgängerampel beachten musst.

An der grünen Ampel? Muss niemand warten.

Ein Biker für den die Radfahrerampel gilt, sollte nicht die Ampel beachten die für Kfz gilt. Nur mal so als Hinweis.

Und was hat das mit der Ampel zu tun?

Nur soweit das der Fußgänger nicht quer über den Radweg schießen darf wenn die Füßgängerampel grün zeigt, aber der Radfahrer auf dem Radweg nicht halten muss.

Verstehe. Alle Fahrzeuge sollten sich mit Schritttempo
bewegen, weil man immer mit allem rechnen muss.

Ist nicht meine Ansicht, nur die Richter sind da sehr schnell mit unangepasster Geschwindigkeit bei unklarer Verkehrslage.

Keine Ahnung, was diese Polemik hier soll. Hier geht es um
Rechtsfragen.

Ehrlich gesagt hat mich deine Polemik im ersten Beitrag dazu bewogen auf deinen Beitrag zu antworten.

Gruß

Nostra

3 Like

hi,
steht eine person und der fahrradfahrer fährt absichtlich oder kann auf grund fehlender signalanlage keinen warnton abgeben oder versehendlich oder absichtlich so dicht vorbei , um ihn zu zeigen, dasser einen fehler macht ( oberlehrergehabe) dann der radfahrer.

Hi,

steht eine person und der fahrradfahrer fährt absichtlich oder
kann auf grund fehlender signalanlage keinen warnton abgeben
oder versehendlich oder absichtlich so dicht vorbei , um ihn
zu zeigen, dasser einen fehler macht ( oberlehrergehabe) dann
der radfahrer.

Du möchtest also sagen, daß, wenn der Radfahrer nicht „[…] oder […] oder […] oder […] um ihn zu zeigen“ den Fußgänger umnietet, sondern das nur so zum Spaß macht, daß dann alles OK ist?!?
Oder wolltest Du sagen, daß man bei Vorsatz haftet?

Fragt

osmodius

P.S.: Im übrigen gehe ich davon aus, daß nahzu alle Radfahrer absichtlich fahren…

ich habe versucht auf die so simple frage, wer in einem solchen fall schuld ist, zu antworten. man stellt aber selbst fest, das diese frage unendlich viele facetten hat. man kann sie nicht generalisiert beantworten.
h.

1 Like

Hallo,

Die meisten dieser Vollidioten kümmern sich aber doch gar nicht darum, wo sie rumlaufen, und stapfen vollkommen überraschend auf den Radweg. Übrigens: Ein Fahrrad ist kein Panzer. Auch der Fahrer kann sich bei so etwas böse verletzen.

absolut richtig. Als passionierter Fahrradfahrter kann ich ein Lied davon singen. Anscheinend exisitert im Bewusstsein vieler Verkehrsteilnehmer der Fahrradfahrer gar nicht, sei es Autofahrer oder Fussgänger. Ohne Helm setze ich mich kaum noch auf’s Rad.
Trotzdem ist Deutschland noch recht „fahrradfreundlich“, in anderen Ländern ist Fahrradfahren eher die Demonstration eines Suizidversuches. Ich empfehle jedem, z.B. mal mit dem Fahrrad nach Venedig oder von Venedig zu fahren.

Gruss

Iru

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Hallo,

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn
dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch
einen Seitenstreifen hat.
steht. Von Radwegen steht da nix.

Hmmm…,.ein Radweg ist keine Fahrbahn?

Und ein Radweg kein Gehweg?

Hallo,

Und ein Radweg kein Gehweg?

nein, es sei denn, der Weg ist als Fahrradweg und Gehweg ausgewiesen.

Gruss

Iru

Guten Abend!

Muss ja nicht. Es reicht, wenn da steht, dass die Gehwege
benutzt werden müssen.

Und wenn jemand dagegen verstößt?

Handelt er ordnungswidrig nach § 49 Abs. 1 Nr. 24 lit. a) StVO.

Es bliebe dann nur ein
Verstoß gegen §1 übrig.

Selbst wenn es so wäre, dann wäre das immerhin noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO.

Bisschen wenig.

Und wenn man ncoh eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung draufpackt, reicht’s dann?

Das macht den Radweg dann zum Gehweg?

Nö, es geht um die Frage ob jemand einfach den Radweg benutzen
kann.

Die von Dir vertretene Logik sagt:

„Alles, was nicht Gehweg ist, ist Fahrbahn“ ^ „Der Radweg ist keine Fahrbahn“ => „Der Radweg ist ein Gehweg“.

Da Du selbst bereits den Widerspruch erkannt hast, suchst Du sodann die Erklärung in der Aussage „Der Radweg ist weder Gehweg noch Fahrbahn“, was im System „Gehweg Fahrbahn“ aber nur den einen Schluss zulässt: „Es gibt gar keine Radwege.“

Hä? Wie habe ich mir eine solche Ampel vorzustellen?

Soll ich dir als Biker erklären wann und unter welchen
Umständen Ampeln für Radfahrer gelten.

Hmnö, das ist mir bekannt.

Wenn Du die Hauptampel,
die Fahrradampel oder die Fußgängerampel beachten musst.

An der grünen Ampel? Muss niemand warten.

Ein Biker für den die Radfahrerampel gilt, sollte nicht die
Ampel beachten die für Kfz gilt. Nur mal so als Hinweis.

Und was hat das mit der Ampel zu tun?

Nur soweit das der Fußgänger nicht quer über den Radweg
schießen darf wenn die Füßgängerampel grün zeigt, aber der
Radfahrer auf dem Radweg nicht halten muss.

Was soll das denn für eine Situation sein? Grünes Licht bedeutet: Der Weg ist frei, und das bedeutet - jedenfalls nach der gesetzlichen Vorgabe - auch: Der querende Verkehr hat rotes Licht. Ob Du das, was der Radler da zu beachten hat, jetzt „Hauptampel“ „Ampel die für KFZ gilt“ oder „Radfahrerampel“ nennst, vollkommen egal, der Radler muss es jedenfalls beachten. Es gibt, wenn kein Programmierfehler vorliegt, keinen Fall, in dem sowohl der Radfahrer als auch der den Radweg überquerende Fußgänger „grün“ sehen.

Handelt er ordnungswidrig nach § 49 Abs. 1 Nr. 24 lit. a)
StVO.

Es bliebe dann nur ein
Verstoß gegen §1 übrig.

Selbst wenn es so wäre, dann wäre das immerhin noch eine
Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO.

Hallo,

der bei Fußgänger 5€ maximal 10€ kostet.

Und wenn man ncoh eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung
draufpackt, reicht’s dann?

Woher kommt dann plötzlich eine fahrlässige Körperverletzung her? Und wenn, die wird doch meist eingestellt.

Die von Dir vertretene Logik sagt:

„Alles, was nicht Gehweg ist, ist Fahrbahn“ ^ „Der Radweg ist
keine Fahrbahn“ => „Der Radweg ist ein Gehweg“.

Da Du selbst bereits den Widerspruch erkannt hast, suchst Du
sodann die Erklärung in der Aussage „Der Radweg ist weder
Gehweg noch Fahrbahn“, was im System „Gehweg Fahrbahn“
aber nur den einen Schluss zulässt: „Es gibt gar keine
Radwege.“

Nicht meine Logik, der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrbahn und Radweg.

Hmnö, das ist mir bekannt.

Ich würde hier mal Zweifel anmelden, denn hier haben es Radfahrer ausgesprochen schwer. Denn sie müssen oft unterscheiden, welche Ampel gilt jetzt für sie. Die Ampel für Kfz, die Ampel für Radfahrer, oder gar die Fußgängerampel.
Ich muss gestehen, bei der Vielfalt der Möglichkeiten und Besonderheiten fällt es auch mir schwer innerhalb Sekundenbruchteilen die richtige Entscheidung zu treffen.

Was soll das denn für eine Situation sein? Grünes Licht
bedeutet: Der Weg ist frei, und das bedeutet - jedenfalls nach
der gesetzlichen Vorgabe - auch: Der querende Verkehr hat
rotes Licht. Ob Du das, was der Radler da zu beachten hat,
jetzt „Hauptampel“ „Ampel die für KFZ gilt“ oder
„Radfahrerampel“ nennst, vollkommen egal, der Radler muss es
jedenfalls beachten. Es gibt, wenn kein Programmierfehler
vorliegt, keinen Fall, in dem sowohl der Radfahrer als auch
der den Radweg überquerende Fußgänger „grün“ sehen.

Dann mal der einfachste Fall, eine Fußgängerampel bei der Fußgänger den Radweg queren müssen. Da hat der Radfahrer keine Ampel zu beachten. Unser Straßenplaner machen schon die abenteuerlichsten Bauten.

Gruß

Nostra