Hallo
also ich soll einen (Zitat) „einen Bevorrechtigten nicht das
Überqueren der Fahrbahn“ ermöglicht haben, „obwohl dieser den
Füßgängerüberweg erkennbar benutzen wollte“…
§ 26 Abs1, §49 StVo; § 24 StVG; 113 BKAT
Dazu habe ich jetzt 2 Fragen:
- Was kommt da auf mich zu ? Immerhin ist es eine Anhörung im
Bußgeldverfahren ? Lohnt es da gegenanzugehen ? Also ich kann
mich an den Vorfall nicht erinnern, auch beim besten Willen
nicht. Ausserdem achte ich eigentlich gerade bei diesem
Fußgängerüberweg immer auf Füßgänger…
Meine Empfehlung: Wenn Du meinst das Du unschuldig bist, geh zum Anwalt da eine Menge Kosten mit einem Gerichtsverfahren auf Dich zukommen können, sonst zahle.
- Ist das jetzt so eine neue Masche der Polizei um an Kohle
zu kommen?
Da ich selbst früher Zebrastreifenüberwachung gemacht habe, wenn es keine Aufträge gab, kann ich Dir sagen, dass die wenigsten Autofahrer wirklich richtig auf die Fußgänger an den Überwegen achten. Viele wundern sich dann sogar weshalb man sie anhält weil sie gar nichts gechet haben…
Warum sollte das nun eine „neue Masche der Polizei um an Kohle zu kommen“? Bloß weil es Dich nun mal (ggf. fälschlicher Weise) erwischt hat??
Wie soll da irgendjemand das Gegenteil behaupten
können ?
Anwälte kennen da einige Tricks vor Gericht zu beweisen das wahr ist was sie für richtig halten, wenn die Polizisten nicht sauber dokumentiert haben und entsprechend aussagen.
Hätte man sich die Anzeige nur ausgedacht hätte ein Anwalt gute Chancen. Abgesehn von den Kosten die bei x100 Widersprüchen entstehen.
Die Polizei steht an irgendeinen Fußgängerüberweg und
schreibt sich alle vorbeifahrenden Fahrzeuge auf und schwub
haben die eine neue GELDDRUCKMASCHINE !!!
Ja na klar. Ich versteh das Du Dich ärgerst - besonders wenn z.B. ein Ablesefehler des Kennzeichens vorliegt - aber aber auf solchen Mist zu kommen ist ja wohl absolut hirnrissig. Wobei man nach meiner Erfahrung am Fußgängerüberweg ca. 80% aufschreiben kann, die haben nicht mal skrupel wenn man den Weg in Uniform benutzen will…
M.