Fußgängerüberweg Beleuchtung inaktiv -> Unfall

Hallo,

mal angenommen, es gibt an einer recht stark befahrenen und mehrspurigen Straße einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“). Wegen Bauarbeiten direkt am Überweg ist die (obligatorische?) Beleuchtung des Zebrastreifens selber inaktiv. Und die vorhandenen Straßenlaternen beleuchten die Straßen nur sehr unzureichend.
Aufgrund dieser Begebenheit kommt es zu einem leichten Unfall - ein Auto mit geringer Geschwindigkeit touchiert (es ist dunkel) einen passierenden Fußgänger mit dunkler Kleidung, so dass dieser stürzt und sich leichte Prellungen zuzieht.

Hat der geschädigte Fußgänger z.B. Anspruch auf Schmerzensgeld (z.B. bei der Baufirma oder beim Straßenbauamt…je nach dem wer das mit der Beleuchtung verbockt hat).

Man kann imho hier weder dem Fußgänger, noch dem Autofahrer eine Schuld geben, da aufgrund der mangelenden Beleuchtung auch bei noch geringerer Geschwindigkeit ein Unfall unvermeidlich wäre. Als Indiz dafür kann man auch sehen, dass bereits einige Autos den Überweg passiert haben, obwohl unter normalen Bedingungen klar wäre, dass ein Fußgänger den Überweg betreten möchte.

Hallo,

Allgemein werde ich doch als Autofahrer einen Zebrastreifen auch bei
spärlicher Beleuchtung rechtzeitig erkennen.
Dann muß ich doch auch damit rechnen, das ein Fußgänger dieses
" Angebot " der Überquerungshilfe nutzt. Wenn 3 Autos vor mir bei
Rot über eine Ampel fahren, dann muß ich es doch noch lange nicht so
praktizieren. Und wenn der Bürger nicht schon auf der Straße gewesen
wäre, hättest Du ihn nicht touchiert.
Ob und wieweit nun 3. Mitschuld tragen, vermag Dir nur ein Fachanwalt
für Verkehrsrecht zu sagen.

mfg

nutzlos

Dann muß ich doch auch damit rechnen, das ein Fußgänger dieses
" Angebot " der Überquerungshilfe nutzt. Wenn 3 Autos vor mir
bei
Rot über eine Ampel fahren, dann muß ich es doch noch lange
nicht so
praktizieren. Und wenn der Bürger nicht schon auf der Straße
gewesen
wäre, hättest Du ihn nicht touchiert.
Ob und wieweit nun 3. Mitschuld tragen, vermag Dir nur ein
Fachanwalt
für Verkehrsrecht zu sagen.

Angenommen, ich wäre der Beteiligte des Unfalls…dann wäre ich hier der Fußgänger :wink:

Hallo,

Schadensersatz von der Stadt - das wäre es ja noch…

Wenn ich als Fußgänger an einen Zebrastreifen komme und ihn auch nutzen will, gucke ich wie sonst auch nach links und nach rechts, um mich zu vergewissern, dass kein Auto kommt.
Da ist es mir egal, ob es hell ist oder dunkel. Es gibt Nachlässigkeiten, die macht man nur einmal.
Und wenn dann noch die Beleuchtung defekt ist und ich auch noch in Tarnfarben über die Strasse laufe, dann würde ich erst recht gucken.

Nicht immer die Schuld bei anderen suchen. Mal an die eigene Nase fassen.

Haelge

Guten Morgen

Wenn ich als Fußgänger an einen Zebrastreifen komme und ihn
auch nutzen will, gucke ich wie sonst auch nach links und nach
rechts, um mich zu vergewissern, dass kein Auto kommt.

Wenn ich die Fahrbahn nur dann überquere, wenn kein Auto kommt, brauche ich auch keinen Zebrastreifen. Dieser ist gerade dazu da, den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, obwohl diese vielbefahren ist.

Da ist es mir egal, ob es hell ist oder dunkel. Es gibt
Nachlässigkeiten, die macht man nur einmal.
Und wenn dann noch die Beleuchtung defekt ist und ich auch
noch in Tarnfarben über die Strasse laufe, dann würde ich erst
recht gucken.

Nachlässig war hier in allererster Linie der Autofahrer. Ein Verkehrsschild muss nicht beleuchtet sein, um wirksam zu sein. Und ein Zebrastreifen auch nicht. Dafür gibt es bei Nachtfahrten die Pflicht, seine Autoscheinwerfer einzuschalten und ergänzend die Vorschrift, dass man sich stets mit angepasster Geschwindigkeit fortzubewegen hat. Gerade bei der lang anhaltenden Dunkelheit im Winter fahre ich deshalb nur so langsam, dass ich winterlich gekleidete Passanten, Zebrastreifen und Verkehrsschilder auch dann rechtzeitig erkenne und notfalls trotz nasser oder glatter Fahrbahn anhalten kann, wenn sie sämtlich unbeleuchtet sind. Und gerade durch Baustellen fährt man gemeinhin auch nur langsam.

Zu holen ist hier kaum etwas von der Stadt, vielleicht etwas vom Bauunternehmer (nämlich wenn eine fehlerhafte Baustellenabsicherung mit ursächlich war) und ziemlich sicher etwas vom Autofahrer.

Gruß
smalbop

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Wenn ich die Fahrbahn nur dann überquere, wenn kein Auto
kommt, brauche ich auch keinen Zebrastreifen. Dieser ist
gerade dazu da, den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen, obwohl diese vielbefahren ist.

Und auf dem Grabstein steht: „Aber er war im Recht“.
Klar, wenn der Autofahrer dich nicht sieht, dann ist es sein Problem, wenn er dich umfährt.
Es ist doch wohl ein Grundsatz, dass sich JEDER im Strassenverkehr den Umständen enstprechend zu verhalten hat.

Nachlässig war hier in allererster Linie der Autofahrer.

Und du tot.

Ein Verkehrsschild muss nicht beleuchtet sein, um wirksam zu sein.
Und ein Zebrastreifen auch nicht. Dafür gibt es bei
Nachtfahrten die Pflicht, seine Autoscheinwerfer einzuschalten
und ergänzend die Vorschrift, dass man sich stets mit
angepasster Geschwindigkeit fortzubewegen hat. Gerade bei der
lang anhaltenden Dunkelheit im Winter fahre ich deshalb nur so
langsam, dass ich winterlich gekleidete Passanten,
Zebrastreifen und Verkehrsschilder auch dann rechtzeitig
erkenne und notfalls trotz nasser oder glatter Fahrbahn
anhalten kann, wenn sie sämtlich unbeleuchtet sind. Und gerade
durch Baustellen fährt man gemeinhin auch nur langsam.

Du hast recht. Aber im Beispiel des UP fuhr sogar der Wagen langsam. Und unter Umständen sieht man dunkel gekleidete Peronen auch dann nicht, wenn man steht.

Gruß Haelge

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Wenn ich die Fahrbahn nur dann überquere, wenn kein Auto
kommt, brauche ich auch keinen Zebrastreifen. Dieser ist
gerade dazu da, den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen, obwohl diese vielbefahren ist.

Und auf dem Grabstein steht: „Aber er war im Recht“.

Dieses Argument ist wohl deshalb so beliebt und häufig, da es regelmäßig vor allem senem Benutzer selbst zu besserer Einsicht in die rechtliche Sachlage verhilft, und nur um die geht es hier im Brett.

Klar, wenn der Autofahrer dich nicht sieht, dann ist es sein
Problem, wenn er dich umfährt.

Die Frage war doch die nach der Haftung für den Unfall, oder irre ich mich? Und die zivil- wie strafrechtliche Haftung ist in der Tat primär das Problem des Autofahrers.

Es ist doch wohl ein Grundsatz, dass sich JEDER im
Strassenverkehr den Umständen enstprechend zu verhalten hat.

Ja, aber derjenige, von dem durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs primär eine Gefahr ausgeht, hat sich eben in besonderer Weise vorsichtig zu verhalten. Das Recht des Stärkeren gibt es nicht und auch nicht die Verpflichtung anderer, auf die Ausübung ihrer Rechte zu verzichten und damit den Gefährder seiner Sorgfaltspflicht zu entheben. Nachdem tödlich ausgehende Zusammenstöße ausschließlich zwischen Fußgängern höchst selten vorkommen, Zusammenstöße von Fußgängern mit Autos hingegen (für erstere) weitaus häufiger tödlich enden, dürfte klar sein, von wem die tödliche Gefahr im Verkehr allein ausgeht und wer folglich alles zu tun hat, diese für andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. § 823 BGB.

Nachlässig war hier in allererster Linie der Autofahrer.

Und du tot.

Ich würde mich wiederholen, wenn ich hier nicht noch hinzufügen würde, dass ich von Fällen weiß, in denen auch Raser, die Menschenleben auf dem Gewissen hatten, einige Zeit nach dem Unfall zwar plötzlich und unerwartet, jedoch nicht auf natürlichem Wege aus dem Leben schieden. Es soll nämlich Angehörige geben, die die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen für unbefriedigend halten. Wen wundert’s, sind doch die Honorare tschetschenischer Killer niedriger als die deutscher Anwälte.

Du hast recht. Aber im Beispiel des UP fuhr sogar der Wagen
langsam. Und unter Umständen sieht man dunkel gekleidete
Peronen auch dann nicht, wenn man steht.

Stehende Fahrzeuge verursachen keine tödlichen Zusammenstöße mit Fußgängern.

Gruß
smalbop

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Wenn ich als Fußgänger an einen Zebrastreifen komme und ihn
auch nutzen will, gucke ich wie sonst auch nach links und nach
rechts, um mich zu vergewissern, dass kein Auto kommt.
Da ist es mir egal, ob es hell ist oder dunkel. Es gibt
Nachlässigkeiten, die macht man nur einmal.
Und wenn dann noch die Beleuchtung defekt ist und ich auch
noch in Tarnfarben über die Strasse laufe, dann würde ich erst
recht gucken.

Das hat der Fußgänger ja selbstverständlich gemacht. Wie schon im UP geschrieben wurde, hat er ja sogar mehrere Autos fahren lassen.
Und es ist nunmal fakt, dass mit der vorgeschriebenen Beleuchtung des Schutzweges, der Unfall nicht passiert wäre, da der Fußgänger die Geschwindigkeit des Autos deutlich besser hätte einschätzen können, sowie der langsam fahrende Autofahrer den Fußgänger schon von weitem bzw. überhaupt gesehen hätte.

Angenommen, ich wäre der Beteiligte des Unfalls…dann wäre
ich hier der Fußgänger :wink:

Dann würde ich zum Anwalt gehen und ihn die Sache machen lassen.

Ich vermute er beginnt dann Ansprüche an die KFZ-Versicherung zu
stellen, übrigens auch sein eigenes Honorar.

Gruß
Stefan

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Fussgänger in Tarnfarbe…

Und es ist nunmal fakt, dass mit der vorgeschriebenen
Beleuchtung des Schutzweges, der Unfall nicht passiert wäre,

Hi Olaf!

nun ja, ob oder wie ein Schutzweg beleuchtet sein muss, ist noch offen.
Genauso wie die Frage, ob der Fussgänger mit geeigneter Kleidung oder Reflektoren für den Autofahrer besser erkennbar gewesen wäre.

Ulli

nun ja, ob oder wie ein Schutzweg beleuchtet sein muss, ist
noch offen.

http://www.strassenlicht.de/index.php?option=com_con…

Hallo @Olaf,

Ich kenne diese Situation aus mehrerlei Sicht, aber im beschreibenen
Fall besonders als Fußgänger.
Ignoranz und " das recht des stärkeren " sind Irrglauben, die oft
auch am Tage praktiziert werden. Manchmal wird auch ein Linienbus
geschnitten oder ausgebremst…;-((
Gelernte Erfahrung zeigt Gründe auf, warum manchmal die Defensive
vorteilhaft ist. Glaube mir, das mir zu fuss auch mannigmal die Buchse
ob ungeduldiger / ignoranter KFZ - ler durch Touche heiß wurde.
Da gäbe es noch etliche Beispiele, aber anstatt des " Fahrradwimpels "
durch die Polizei alleine wären auch die erfahrenen Elternteile
verstärkt zur Vermittlung " geheimer " Fehlverhalten gefordert.
( Polizeiliche Schulung setzt auf Optimismus und Einhaltung von
Gesetzen )
Die Realität bietet leider zunehmend abweichende Facetten…selbst
bei Eltern…( mein Kind ist am Ziel, was interessiert mich anderes )
Aber auch als Fussgänger an einer baulichen Querungshilfe ohne
" Zebra " gibt es genügend rücksichstvolle Autofahrer. Einem
Kind sollte die Realität daher in Elternbegleitung auch nahegebracht
werden. ( Autofahrer ansehen und Reaktion abwarten … 9
Dabei sind aber zuerst die Eltis als wachsame Begleiter gefragt.

Und damit zuück zum Thema:
Manche Kraftfahrer haben einfach keinen Respekt mehr vor einem
ZEBRASTREIFEN.

mfg

nutzlos

Hallo,

wenn ich als Autofahrer an einen Zebrastreifen komme, ist da ein Verkehrsschild. Das kann - und muss - ich genauso erkennen, wie alle andere Verkehrsschilder auch. Punkt. Oder gibt es neuerdings eine Verordnung, nach der alle Verkehrsschilder beleuchtet sein müssen?

Fußgängerüberweg aber = bremsbereit, oder?! Bremsbereit heißt aber nicht, mit Fuß 2 mm über Bremspedal mit vollen 50 km/h drüber pesen. Sondern so fahren, dass ich JEDERZEIT anhalten kann. Das heißt eben auch, wenn ich nicht genau sehen kann, dass eben KEIN Fussgänger vor bzw. auf dem Übergang ist, muss ich nötigenfalls sogar anhalten. So einfach ist das. Das gilt übrigens auch bei rabenschwarzgekleideten Fußgängern…

Sicher würde es im beschriebenen Fall so laufen, dass der Fußgänger aus der Haftpflichtversicherung des Autofahrers entschädigt wird; dieser hat den Schaden einwandfrei verursacht. Ob sich die versicherung evtl. von dem Bauunternehmen was holen kann, ist dann deren Sache. Eine Klage des Fußgängers gegen die Stadt/den Bauunternehmer halte ich für aussichtslos.

Liebe Grüße

felicia

Liebe Grüße

Felicica

Hallo,

wenn ich als Autofahrer an einen Zebrastreifen komme, ist da
ein Verkehrsschild. Das kann - und muss - ich genauso
erkennen, wie alle andere Verkehrsschilder auch. Punkt. Oder
gibt es neuerdings eine Verordnung, nach der alle
Verkehrsschilder beleuchtet sein müssen?

Du hast den Beitrag falsch verstanden. Es geht nicht um die Beleuchtung der Schilder, sondern um die Beleuchtung des Zebrastreifens an sich. Und die ist obligatorisch.

Hallo,

ja, schon. Aber das Schild MUSS der Autofahrer erkannt haben. Und auch die Tatsache, dass er mangels Beleuchtung eben nix oder nicht ausreichend sieht und somit besondere Vorsicht walten lassen muss. Würde ja sonst im Umkehrschluss bedeuten, dass man bei Stromausfall sämtliche Fußis vom Zebrastreifen rasieren darf :wink:

Wie gesagt, möglicherweise wäre eine Schadenersatzforderung des Haftpflichtversicherers des Autofahrers gegen des Bauunternehmer bzw. Kommune zumindest in Teilen erfolgreich, aber für Fußgänger und/oder Autofahrer selber ist da m.E. eher nix zu holen, oder?

Grüßle

felicia

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Hallo,

man hat so schnell zu fahren, daß man innerhalb der Sichtweite der Fahrzeugbeleuchtung stets zum Halten kommt.

Desweiteren wird ein Fußgängerüberweg alleinig durch Zeichen 293, also die Streifen auf der Straße gekennzeichnet, Zeichen 350, das blaue Schild ist nur ein „Hinweisschild“ daß da ein Fußgängerüberweg ist.

Da der Fußgängerüberweg zur besonderen Schutzzone für Fußgänger zählt hat man dort stets Bremsbereit bis zum Anhalten zu sein.

Ebenso sind Baustellen durch Zeichen 123 gekennzeichnet, damit hat sich der Pkw Fahrer auf besondere Situationen einzustellen, dazu gehört auch eine abgeklemmte Beleuchtung, wenn dort gearbeitet wird.

Fazit: Aussichtslos dagegen zu klagen.

MfG