Fussgänger nicht am Zebrastreifen: Anhaltepflicht?

Hallo ihr Lieben, es würde mich freuen, wenn ihr meine Frage beantworten könnt. Vielen Dank dafür!

Mein Sohn ist wegen folgendem „Vergehen“ durch die Füherscheinprüfung gefallen. Bitte um Info wo diese Regel nachzulesen ist.

DIE SITUATION:
Das Auto fährt auf eine übersichtliche T-Kreuzung zu. Es gilt rechts vor links. Nach dem vorschriftsmäßigen Überqueren der Kreuzung bzw. dem Linksabbiegen folgt nach 30 Meter ein Zebrastreifen. Ein alter Mann steht am Bürgersteigrand 10 Meter vor bzw. neben dem Zebrastreifen.
Schon beim Hinfahren auf die T-Kreuzung stand der Mann da (mein Sohn hatte ihn gesehen - und auch der Fahrprüfer sagte danach, dass er bemerkte, wie mein Sohn ihn rechtzeitig beobachtete und sah) und machte keinerlei Anstalten die Straße zu überqueren. Da der Mann nach dem Abbiegen immer noch da stand und nicht zum Zebrastreifen ging, fuhr mein Sohn langsam an ihm vorbei und dann weiter. Der Fahrprüfer sagte, dass mein Sohn hätte anhalten und den Mann über die Straße lassen müssen.

FRAGE1:
Hat der Fahrprüfer recht? Wo steht diese Verordnung / welcher Paragraph ist das? Muss man als Autofahrer innerorts immer anhalten, wenn jemand irgendwo an der Straße steht? Auch wenn derjenige einige Meter neben dem Zebrastreifen (unvorschriftsmäßig) die Straße überqueren will? Wozu gibt es dann Zebrastreifen? Dann käme ja gar kein fließender Verkehr zustande…

FRAGE 2:
Der Mann stand nur da. Er hat auch nicht die Straße überquert als mein Sohn vorbei gefahren war. Trotzdem hätte das Auto anhalten müssen?

FRAGE 3:
Als mein Sohn seine Fahrstunden mit dem Fahrlehrer machte, wurde er niemals auf solch eine Situation hingewiesen - obwohl bei jeder Fahrt immer wieder diese Situation vorkommt, dass Passanten einfach am Straßenrand (auf dem Bürgersteig) stehen - und nicht vorschriftsmäßig die Straße überqueren wollen. Und es wurde in der Theorie auch nie durchgenommen und ist auch in den schriftlichen Unterlagen nicht zu finden.

FRAGE 3:
Gibt es eine Möglichkeit gegen den Bescheid des Fahrprüfers Widerspruch einzulegen? Was kann man tun? Fahren, Einparken, sich sicher im Verkehr bewegen, Verkehrszeichen beachten usw. - alles hat bei der Prüfung geklappt - nur wegen diesem Mist ist mein Sohn durchgefallen. Zu recht?

hallo,

ja leider hätte dein sohn stehen bleiben müssen,
da der mann neben dem zebra streifen stand und eventuell die strasse hätte überqueren wollen.

kommt im realen verkehr nie vor aber bei der prüfung hätte er es tun müssen,

weiter ist es LEIDER immer der subjektiven meinung des fahrprüfers überlassen, ob einer durch kommt oder nicht,

tut mir leid dir keine besser antwort geben zu können

sorry hier kann ich nicht helfen,
hier ist wirklich die Antwort eines erfahrenen Rechtsexperten erforderlich.
gruß
Joachim

Hallo viele Fragen,

ich versuche sie mal zu beantworten.
Gegen das Prüfungsergebnis kann natürlich Einspruch eingelegt werden. Hat aber meist wenig Aussicht auf Erfolg.
Bei strittigen Entscheidungen sollte eigentlich der Fahrlehrer sich äußern und den Prüfer entsprechend auf das Verhalten hinweisen.
Da ich bei der Situation nicht dabei war, kann ich natürlich auch kein Urteil fällen, dazu müsste man alle Seiten (Prüfer, Fahrlehrer) befragen.

Die Regel besagt ganz klar:
An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger Vorrang, nötigenfalls muss gewartet werden.
Dies lernt man

  1. im Theorieunterricht
  2. In der Fahrstunde
  3. Aus dem Lehrbuch
  4. Aus den Fragebögen

Bitte nochmal das Prüfprotokoll genau ansehen, was genau drin steht.

Gruß Malte

aber der alte mann stand ja nicht am zebrastreifen, sondern (ich habe es vorhin nochmals angeschaut) sage und schreibe 20 meter daneben!

das bedeutet, ich muss als autofahrer alle paar hundert meter anhalten, wenn leute dastehen, die die strasse nicht-vorschriftsmässig überqueren wollen???

ich dachte immer, dass wenn jemand nicht am zebrastreifen über die strasse will, dass er dann wenigstens warten sollte bis kein auto kommt - dann kann er auf eigenes risiko gehen…

schon klar, aber du hast meinen text nicht richtig gelesen: der alte mann stand NICHT am zebrastreifen sondern (ich habe mir die stelle nochmal angeschaut) 20 meter daneben!

dass man langsam, vorsichtig und umschauend bzw. rücksichtsvoll fahren muss wenn sich leute am fahrbahnrand befinden, das ist schon klar. so dass man wenn jemand auf die strasse tritt, bremsen kann. das war ja auch der fall. aber die aussage des fahrprüfers war, dass das auto hätte komplett anhalten müssen.

ich fahre seit 30 jahren auto, aber ich habe noch nie eine situation gehabt (weder bei mir noch bei anderen gesehen), dass man auf einer langen strasse im ort, wenn alle 50 meter jemand am bürgersteig steht, laufend anhält. da gäbe es ja nur noch auffahrunfälle.
ich dachte immer, dass fussgänger am zebrastreifen die strasse überqueren MÜSSEN. klar halte ich gelegentlich auch mal an, wenn mittendrin mal jemand steht. aber dass man deshalb durch die fahrprüfung rasselt …???

Hallo,

ich habe ihn schon richtig gelesen.
wer sagt denn dass es 20 meter waren?
ich war nicht dabei, vielleicht waren es für den prüfer nur 2 meter
was steht denn nun im prüfprotokoll.
da wird ja auf jeden fall der durchfallgrund dokumentiert.
waren es wirklich 20 meter, ist dies natürlich kein durchfallgrund.
ich würde einfach mal mit dem fahrlehrer reden, der war schließlich dabei.

gruß malte

Hallo,

generell ist der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im § 26 StVO geregelt.

Der Vorrang steht dem Bevorrechtigten nur dann zu, wenn dieser erkennbar die Fahrbahn überschreiten will (Abs. 1)
Dabei genügt es, wenn die Absicht objektiv aus dem Gesamtverhalten hervorgeht.
Beispiel:

  • Zügig auf den Überweg zulaufen
  • Stehen am Fußgängerüberweg mit Blickrichtung andere Fahrbahnseite
  • Fußgänger gibt Handzeichen

Da in der Prüfung davon ausgegangen wird, dass der Prüfling noch nicht so erfahren ist, wird von ihm ein besonders vorsichtiges Verhalten erwartet.
Auch in anderen Situationen, in denen Fußgänger Vorrang haben wird dies erwartet, z.B. verlassen des Kreisverkehrs.
Aus der allgemeinen Parxis heraus ist es so, dass der Prüfling deutlich seine Wartepflicht anzeigen muss, was üblicherweise durch Anhalten geschieht. Erst wenn der Fußgänger deutlich auf sein Vorrecht bzw. Vorrang verzichtet kann der Prüfling weiter fahren.
Da ich nicht dabei war, kann ich das genaue Verhalten Ihres Sohnes nicht beurteilen und die Entscheidung des Prüfers liegt in einem gewissen Ermessensspielraum. Es ist gut möglich, dass die Fahrweise vorher nicht ausreichend defensiv genug war, was die Entscheidung des Prüfers untermauert hat. Es handelt sich bei jeder Prüfung um einen Einzelfall, der schwer von außen zu beurteilen ist.
Prinzipiell kann gegen jede Entscheidung vorgegangen werden, bzw Einspruch eingelegt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiter helfen.

Mfg
aingob

vergiss doch mal dass es eine fahrprüfung war. ausserdem hat der prüfer gesehen, dass es nict am zebrastreifen war!
ich war vorhin nochmals dort. es waren exakt 20 meter. also meine frage - muss man anhalten, wenn irgendwo an einer strasse jemand steht, der über die strasse möchte? und wenn ja, wo in der verkehrsordnung steht das? nur um das geht es.

da der mann ca. 15 meter nach dem linksabbiegen auf der rechten strassenseite stand und mein sohn laut seiner aussage noch im ersten gang langsam an ihm vorbei fuhr, ist er somit durchaus defensiv gefahren - denn er wollte ja bremsbereit sein, falls sich der mann richtung strasse bewegt.
aber der mann stand nur da. hat sich nicht bewegt. hat auch kein zeichen gegeben die strasse überqueren zu wollen. dennoch sagte der prüfer, mein sohn hätte nicht mit 10 km/h im schrittempo (und bremsbereit) an ihm vorbei fahren sollen, sondern er hätte vollständig anhalten müssen. und deshalb ist er durch dir prüfung gefallen.
und genau das kapiere ich nicht. seit wann lernt man denn, dass man bei jedem passanten der an der bürgersteigkante (und nicht! an einem zebrastreifen) steht, anhalten muss - selbst wenn der keinerlei andeutungen macht rüberzulaufen??? er hat deutlich auf sein vorrecht (hat er das, wenn er nicht am zebrastreifen steht?) verzichtet, und nur geschaut. sonst nix.

Hallo,

Ich bin kein Experte im Verkehrsrecht, aber das kann ja wohl nicht angehen. An Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

MfG, Jörn Otten.

Hallo solitude,

ich möchte nicht auf jede Frage einzeln eingehen. Dennoch möchte ich Ihnen eine Antwort geben auf die Durchführung einer praktischen Fahrprüfung. Ich bin seit 1976 Fahrlehrer und habe mehr als ca. 3000 Prüfungen gefahren. Ich selbst bin Fahrschulinhaber. Ich habe schon mehrere Beschwerdeverfahren gegen Prüfer angestrebt.
Sie haben in diesem Fall ganz schlechte Karten.

  1. Es sitzen 3 Personen im Fahrzeug.
    -Der Prüfling, der alles bezahlt.
    -Der Fahrlehrer, der am negativen Ergebnis der
    Prüfung verdient (erneute Prüfung).
    -Der Prüfer, der ebenfalls am negativen Ergebnis
    profitiert (erneute Prüfung).
  2. Der Prüfer ist amtlich vereidigt und ein
    Einzelkämpfer. Selbst wenn Fahrlehrer und Prüfling
    sich einig sind, ist die Entscheidung des Prüfers
    unwiderruflich. Selbst sein Chef kann diese
    Entscheidung nicht ändern.
  3. Es gibt eine Prüfungsrichtlinie, die genau
    vorschreibt, wie die Prüfung durchzuführen ist und
    was als falsch zu bewerten ist. Der Durchfallgrund
    muß in diesem Fall nach StVO begründet sein.
  4. Es gibt bei Durchfall ein Prüfungsprotokoll, in dem
    alle Ereignisse, die zu diesem Ergebnis geführt
    haben, aufgeführt sind.
  5. Wenn Fahrlehrer und Prüfer zusammen halten (siehe
    Punkt 1), dann steht Ihr Sohn ganz einsam auf
    weiter Flur.

Wir Fahrschulen in Berlin haben eine in Deutschland einmalige Situation - wir haben zwei Prüfgesellschaften:
TÜV und DEKRA
Ich kann also in solch einem Fall (ich setze mich immer für meine Fahrschüler ein, denn diese empfehlen mich weiter) mit dem Chef der Prüfgesellschaft unter 4 Augen sprechen und ihm sagen, was ich von der Prüfung halte. Das wird mit Sicherheit ausgewertet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser allgemeinen Antwort helfen.

MfG

Reinhard Friedrich (www.fahrschule-friedrich.de)

Hallo,

dann muss man nicht anhalten, soweit eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Gruß Malte

Hallo,

um sicher zu gehen würde ich einen spezialisierten Anwalt befragen, denn alle Mutmaßungen sogenannter Spezialisten bringen Dich letztendlich nicht entscheidend weiter.

in der Regel sollte ein Protokoll vorliegen, in dem die Situation, die zum Durchfallen geführt hat - mit §§ und Verordnungen gem. dem StVG - angefertigt und sollte eingeblickt werden. Eine Situation die ein Durchfallen laut dieser Beschreibung rechtfertigen würde ist mir nicht bekannt.

hallo, leider kann ich diese fragen nicht beantworten.

Also, tut mir wirklich leid, aber das ist wie beim Fussball: Die Entscheidung des Schiedsrichters war falsch. Man kann vorzüglich drüber streiten. Aber ändern tut es nichts…
Es ist 1000mal leichter eine neue Fahrprüfung zu machen als gegen die Entscheidung des Prüfers vorzugehen.

Soweit ich weiß besteht keine grundsätzliche Anhaltepflicht, wenn der Fussgänger nicht ERKEWNNBAR über die Strasse will. Im Zweifel MUSS man aber anhalten.

Der Fehler wird gewesen sein, daß es eine Prüfungssituation war und Ihr Sohn DESHALB hätte Zeifel haben müssen …

MfG, Joe

Hallo,

also wie ich das lese, hat dein Sohn alles richtig gemacht.
Und so wie ich das sehe, ist das alleine kein Grund, jemanden durchfallen zu lassen. Sicher, dass es nur das war?

Ich weiß nicht, inwiefern man eine Fahrprüfung anzweifeln kann… sorry, vielleicht weiß das jemand anders. Wird halt schwierig, wegen der Beweislage…

Gruß,
Tim

Hallo Solitude: Hinsichtlich der dort bestandenen Situation hätte Dein Sohn kurz anhalten müssen. Auch wenn der Mann dort nicht den Zebrastreifen überqueren wollte. Da Dein Sohn in einer Fahrprüfung war, kann ihm das nätürlich angelastet werden und es liegt im ermessen des Fahrprüfers, ob er ihn durchfallen läßt. Der Fahrprüfer, mußte davon ausgehen, dass Dein Sohn die Situation nicht wahrnimmt. Ist in unsrer Rechtssprechung leider häufig so, dass es immer im Auge des Betrachters sieht und wir in usrerem Staat sogenannte Dehnungsparagraphen haben, so auch in einer Fahrprüfung… LG. Frau Zumba

Hallo, einfach mal Google´n :smile: