Wenn ich die Fahrbahn nur dann überquere, wenn kein Auto
kommt, brauche ich auch keinen Zebrastreifen. Dieser ist
gerade dazu da, den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen, obwohl diese vielbefahren ist.
Und auf dem Grabstein steht: „Aber er war im Recht“.
Dieses Argument ist wohl deshalb so beliebt und häufig, da es regelmäßig vor allem senem Benutzer selbst zu besserer Einsicht in die rechtliche Sachlage verhilft, und nur um die geht es hier im Brett.
Klar, wenn der Autofahrer dich nicht sieht, dann ist es sein
Problem, wenn er dich umfährt.
Die Frage war doch die nach der Haftung für den Unfall, oder irre ich mich? Und die zivil- wie strafrechtliche Haftung ist in der Tat primär das Problem des Autofahrers.
Es ist doch wohl ein Grundsatz, dass sich JEDER im
Strassenverkehr den Umständen enstprechend zu verhalten hat.
Ja, aber derjenige, von dem durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs primär eine Gefahr ausgeht, hat sich eben in besonderer Weise vorsichtig zu verhalten. Das Recht des Stärkeren gibt es nicht und auch nicht die Verpflichtung anderer, auf die Ausübung ihrer Rechte zu verzichten und damit den Gefährder seiner Sorgfaltspflicht zu entheben. Nachdem tödlich ausgehende Zusammenstöße ausschließlich zwischen Fußgängern höchst selten vorkommen, Zusammenstöße von Fußgängern mit Autos hingegen (für erstere) weitaus häufiger tödlich enden, dürfte klar sein, von wem die tödliche Gefahr im Verkehr allein ausgeht und wer folglich alles zu tun hat, diese für andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. § 823 BGB.
Nachlässig war hier in allererster Linie der Autofahrer.
Und du tot.
Ich würde mich wiederholen, wenn ich hier nicht noch hinzufügen würde, dass ich von Fällen weiß, in denen auch Raser, die Menschenleben auf dem Gewissen hatten, einige Zeit nach dem Unfall zwar plötzlich und unerwartet, jedoch nicht auf natürlichem Wege aus dem Leben schieden. Es soll nämlich Angehörige geben, die die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen für unbefriedigend halten. Wen wundert’s, sind doch die Honorare tschetschenischer Killer niedriger als die deutscher Anwälte.
Du hast recht. Aber im Beispiel des UP fuhr sogar der Wagen
langsam. Und unter Umständen sieht man dunkel gekleidete
Peronen auch dann nicht, wenn man steht.
Stehende Fahrzeuge verursachen keine tödlichen Zusammenstöße mit Fußgängern.
Gruß
smalbop