Fusspflege

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gelesen, dass die Berufsbezeichnung der Fachfusspflegerin gar nicht geschützt ist, im Gegensatz zum Podologen oder medizinischen Fusspfleger. Kann es passieren, dass wenn ich zu einer Fachfusspflegerin gehe, diese vielleicht gar keine Prüfungen abgelegt hat und trotzdem als Fachfusspflegerin arbeite? Sollte ich also immer zu einem medizinischen Fusspfleger gehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Sandra

Hallo Sandra,

ob der Titel geschützt ist weiss ich nicht.
Aber…
es gibt Ausbildungen die dauern drei Monate und man
bekommt ein Zertifikat und darf sich Fusspflgerin nennen.
Als Podologin machst Du eine Ausbildung über zwei Jahre. Das nennt sich dann eben Podologin oder med. Fusspflege. Ich würde immer zu einer medizinischen Fusspflege bzw. Podologin gehen.

Das habe ich grade bei Wikipedia gefunden:
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ gesetzlich geschützt, nur mit behördlicher Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf man sich so nennen.

Also doch geschützt!
Was nichts heissen will!!!
Lass Dir zur Not das Zeugnis zeigen.

Herzliche Grüße
Dani

Also Sandra ich weiss zwar nicht wo du deine Ausbildung machen willst oder wo du her kommst aber wenn es in deiner Nähe liegt würde ich dir dieses Institut empfehlen.
www.fusspflegehildesheim.de

Hallo liebe Sandra, :smile:
Du musst nicht zu einer Podologin gehen, denn die Podologische Komplexbehandlung ist viel zu teuer wenn du keine weuteren Probleme hast!
In jedem Komsetikstudio wird heutzutage die Fußpflege angeboten, jede Kosmetikerin die eine 3 jährige ausbildung hinter sich hat hat auch eine fundierte ausbildung zur kosm. bzw med. fußpflege :wink:
Die zertifikate hängen auch in jedem studio aus :smile:

Da brauchst du keine angst haben das was passiert, du solltest nur die fitten meiden und leute die „privat“ arbeiten denn die sind nciht ausgebildet, auch in einem studio solltest du auf die namensschilder achten das kein praktikant oder lehrling an deine füße rankommt :wink:

dann kann ncihts schief gehen :smile:

Guten Tag,

Med. Fußpflege gibt es seit über 60 Jahren in Westdeutschland.
Podologin ist der Ostdeutsche Begriff und bedeutet:"
der Fuß". Ostler haben aus Prinzip alles umgetauft.
Die med. Fußfachpflegerin hat 3 Jahre gelernt.

Der Ort wo praktiziert wird >also in einer Fußpflegepraxis oder/und per mobile med. Fußfachpflege

Guten Tag,

Med. Fußpflege gibt es seit über 60 Jahren in Westdeutschland.
Podologin ist der Ostdeutsche Begriff und bedeutet
der Fuß. Ostler haben aus Prinzip alles umgetauft.
Die med. Fußfachpflegerin hat 3 Jahre gelernt.

Der Ort wo praktiziert wird >also in einer Fußpflegepraxis oder/und per mobile med. Fußfachpflege sagt nichts über die Qualität sondern etwas über die Hygienemöglichkeit aus.
NIEMALS zu einer Kosmetikerin gehen, die Fußpfl.ausbildung dauert n u r 3 WOCHEN.

Wen sie vor sich haben erkennen sie daran ob die Fuß/fach/pflegerin im ZENTRALVERBAND DER FUßPFLEGE UND PODOLOGIE zum Beispiel in Berlin, und ob die/der
Behandelnde BEI DEN KRANKENKASSEN für die KundInnen nach Verordnung ABRECHNEN kann.
Bei dem vorher genannten Fachverband sachkundig machen. Immer nach der Krankenkassenzulassung fragen. Prüfungsurkunden hängen immer an der Wand bzw. werden bei mobilen med. Fußfachpflegerinnen mitgeführt plus den Mitgliedsausweis des ZFD.

Hallo,

also hier steht ja teilweise richtiger Blödsin…

Einen Titel gibt es nur auf den Begriff Podologe und med. Fußpfleger.
Früher hat die Ausbildung zum med. Fußpleger 9 Monate gedauert. Sie beeinhaltete eine staatliche Prüfung, wie heute beim Podologen auch. Die 9-monatige wurde durch die Ausbildung zum Podologen abgelöst und gibt es so nicht mehr.

Alle anderen, die diese Ausbildung mit stattlicher Prüfung nicht haben, dürfen sich nur folgendermaßen bezeichnen:
Fußpfleger
med. Fußpflege (so bezeichne ich mich, denn ich habe keine stattliche Prüfung; der Titel gilt nur für den Begriff: medizinische Fußpfleger/in; nicht für die Tätigkeit der med. Fußpflege!!!)

Ich bin der Meinung, dass, wenn man in ein Kosmetikstudio geht zur Pediküre, sollte man keine Problemnägel haben. Meist bieten diese auch nur kosmetische Fußpflege an. Sie dürfen kein Skalpell oder keinen Fräser benutzen…und dann kann man sich doch auch selbst die Füße behandeln, oder???

Mit der Krankenkasse abrechnen dürfen nur Podologen, sofern sie eine Kassenzulassung haben. Die müssen sie selsbt beantragen, und zwar für jede Kasse extra. Da kann es passieren, dass die Zulasssung nicht alle Kassen beeinhaltet, und man ausgerechnet in der Kasse ist, die nicht mit drin ist. Also nachfragen, bevor man hingeht.
Viele Podologen bieten Staffelpreise an. Wenn man keine Problemfüße hat, ist der Zeitaufwand ja auch geringer, und damit der Preise niedriger. Aber immer noch höher als bei einer medizinischen Fußpflege, eben wegen der höher qualifizierten Ausbildung.

Du brauchst aber keine Angst zu haben, an eine Fußpflegerin zu geraten, die keine Ausbildung hat. Denn ohne darf sie gar keine Füße behandeln.
Nur in welcher Schule sie die Ausbildung gemacht hat, steht ja nirgendwo. Und da gibt es sehr große Unterschiede…
generell gut ausgebildet sind Fußpfleger, die medizinische Fußpflege anbieten; egal ob Podologe oder sonst tätig; ob mobil oder im Studio.

Vielleicht im Studio nachfragen, welche Weiterbildungen oder Zusatzausbildungen im Bereich Fußpflege (Spangentechnik, Skalpelltechnik, Orthosen, Prothetik…etc) sie oder er gemacht hat.

Es hat überhaupt nichts zu sagen, ob man Mitglied im Zentralverband der Podologen oder Fußpfleger ist…
Für den Podologen mag das vielleicht einer Verpflichtung sein, nicht aber für den frei tätigen Fußpfleger. Das ist immer eine freiwillige Sache und sagt nichts über die Qualität der Arbeit aus.

Wichtig ist die einwandfreie Hygiene.
Nachfragen, ob die Intrumente nach jedem Benutzen gereinigt und zusätzlich sterilisiert werden (gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Desinfektion!!!Einsprühen und weiter…).

Mit reicht das nicht. Ich desinfiziere meine Instrumente im Ultraschallbad und anschließend sterilisiere ich diese im Autoclav (Dampfsterilisation).
Übrigens ist umfassende Hygiene auch im mobilen Bereich möglich (ich praktiziere das seit 5 Jahren sehr erfolgreich).

So, nun habe ich meine Senf hier beigetragen und hoffe, nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben…grins

LG Anne (selbständige mobile Fußpflegerin und gelernte Arzthelferin)

Fußpflege-Podologie

Hallo,

weil hier ein ziemlich neuer Beitrag steht, werde ich noch antworten, auch wenn es spät ist.

Denn der vorige Beitrag enthält einige Falschaussagen.

med.Fußpflege-Podologie,
ALLES Andere ob Kosmetikschule, „Intensivausbildung“, Crashkurs -Fußpflege, arbeitet im Vorfeld der Podologie und präventive und pflegerische Maßnahmen an gesunden Füßen.

alle anderen, die keine staatliche Prüfung zum Podologen und keine Nachprüfung, die bis Ende 2007 möglich war, absolviert haben, üben KEINE medizinische Fußpflege aus.
Aufgrund der Irreführung am Kunden und der Abgrenzung, wird inzwischen durch die Ämter aufgeklärt.
wer heutzutage noch mit med.Fußpflege wirbt und Behandlungen an Diabetikern, sowie Mykosebehandlungen und andere krankhaften Veränderungen bewirbt,sowie als Nichtheilpraktiker die Fußreflexzonenmassage anbietet und bewirbt, hat sich nicht informiert.
Inzwischen wird abgegrenzt, zum Wohle der Kunden.

Kann man bei den Regierungspräsidien erfahren, über Verbände, über Krankenkassen und über die neusten Urteile der Gerichte.

Es bringt überhaupt nichts, ob jemand vor einem Fußpflegekurs Krankenschwester, Hebamme, Altenpflegerin usw. gelernt hat-ohne Podologenschein keine medizinischen Tätigkeiten.

Auch sind Bezeichnungen wie „Fachfußpflegerin“ „ärztlich geprüft“,„zertifizierte Fußpflege“, "Diplom-Fußpflege und was es da alles so gibt im Grunde genommen auch Irreführung und zum Teil sogar strafbar, da der Kunde denkt, die Fußpflege ist besonders qualifiziert und der medizinischen/podologischen Fußpflege gleichzusetzen.

Kein Zertifikat der Welt,sei es Diabetikerbehandlung, Reflexzonen oder sonstiges ist eine Erlaubnis zur Durchführung dieser Tätigkeit.Man kann auf Kurse viel lernen, darf aber oft das Gelernte nicht anwenden-wenn man keine staatliche Erlaubnis dafür hat, in Form der Heilpraktikerprüfung oder Podologenprüfung.

Fußpfleger ist kein geschützter Beruf und keine Berufsbezeichnung und zum Ausüben der Fußpflege braucht man nur einen Gewerbeschein, nicht mal irgendein Zertifikat oder Kurs.
Nur „Podologe/med.Fußpfleger“ ist ein Beruf.

Hat man keine Fußprobleme und ist kein Risikopatient, kann man auch in ein Kosmetik-oder Fußpflegestudio gehen.Man sollte sich vorher über die Arbeit informieren.
Sobald Fußprobleme, bzw.krankhafte Veränderungen vorhanden sind, immer zum Podologen gehen.

und: es gibt eine Menge Kosmetikerinnen (so wie ich auch), die haben eine viel umfangreicheres Fußpflegewissen in Theorie und Praxis, als viele der Crashkurs-Absolventen, die nicht mal 100 Stunden Kurs haben.

lg

Fußpflege-Podologie
Guten Tag,

Hallo,

weil hier ein ziemlich neuer Beitrag steht, werde ich noch antworten, auch wenn es spät ist.

Denn dieser Beitrag enthält einige Falschaussagen.

med.Fußpflege-Podologie,
ALLES Andere ob Kosmetikschule, „Intensivausbildung“, Crashkurs -Fußpflege im Vorfeld der Podologie und präventive und pflegerische Maßnahmen an gesunden Füßen

alle anderen, die keine staatliche Prüfung zum Podologen und keine Nachprüfung, die bis Ende 2007 möglich war, absolviert haben, üben KEINE medizinische Fußpflege aus.
Aufgrund der Irreführung am Kunden und der Abgrenzung, wird inzwischen durch die Ämter aufgeklärt.
wer heutzutage noch mit med.Fußpflege wirbt und Behandlungen an Diabetikern, sowie Mykosebehendlungen und andere krankhaften Veränderungen bewirbt,sowie als Nichtheilpraktiker die Fußreflexzonenmassage anbietet und bewirbt, hat sich nicht informiert.
Inzwischen wird abgegrenzt, zum Wohle der Kunden.

Kann man bei den Regierungspräsidien erfahren, über Verbände, über Krankenkassen und über die neusten Urteile der Gerichte.

Es beingt überhaupt nichts, ob jemand vor einem Fußpflegekurs Krankenschwester, Hebamme, Altenpflegerin usw. gelernt hat-ohne Podologenschein keine medizinischen Tätigkeiten.

auch sind Bezeichnungen wie „Fachfußpflegerin“ „ärztlich geprüft“,„zertifizierte Fußpflege“, "Diplom-Fußpflege und was es da alles so gibt im Grunde genommen auch Irreführung und zum Teil sogar strafbar, da der Kunde denkt, die Fußpflege ist besonders qualifiziert und der medizinischen/podologischen Fußpflege gleichzusetzen.

Fußpfleger ist kein geschützter Beruf und keine Berufsbezeichnung und zum Ausüben der Fußpflege braucht man nur einen Gewerbeschein, nicht mal irgendein Zertifikat oder Kurs.
Nur „Podologe/med.Fußpfleger“ ist ein Beruf.

Hat man keine Fußprobleme und ist kein Risikopatient, kann man auch in ein kosmetik-oder Fußpflegestudio gehen.Man sollte sich vorher über die Arbeit informieren.
Sobald Fußprobleme, bzw.krankhafte Veränderungen vorhanden sind, immer zum Podologen gehen

lg