Fußgängerampel für Fahrradfahrer

hallo!

Ein Weg ist mit Zeichen 240 (gemeinsamer Geh-/Radweg) beschildert. Dieser Weg trifft nun senkrecht auf eine Straße und geht auf der anderen Straßenseite weiter, an dieser Überquerung sind Ampeln aufgestellt, die jedoch nur das Fußgängersymbol tragen.
Ist es zulässig, dass ein Fahrradfahrer die Straße bei roter Ampel überquert?

Gruß
Paul

Hallo,
Gegenfrage: Wieso sollte es zulässig sein eine Straße bei rot zu queren?
StVO § 37 Abs. 6.
Solange der Radler auf der Straße fährt (was ggf. bei Benutzungspflicht des gemeinesamen Geh/Radweges nicht immer das Beste ist) gilt die LSA für den Kfz-Verkehr, sonst die der Radverkehrsführung.

Aber unabhängig von den §§, wie kommt man auf diese Frage?
Bei rot geradeaus, sollte der querende Verkehr entsprechend fahren dürfen. Und soll der nun zwar wissen, Fußgänger kommen keine, aber nen Radler schießt hin und wieder über die Motorhaube?

Gruß!

T.

StVO § 37 Abs. 6.
Solange der Radler auf der Straße fährt (was ggf. bei
Benutzungspflicht des gemeinesamen Geh/Radweges nicht immer
das Beste ist) gilt die LSA für den Kfz-Verkehr, sonst die der
Radverkehrsführung.

Es gibt dort keine Straßenkreuzung; einfach nur eine einzelne Straße, die von einem Weg gekreuzt wird.
Und als Radfahrer verstehe ich die „Anordnung“ der Ampel so, dass sie nur für Fußgänger gilt, da nur ein Fußgängersymbol abgebildet ist.

Aber unabhängig von den §§, wie kommt man auf diese Frage?
Bei rot geradeaus, sollte der querende Verkehr entsprechend
fahren dürfen. Und soll der nun zwar wissen, Fußgänger kommen
keine, aber nen Radler schießt hin und wieder über die
Motorhaube?

Es handelt sich um eine gut einsehbare und wenig befahrene Straße. Dort die Ampelregelung und nicht die eigenen Augen zu benutzen, um die Straße zu überqueren, ist absoluter Schwachsinn.
Aber mir geht es hier (eigentlich) nur um die rechtliche Bewertung.

Gruß
Paul

Es gibt dort keine Straßenkreuzung; einfach nur eine einzelne
Straße, die von einem Weg gekreuzt wird.

Was denn nun, keine Kreuzung, aber wird gekreuzt?
Davon gelten, wie in Absatz 2 des § 37 beschrieben, die Regeln ebenfalls für Einmündungen. Also ist es wurstegal, ob der einmündene Weg/Straße was auch immer auf der anderen Seite weitergeht, versetzt weitergeht oder gar nicht weitergeht.

Und als Radfahrer verstehe ich die „Anordnung“ der Ampel so,
dass sie nur für Fußgänger gilt, da nur ein Fußgängersymbol
abgebildet ist.

Wow, es gibt keine abweichende Anordnung, aber du machst für dich die Unterscheidung, ob du den Allerwertesten auf dem Sattel hast oder nicht?
Normalerweise unterscheiden sich die Anzeigen der LSA sowieso nur um wenige Sekunden, wenn es für Fußgänger und Radfahrer getrennte Anzegen gibt, einfach aufgrund der Räumwege, bekommen die langsamen Latscher eher rot, als der Radler.

Es handelt sich um eine gut einsehbare und wenig befahrene
Straße. Dort die Ampelregelung und nicht die eigenen Augen zu
benutzen, um die Straße zu überqueren, ist absoluter
Schwachsinn.

Eine LSA kostet Geld in der Herstellung und in der Unterhaltung (Wartung, Strom,…) Wenn diese so schwachsinnig wäre, wie du meinst, wäre sie nicht dort. Eventuell verläuft ein Schulweg dort?

Gruß!
T.

StVO § 37 Abs. 6.

Aber mir geht es hier (eigentlich) nur um die rechtliche
Bewertung.

Mir war das rechtlich genug.
Das Fahrrad ist ein Symbol für den Verkehr auf den Fuß/Radweg. Oder sollen Mütter mit Kinderwagen, Frauen und Rollstuhlfahrer an der Fußgängerampel das Lichtzeichen mißachten, weil das Männchen nicht für Sie gilt?

StVO § 37 Abs. 6.

Aber mir geht es hier (eigentlich) nur um die rechtliche
Bewertung.

Mir war das rechtlich genug.

„6.Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.“
Es ist kein „Lichtzeichen für den Fahrverkehr“ vorhanden, sondern nur eins für den Gehverkehr.
Es sind auch keine „Lichtzeichen für Radfahrer“ vorhanden.
Absatz 6 ist also irrelevant.

Das Fahrrad ist ein Symbol für den Verkehr auf den
Fuß/Radweg. Oder sollen Mütter mit Kinderwagen, Frauen und
Rollstuhlfahrer an der Fußgängerampel das Lichtzeichen
mißachten, weil das Männchen nicht für Sie gilt?

Nein, das Männchen ist ja kein Symbol für ein Männchen, sondern für Fußgänger; und Fußgänger sind sie ja alle.
Doch ist das Männchen kein Symbol für ein Fahrrad.
Deutlich wird das auch in Absatz 5 ausgedrückt:
„5. Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt.“
Die Ampel gilt also nicht für Fahrräder, also kann man als Fahrradfahrer auch bei rot drüberfahren.

Gruß
Paul

Was denn nun, keine Kreuzung, aber wird gekreuzt?

Ich dachte, du hättest angenommen, dass eine Kreuzung von zwei Straßen vorläge und dass parallel zu einer Straße der Weg verliefe; deswegen der Hinweis.

Und als Radfahrer verstehe ich die „Anordnung“ der Ampel so,
dass sie nur für Fußgänger gilt, da nur ein Fußgängersymbol
abgebildet ist.

Wow, es gibt keine abweichende Anordnung, aber du machst für
dich die Unterscheidung, ob du den Allerwertesten auf dem
Sattel hast oder nicht?

Es macht durchaus einen Unterschied, worin man sich befindet.
Sitzt man in einem Auto, ist man Autofahrer. Sitzt man auf nem Fahrrad, ist man Fahrradfahrer.
Und wenn ich ein Fußgängersymbol sehe und auf einem Fahrrad sitze, dann nehme ich nicht an, dass dieses Symbol für mich gilt.
Aber, und das habe ich jetzt erst gefunden, steht es ja auch in klärender Deutlichkeit direkt im Gesetz:
§37 Absatz 5:
„Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt.“
Meine Frage ist also beantwortet.

Normalerweise unterscheiden sich die Anzeigen der LSA sowieso
nur um wenige Sekunden

Es gibt in der beschriebenen Situation aber nur eine Fußgängerampel.

Eine LSA kostet Geld in der Herstellung und in der
Unterhaltung (Wartung, Strom,…) Wenn diese so schwachsinnig
wäre, wie du meinst, wäre sie nicht dort.

Ich bin nicht der Ansicht, dass jede Behörde, die Ampeln aufstellt, die Weisheit mit Löffeln gegessen hat.
U.U. machen die auch Fehler.

Eventuell verläuft ein Schulweg dort?

Jo, eventuell.
Eventuell ist die Ampel aber auch nur Schwachsinn.

Gruß
Paul

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Und als Radfahrer verstehe ich die „Anordnung“ der Ampel so,
dass sie nur für Fußgänger gilt, da nur ein Fußgängersymbol
abgebildet ist.

„Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild eines Fußgängers oder eines Fahrrads angezeigt.“

Also: Das Sinnbild zeigt einen Fußgänger? Dann gilt es nicht für den Radfahrer.

„Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“

Das ist die Ampel für die Autos auf der Straße.

„Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.“

Du befindest Dich hier auf einer Radverkehrsführung.
Aber: Es gibt kein besonderes Lichtzeichen für Radfahrer!

Und nun können wir hier frei diskutieren, was richtig ist.
Ich persönlich würde abweichend von dem ersten Zitat der StVO davon ausgehen, dass für mich als Radfahrer auf dem Bürgersteig die Fußgängerampel in Ermangelung einer eigenen Radfahrerampel mit gilt.

Ich würde mal einfach davon ausgehen, dass vergessen wurde, die Ampelgläser entsprechend anzupassen. Die Umwidmung des Bürgersteigs zum kombinierten Rad-/Fußweg wurde bestimmt nachträglich gemacht, oder?

Hallo!

Und als Radfahrer verstehe ich die „Anordnung“ der Ampel so,
dass sie nur für Fußgänger gilt, da nur ein Fußgängersymbol
abgebildet ist.

Ganz so einfach ist es nicht:

§ 53 STVO

(…)

(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.

Und genaugenommen ist es sogar noch etwas komplizierter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerfurt…

Das heißt, momentan hängt es von der baulichen Ausgestaltung ab, ob Du als Radfahrer auf dem Radweg die Fußgängerampel beachten musst oder die Fahrbahnampel. Eine von beiden aber auf jeden Fall. :smile:

Gruß,
Max

Hallo,
solche Stellen gibt es öfter, in der Regel, wie schon erwähnt, an Schulwegen oder am „Ausgang“ von größeren Grünanlagen/Spielplätzen.
Sofern man auf der Straße mit dem Fahrrad fahren darf, schiebe man das Fahrrad ein paar Meter auf dem Gehweg, wechsle dann auf die Straße, fahre dort ein paar Meter, wende auf der Straße (sofern nicht verboten), usw.
In der Zeit hat man aber auch die Ampel gedrückt und gewartet, bis ganz regulär grün ist.

Cu Rene

oha^^

(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne
besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum
31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger
beachten.

Was bedeutet „Radverkehrsführung“?
Striche auf dem Boden, die eine Radwegefurt o.ä. markieren?
oder Zeichen 240/241?

Irgendwelche Striche sind in der beschriebenen Situation nicht vorhanden, also muss man die Fußgängerampel nicht beachtet?

Gruß
Paul

Die Ampel gilt also nicht für Fahrräder, also kann man als
Fahrradfahrer auch bei rot drüberfahren.

Mach es bitte einfach!!!
Und meld dich dann umgehend zurück mit der Frage nach Haftung, Schadenersatz und Schmerzensgeld wenn dich einer über den Haufen gefahren hat.

Gruß!
T.

Mach es bitte einfach!!!
Und meld dich dann umgehend zurück mit der Frage nach Haftung,
Schadenersatz und Schmerzensgeld wenn dich einer über den
Haufen gefahren hat.

Ich bin durchaus in der Lage, eine Straße ohne Ampeln zu überqueren, danke^^

Gruß
Paul

Eine einfache Grundregel
Hallo @Paul,

Allgemein muß lt. Beispiel eine Straße überquert werden, damit es auf dem Fuß / Radweg weiter geht.

Es ist eine Licht - Signalanlage vorhanden, die für den / die Benutzer des " Bürgersteiges " verbindlich ist.
Die " Kombi -Strecke " sagt doch allgemein, das Radler mit den Fußgängern gemeinsam den Bürgersteig zu benutzen haben.

Weiter ist bekannt, das regulär dann ein Radel über die Querungsstelle geschoben wird.

Dabei ist es egal, ob da nur eine Fußgängersilhouette auf der Signalanlage abgebildet ist, denn ein schiebender Radl er gilt als Fußgänger.

Würde es für Radler eine Ausnahme geben, wäre ein gesondertes " Radfahrersymbol " aufgeschaltet…das ist es aber auch nicht.
Daher bleibt der Radler ab der Ampel regulär ein " Fußgänger " auf dem " Kombi - Weg ". Somit bleibt der " Fußgänger " als Signal verbindlich.

Wäre der Bürgersteig kein " Kombi - Weg ", hätte sich der Radler älter als 8 Jahre auf der Straße mit seinem Radel zu bewegen und der Signalanlage für die Autofahrer zu folgen.
( oder es gäbe halt einen besonderen Radweg, der nurfür Radler gedacht wäre )

Es gibt nur wenige Städte mit exclusiven Radwegen, und damit gesondert aufgeschalteten Lichtzeichen nur für Radler .
Auf kombiniert genutzten Bürgersteigen reicht demnach allgemein das " Fußgänger - Männchen " für die Nutzer des Weges.

mfg

nutzlos

Weiter ist bekannt, das regulär dann ein Radel über die
Querungsstelle geschoben wird.
Dabei ist es egal, ob da nur eine Fußgängersilhouette auf der
Signalanlage abgebildet ist, denn ein schiebender
Radl
er gilt als Fußgänger.

Also ich sehe keinen Grund, wieso der Fahrradfahrer für die Überquerung der Straße absteigen sollte.
Er ist und bleibt also ein Fahrradfahrer, da er fährt.

Würde es für Radler eine Ausnahme geben, wäre ein gesondertes
" Radfahrersymbol " aufgeschaltet…das ist es aber auch
nicht.
Daher bleibt der Radler ab der Ampel regulär ein " Fußgänger "
auf dem " Kombi - Weg ".

Ein Fahrradfaher kann nicht durch eine Ampel ein Fußgänger werden.
Ein Fahrradfaher ist doch dadruch definiert, dass er Fahrrad fährt.

Somit bleibt der " Fußgänger " als Signal verbindlich.

Und somit kann kein Fußgängersignal für ihn verbindlich sein.

Es gibt nur wenige Städte mit exclusiven Radwegen, und damit
gesondert aufgeschalteten Lichtzeichen nur für Radler .
Auf kombiniert genutzten Bürgersteigen reicht demnach
allgemein das " Fußgänger - Männchen " für die Nutzer des
Weges.

Also weitverbreitet sind beide Symbole (Fußgänger und Fahrradfahrer) in einer Ampel.
Doch selbst von der Abesenheit einer solchen weitverbreiteten Regelung könnte man nicht ableiten, dass Fußgängerampeln für Fahrradfahrer verbindlich wären.

Es kann alles zutreffen, was du hier sagst.
Kann es aber auch eben nicht^^

Und ich tippe auf eher nicht.

Gruß
Paul

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Gut, § 37 II Nr. 6 StVO wurde geändert, aber…
Hallo,

Daher bleibt der Radler ab der Ampel regulär ein " Fußgänger "
auf dem " Kombi - Weg ".

Ein Fahrradfaher kann nicht durch eine Ampel ein Fußgänger
werden.
Ein Fahrradfaher ist doch dadruch definiert, dass er Fahrrad
fährt.

Sobald er absteigt ( absteigen muß ), ist er Fußgänger.

Je nach Verlauf und Nutzungsdichte auf kombinierten Fuß / Radwegen
ist es an den Übergängen sinnvoll, abzusteigen.
Zusatzschilder können optional auch darauf gesondert verweisen.
Z.B.: Zeichen 1012-32

Somit bleibt der " Fußgänger " als Signal verbindlich.

Und somit kann kein Fußgängersignal für ihn verbindlich sein.

Bislang war es so, wenn Fuß / Radweg nach Zeichen 241 geführt wurden und es an einem Übergang mit Ampel lediglich ein Fußgängersysmbol auf der Signalanlage gibt.

Doch selbst von der Abesenheit einer solchen weitverbreiteten
Regelung könnte man nicht ableiten, dass Fußgängerampeln für
Fahrradfahrer verbindlich wären.

Wie gesagt, in Verbindung mit Zeichen 241 galt es, wenn nur ein Fußgängersignal an der Ampel vorhanden war.
Oft auch in verbindung mit Zeichen 1012-32 oder teilweise auch eine Kombination aus den Zeichen : 237 oder 241 + 1012-31

Es kann alles zutreffen, was du hier sagst.

§ 37 II Nr. 6 StVO wurde bis her so gehandhabt:

http://www.ureader.de/msg/157036509.aspx

Kann es aber auch eben nicht^^

Das wäre dann die beschriebene Änderung des Paragraphen:

http://www.radschlag-info.de/335.html

hier ist aber ebenfalls eine Verbindlichkeit der bisherigen Regelung ( s.o. ) bis zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.08.2012 genannt.

Und ich tippe auf eher nicht.

Es bleiben halt die Verkehrsführung und die Feinheiten.

Gruß
Paul

mfg

nutzlos

Sobald er absteigt ( absteigen muß ), ist er Fußgänger.

Also ich muss auf einem Fahrrad erst absteigen, wenn ich am Ziel angekommen bin oder das Ding kaputt ist.

Je nach Verlauf und Nutzungsdichte auf kombinierten Fuß /
Radwegen
ist es an den Übergängen sinnvoll, abzusteigen.

Vielleicht ist es auch sinnvoll, bei Regen einen Regenschirm zu benutzen.
Das heißt aber lange noch nicht, dass alle das so handhaben.
Natürlich muss man manchmal mit dem Fahrrad anhalten und muss auch manchmal langsamer als Schrittgeschwindigkeit fahren; man muss aber nicht absteigen.

Es bleiben halt die Verkehrsführung und die Feinheiten.

Das stimmt, doch kann man sagen:
Eine Fußgängerampel an einer Kreuzung aus einer Straße und einem mit Zeichen 240 beschilderten Weg, auf dem keine gesonderte Radverkehrsführung existiert, kann von Fahrradfahrern ignoriert werden.

Gruß
Paul

Also ich muss auf einem Fahrrad erst absteigen, wenn ich am
Ziel angekommen bin oder das Ding kaputt ist.

Solange kein Sonderzeichen direkt darauf hinweist, kann sich an eier roten Signalanlage auch bis " grün " festgehalten werden oder das Rad im Stehen balanciert werden.

Vielleicht ist es auch sinnvoll, bei Regen einen Regenschirm
zu benutzen.
Das heißt aber lange noch nicht, dass alle das so handhaben.
Natürlich muss man manchmal mit dem Fahrrad anhalten und muss
auch manchmal langsamer als Schrittgeschwindigkeit fahren; man
muss aber nicht absteigen.

Es muss aber auch nicht bedeuten, das jeder aufmerksame Ordnungs- / Polizeibeamte da stets Toleranz zeigt, oder doch mal rügt, wenn eigentlich abzusteigen und der Übergang regulär schiebend zu passieren wäre.

Es bleiben halt die Verkehrsführung und die Feinheiten.

Das stimmt, doch kann man sagen:
Eine Fußgängerampel an einer Kreuzung aus einer Straße und
einem mit Zeichen 240 beschilderten Weg, auf dem keine
gesonderte Radverkehrsführung existiert, kann von
Fahrradfahrern ignoriert werden.

nein, wenn Fußgänger und Radler den gleichen Übergang zu benutzen hätten und die Fußgängerampel „rot“ wäre, könnte das glatt ein Rotlichtverstoß werden.
( auch wenn Fußgänger und Radler direkt im Bereich des Überganges direkt nebeneinander " markierte " Streifen hätten )

Es mag aber durchaus möglich sein, das der Radweg kurz vor der Ampel auf die KFZ - Spur vor deren Signalanlage geführt wird. Das sollte aber dann deutlich ersichtlich sein.

„240“ weist doch darauf hin, das sich Fußgänger und Radler eine Wegführung ohne markierte Abgrenzungen teilen müssen.
„241“ weist auf festgelegte Streifen ( Nutzungsseiten ) für Fußgänger und Radler auf dem Weg hin.

Gruß
Paul

mfg

nutzlos