Nö, eben nicht. F kreuzt den Weg in diesem Beispiel ja
überhaupt nur dann, wenn A auf das T zufährt und (egal ob
rechts oder links) abbiegt. Wenn F jetzt geradeaus weiter will
kan er das nur um auf die gegenüberliegende Strassenseite
kommen zu wollen. Und wenn ein F die Strassenseite wechselt
hat er, sofern kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden,
niemals Vorrang.
Nein, genau das ist in dieser Diskussion der Knackpunkt. Denn das ist schlichtweg falsch.
Wenn F die Straßenseite woanders als an einer Kreuzung oder an einem Zebrastreifen wechselt, dann hat er niemals Vorrang.
An einem Zebrastreifen hat er Vorrang.
Aber auch an einer Kreuzung vor A, wenn A in der selben Richtung wie F unterwegs ist und A dann abbiegt und dabei den Weg von F kreuzt. Hier ist F vorfahrtberechtigt!
Das ist genau das, was Dir hier alle immer sagen wollen
Ich habe gelernt, daß ich beim Rechts-Abbiegen den Fußgängern
und Radfahrern Vorfahrt gewähren muss, egal ob Ampel,
Zebrastreifen oder gar nichts. Ich sehe da grundsätzlich
keinen Unterschied, ob T oder normale Kreuzung.
Das hast Du richtig gelernt.
Beim Links-Abbiegen habe ich leise Zweifel, weshalb weiß ich
jetzt auch nicht.
Es ist egal ob rechts oder links oder von einer Haupt- auf eine Nebenstraße oder umgekehrt, oder ob Schilder da stehen oder nicht. Wenn Du beim Abbiegen den Weg eines parallel zu Dir laufenden F kreuzen willst, hast Du ihm Vorrang zu gewähren.
Als Fußgänger bleibe ich da immer stehen,
Und verunsicherst damit die Autofahrer.
(Ja, ich weiß, dass man auch nicht einfach loslaufen darf
Ich würde gerne mal in einer Fahrschule nachfragen, aber die
behalten mich sicherlich gleich fest
Hab ich nicht behauptet. Und mit rechts vor links hat das doch
sowieso nichts zu tun.
Was soll denn da sonst für eine Vorfahrtsegel gelten?
Die Vorfahrtsregel ist in diesem Problemfall völlig irrelevant, weil es darum geht, wer beim Abbiegen Vorrang hat, und das ist in geschildertem Fall immer F, egal, ob es sich bei der Kreuzung oder Einmündung um rechts vor links handelt, das untere Ende des „T“ eine Vorfahrtsstraße ist oder nicht, oder ob da Ampeln stehen. Kommen A und F beide von unten, F geht geradeaus und A biegt ab, dann muss A F vorbei lassen.
Rechts vor links gilt IMMER (beim Kreisverkehr bin ich mir jetzt
nicht sicher),
Beim Kreisverkehr steht an den Einmündugen immer ein „Vorfahrt achten“-Schild. Die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge haben Vorrang. Aber Vorsicht! Es gibt auch Kreise, die baulich wie Kreisverkehre wirken, aber nicht als solcher ausgeschildert sind. Wenn keine Vorfahrt regelnden Schilder aufgestellt sind, gilt rechts vor links.
Nochmal, was hat das mit rechts vor links zu tun?
siehe oben, was soll sonst gelten?
Es hat nichts mit rechts vor links zu tun.
Warum sollte A über die Schultern sehen wer geradeaus
weiterfährt wenn es geradeaus überhaupt nicht weitergeht?
Für F geht es schon geradeaus.
Alles in allem vermute ich, das Du Dich mit Deinem A auf dem
waagerechten Teil des T befindest und ich mich auf dem
senkrechten.
Du hast noch vergessen, dass „Spielstraßen“ grundsätzlich warten müssen
was den kreisverkehr betrifft, gibt es meines wissens seit ein
paar jahren die regelung, dass der beschildert sein MUSS. (ich
habe auch noch keinen anderen gesehen.)
Eine kreisförmige Fahrbahn, die nicht durch das Zeichen 215 (Kreisverkehr) gekennzeichnet ist, ist kein Kreisverkehr und dann gilt auch nicht die Vorfahrtregelung für den Kreisverkehr.
Beispiel (rechts vor links): http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&geocode=&q=Lorl… (Lorlebergplatz, Erlangen)
Nein, genau das ist in dieser Diskussion der Knackpunkt. Denn
das ist schlichtweg falsch.
Wenn F die Straßenseite woanders als an einer Kreuzung oder an
einem Zebrastreifen wechselt, dann hat er niemals Vorrang.
An einem Zebrastreifen hat er Vorrang.
Von Zebrastreifen redet hier aber niemand.
Aber auch an einer Kreuzung vor A, wenn A in der selben
Richtung wie F unterwegs ist und A dann abbiegt und dabei den
Weg von F kreuzt. Hier ist F vorfahrtberechtigt!
Das ist genau das, was Dir hier alle immer sagen wollen
Ich gebe es langsam auf.
Wenn F parallel zu A auch abbiegt kreuzen sich die Wege der beiden doch überhaupt nicht. A biegt nach links oder rechts ab und F auch.
Wo zum Geier ist das Problem?
Räumliches Denkvermögen?
Denke ich schon. Wenn A und F die gleiche Richtung haben kreuzt sich deren Weg nicht. Die Frage wer Vorrang hat stellt sich also überhaupt nicht.
Wenn A abbiegen will und F will auf die andere Strassenseite, ja dann kreuzen sich die Wege.
Da es aber geradeaus nicht weitergeht kreuzt F auf der freien Strasse.
Und wo freie Strasse ist gibts für Fussgänger keinen Vorrang.
Was soll denn da sonst für eine Vorfahrtsegel gelten? Rechts
vor links gilt IMMER (beim Kreisverkehr bin ich mir jetzt
nicht sicher), es sei denn (!) Beschilderung, Ampel oder
Polizei vor Ort.
Es geht doch überhaupt nicht um Vorfahrt. Vorfahrt hat ein Fussgänger nie, bestenfalls Vorrang. Du wirfst hier einiges durcheinander.
In diesem Fall würde der Fussgänger einfach nur die Strasse
überqueren.
„Warum? […] Wir gingen ja von nicht vorhandener
Beschilderung aus“ Genau, und da gilt dann rechts vor links
für alle Verkehrsteilnehmer. „also auch kein Zebrastreifen,
keine „Fussgängerfurt“ o.ä“ Das ist dann aber auch gar nicht
nötig. Rechts vor links gilt für alle und der
geradeausfahrende/gehende Verkehr hat vor dem Abbiegende
vorrang.
Himmel hilf. Es geht doch garnicht geradeaus.
Nochmal, was hat das mit rechts vor links zu tun?
siehe oben, was soll sonst gelten?
Aargh, es geht nicht um Vorfahrt.
Warum sollte A über die Schultern sehen wer geradeaus
weiterfährt wenn es geradeaus überhaupt nicht weitergeht?
Wir sind immer noch dabei das A auf die waagerechte Strasse
des T zufährt. Da gibts kein geradeaus.
waagerecht gibt es kein gerade aus? beim senkrechten
„T-Strich“ ist gerade aus nicht möglich. was meinst du denn
jetzt. (wir sind immer noch bei 1.b)
Jaaa, lies Dir doch noch mal im Ursprungspost 1b durch. Der Autofahrer fährt auf dem lotrechten Strich des T.
Und ein Lot ist bei mir immer noch senkrecht.
Warum sollte dann der Fussgänger Vorrang haben? Er hätte dann Vorrang wenn die Strasse geradeaus weitergehen würde. Tut sie aber nicht.
Ergo: Die Wege kreuzen sich nicht.
Der einzige Grund für den Fussgänger die Strasse zu kreuzen wäre das er auf die andere Strassenseite möchte.
Nur zu diesem Zweck hat er keinen Vorrang.
Die Vorfahrtsregel ist in diesem Problemfall völlig
irrelevant, weil es darum geht, wer beim Abbiegen Vorrang hat,
und das ist in geschildertem Fall immer F, egal, ob es sich
bei der Kreuzung oder Einmündung um rechts vor links handelt,
das untere Ende des „T“ eine Vorfahrtsstraße ist oder nicht,
oder ob da Ampeln stehen. Kommen A und F beide von unten, F
geht geradeaus und A biegt ab, dann muss A F vorbei lassen.
Leute, es ist ein T.
An einem T ist oben Ende.
Da gehts nur rechts oder links. Es geht nicht geradeaus.
Es ist egal ob rechts oder links oder von einer Haupt- auf
eine Nebenstraße oder umgekehrt, oder ob Schilder da stehen
oder nicht. Wenn Du beim Abbiegen den Weg eines parallel zu
Dir laufenden F kreuzen willst, hast Du ihm Vorrang zu
gewähren.
Jaaa, da hast Du ja auch recht. Aber wenn es geradeaus nicht weitergeht kreuzen sich die Wege der beiden doch überhaupt nicht.
Also stellt sich die Frage nach dem Vorrang doch garnicht.
Wenn der Fussgänger hier geradeaus weiter will kann er doch nur in die Botanik.
Als Fußgänger bleibe ich da immer stehen,
Und verunsicherst damit die Autofahrer.
(Ja, ich weiß, dass man auch nicht einfach loslaufen darf
In der Regel sind an diesen Stellen Absperrgitter montiert.
Damit soll verhindert werden das Fussgänger hier die Strasse überqueren. Ist in Hamburg hier viel zu sehen.
Ich bin nach wie vor der Meinung das wir aneinander vorbeireden.
Allein schon aus dem Grund das bei 1b der Autofahrer auf dem senkrechten Strich des T fährt, an dessen Ende es nur rechts oder links geht und hier alle immer was von „geradeaus“ schreiben.
Ich bin wirklich keiner der darauf beharrt recht zu haben, aber ich habe jahrelang LKW im Grossraum Hamburg gefahren und kenne auch die Regeln.
Wenn der Fussgänger hier geradeaus weiter will kann er doch
nur in die Botanik.
Oder auf den Gehweg, der auf der anderen Straßenseite liegt.
In der Regel sind an diesen Stellen Absperrgitter montiert.
Damit soll verhindert werden das Fussgänger hier die Strasse
überqueren. Ist in Hamburg hier viel zu sehen.
Ja, da hat F keinen Vorrang, weil er dann um die Gitter herum muss und dann eine Straße kreuzen will.
Ich bin nach wie vor der Meinung das wir aneinander
vorbeireden.
Allein schon aus dem Grund das bei 1b der Autofahrer auf dem
senkrechten Strich des T fährt, an dessen Ende es nur rechts
oder links geht und hier alle immer was von „geradeaus“
schreiben.
Wo es lang geht, ist doch egal. Oder befindet sich auf der anderen Straßenseite, am Kopf des T, kein Gehweg?
Warum sollte dann der Fussgänger Vorrang haben? Er hätte dann
Vorrang wenn die Strasse geradeaus weitergehen würde. Tut sie
aber nicht.
Was interessiert denn den FUßGÄNGER wo die Straßen langgehen? F orientiert sich an den Gehwegen aka Fußweg aka Bürgersteig.
Der einzige Grund für den Fussgänger die Strasse zu kreuzen
wäre das er auf die andere Strassenseite möchte.
Nur zu diesem Zweck hat er keinen Vorrang.
Wenn F parallel zu A auch abbiegt kreuzen sich die Wege der
beiden doch überhaupt nicht.
Richtig. Aber läuft F nicht geradeaus? Sonst wäre die ganze Diskussion doch überflüssig
A biegt nach links oder rechts ab
und F auch.
Wo zum Geier ist das Problem?
Wo zum Geier ist dann die Berechtigung für eine Frage nach dem Vorrang?
Das wäre ja, wie wenn man fragt, welches von zwei Fahrzeugen Vorfahrt hat, wenn beide sich an einer Kreuzung entgegenkommen und beide geradeaus fahren.
Wo zum Geier ist dann die Berechtigung für eine Frage nach dem
Vorrang?
Frag nicht mich. Ich habe die Frage nicht gestellt
Das wäre ja, wie wenn man fragt, welches von zwei Fahrzeugen
Vorfahrt hat, wenn beide sich an einer Kreuzung entgegenkommen
und beide geradeaus fahren.
Gerade da liegt der Irrtum. Wenn der Fussgänger in beschriebenem Beispiel geradeaus weitermöchte obwohl es nicht geradeaus weitergeht, so ist das dem regulären Überqueren an einer x-beliebigen Stelle einer Strasse gleichgesetzt. Und dort hat der Fussgänger eben keinen Vorrang.
Warum auch?
Wenn es geradeaus weitergehen würde hättest Du sicherlich Recht, aber unter diesen Umständen nicht.
Das ist irrelevant für die Frage des Vorrangs des F.
Nein. Genau das eben nicht.
An einem T ist oben Ende.
Für A, ja. Aber nicht zwangsläufig für F.
Richtig. Damit endet für F aber der Vorrang.
Da gehts nur rechts oder links.
Dann gibt es ja auch keinen Grund, warum F über die Straße
gehen will, und die Frage nach dem Vorrang stellt sich nicht.
Eben. Will er aber doch auf die andere Strassenseite, so ist dies ein reguläres überqueren einer Strasse ohne jeglichen Vorrang.
Es geht nicht geradeaus.
Für A. Aber es geht ja um den Vorrang von F.
Den F nicht hat. Zumindest nicht sofern es geradeaus nicht weitergeht.
Der Fussweg verläuft parallel zur Strasse und geht genauso nur nach rechts oder links weiter.
Somit endet nicht nur die Strasse am T, sondern auch der Gehweg.
Ausnahme:
Der Fussgänger befindet sich rechts der Strasse auf dem Gehweg und will am T nach links, während der Autofahrer nach rechts möchte.
Hier würde der Fussgänger nun den parallel zum waagerechten T verlaufenden Fussweg weiternutzen und A wäre dann wartepflichtig.
Wo es lang geht, ist doch egal. Oder befindet sich auf der
anderen Straßenseite, am Kopf des T, kein Gehweg?
Selbst wenn. Vorrang hat F sofern er seinen Weg auf dem Fussweg weitergehen möchte.
Da der Fussweg aber genau wie die Strasse am T endet ist dort auch Schluss mit Vorrang.
Mit der rechts vor links Regel hat das Ganze eh nichts zu tun.
Nicht jeder Fussgänger der von rechts kommt hat damit automatisch Vorrang. So eine Regel würde den gesamte Verkehr zum Erliegen bringen.
Es ist irrelevant, ob eine Straße geradeaus weitergeht.
Wichtig ist, dass Fußgänger an der Stelle kreuzen dürfen, dann
hat F Vorrang.
Sorry, das ist doch barer Unsinn. Ein Fussgänger kann an jeder Stelle eine Strasse kreuzen. Aber er hat nur in bestimmten Fällen Vorrang.
Und ein Fussgänger darf auch an jeder Stelle einer Strasse kreuzen sofern nicht ein Zebrastreifen oder eine Fussgängerampel in der Nähe ist.
Im beschrieben Fall will der Fussgänger einfach nur die Strassenseite wechseln, da es geradeaus nicht weitergeht.
Und für das wechseln der Strassenseite gibts Ampeln und Fussgängerüberwege.
Wo diese nicht vorhanden sind darf der Fussgänger selbstverständlich trotzdem die Strassenseite wechseln, aber er hat eben keinen Vorrang.