Hallo,
erhalten Fußgänger, die einen Führerschein für Pkw besitzen, auch Punkte in Flensburg, wenn sie bei rot die Straße queren ?
Und wie sieht’s mit dem Radfahrer aus, der das „rote Fahrad“ für den Radweg ignoriert ?
Gruß
Karl
Fußgänger = Nein, nur Geldbuße bis 35 €
Fahradfahrer = Ja , 1 Punkt und Geldbuße bis zu 360 €
Hallo Benny,
Fußgänger = Nein, nur Geldbuße bis 35 €
Fahradfahrer = Ja , 1 Punkt und Geldbuße bis zu 360 €
das heißt, KFZ-Benutzer zahlen inzwischen bis zu 720 €? Oder ist Dir nur entgangen, dass für Radfahrer halbe Sätze gelten, weil dank gerinerer Geschwindigkeit und Masse die Gefährdung nicht so hoch ist.
Gruß, Kari
erhalten Fußgänger, die einen Führerschein für Pkw besitzen,
auch Punkte in Flensburg, wenn sie bei rot die Straße queren ?
Nein.
Und wie sieht’s mit dem Radfahrer aus, der das „rote Fahrad“
für den Radweg ignoriert ?
Genauso.
Bestraft werden beide nur dann, wenn sie sich erwischen lassen! 
Und wie sieht’s mit dem Radfahrer aus, der das „rote Fahrad“
für den Radweg ignoriert ?Genauso.
Bestraft werden beide nur dann, wenn sie sich erwischen
lassen!
Wie „Genauso“? Oder meinst Du bei Nichtwerwischwerden?
Jedenfalls: Radler 1 Pkt, ohne Gefährdung 45,- oder 100,- € (über 1s)
Quelle: Bussgeldkatalog
Hallo,
Bestraft werden beide nur dann, wenn sie sich erwischen lassen!
Vielen Dank für die feinsinnige Differenzierung.
Darauf wäre ich wahrhaftig nicht von alleine gekommen.
Zur Höhe der Bestrafung (das interessierte mich) haben ja andere bereits netterweise gepostet.
Gruß
Karl
Wie „Genauso“? Oder meinst Du bei Nichtwerwischwerden?
Von einer „Aktenkundigwerdung“ war nirgends die Rede. Also: keine Ahndung.
Ich bin entsetzt
„Aktenkundigwerdung“ war nirgends die Rede. Also:
keine Ahndung.
Hi,
nicht mal im Duden steht diese seltsame Wortschöpfung.
Wie kann man nur die deutsche Sprache so verhunzen.
Ich bin entsetzt.
Q-Gruß
OT: Ich bin entsetzt
„Aktenkundigwerdung“ war nirgends die Rede. Also:
keine Ahndung.nicht mal im Duden steht diese seltsame Wortschöpfung.
Seitdem der „Duden“ die Rechtschreibreform von 1996 anstandslos umgesetzt hat, hat er sich als Referenzinstanz selbst disqualifiziert.
Wie kann man nur die deutsche Sprache so verhunzen.
Wieso „verhunzen“?? Das Verb „ahnden“ fordert doch ganz selbstverständlich die Bildung des Nomens „Ahndung“. Oder hast Du einen Alternativvorschlag zu bieten? Ob „Ahndung“ im Duden steht oder nicht, ist diesbezüglich unwichtig (s. o.) und wenn „Ahndung“ nicht drinsteht, haben sie die Vokabel schlicht unterschlagen.
Vielen Dank für die feinsinnige Differenzierung.
Bitte sehr, gern geschehen! 