hallo
alsooo mal angenommen man hat eine häuserreihe mit fußweg davor, und direkt
davor die gärten… die straße ist also nur durch den fußweg rechts oder links
entlang der häuser zu erreichen…
jetzt meint einer der hausbesitzer ganz am ende der reihe, der weg müsste einer
breiteren zufahrt weichen, damit er einen parkplatz hinterm haus bauen kann…
mal angenommen, er verwirklicht dieses vorhaben, wobei es schon so manche frage
bezüglich der grundstücksgrenzen gibt…
jedenfalls nehmen die leute im nebenhaus also zukünftig den weg über diese
einfahrt, um zur straße zu gelangen… nun kommt der bautüchtige hausherr aber
auf die idee, diesen durchweg mit aufgespannten seilen (sein bauwerk sei mal
mit zaun eingegrenzt, der bis dahin eine lücke am neuen „wegende“ aufwies) und
den mülltonnen zu verbarrikadieren…
lange rede, kurzer sinn…
mal ganz blöd gefragt: darf der das?
wenn der hausherr am anderen des fußweges nun auf die gleiche idee käme, dann
müssten die anderen leute sich ja ne brücke über die gärten bauen, um noch zur
straße zu kommen
Es darf mit örtlicher Genehmigung (ist einzuholen)
für bestimmte Zeiten gesperrt werden. Wie die
Sperrung zu erledigen ist,wird vorgeschrieben.
hallo
alsooo mal angenommen man hat eine häuserreihe mit fußweg
davor, und direkt
davor die gärten… die straße ist also nur durch den fußweg
rechts oder links
entlang der häuser zu erreichen…
jetzt meint einer der hausbesitzer ganz am ende der reihe, der
weg müsste einer
breiteren zufahrt weichen, damit er einen parkplatz hinterm
haus bauen kann…
mal angenommen, er verwirklicht dieses vorhaben, wobei es
schon so manche frage
bezüglich der grundstücksgrenzen gibt…
jedenfalls nehmen die leute im nebenhaus also zukünftig den
weg über diese
einfahrt, um zur straße zu gelangen… nun kommt der
bautüchtige hausherr aber
auf die idee, diesen durchweg mit aufgespannten seilen (sein
bauwerk sei mal
mit zaun eingegrenzt, der bis dahin eine lücke am neuen
„wegende“ aufwies) und
den mülltonnen zu verbarrikadieren…
lange rede, kurzer sinn…
mal ganz blöd gefragt: darf der das?
wenn der hausherr am anderen des fußweges nun auf die gleiche
idee käme, dann
müssten die anderen leute sich ja ne brücke über die gärten
bauen, um noch zur
straße zu kommen
im Zuge unserer Dorferneuerung möchte ich anregen, dass die alten Wege zwischen den Häusern wieder geöffnet werden, damit die Kinder so wie früher durchschlüpfen können und nicht jedesmal ums halbe Dorf rennen müssen, wenn sie sich gegenseitig besuchen. Schöner, zumindest wurkungsvoller wäre natürlich, wenn ich den Grundstückseignern, die diese Pättkes verrammelt haben, einen Rechtsanspruch vor die Nase halten könnte. Kennst Du vielleicht eine Quelle?
da du nach deiner VK ja hier im Pott wohnst,isset einfach dir zu antworten…-)
Also:
1.Wenn der Fußweg die einzige Zugangsmöglichkeit zu diesen Wohnhäusern ist,muß dieser für Fußgänger ständig „offen“ sein
Außerdem ergibt sich aus den einschlägigen Baupolizeilichen Vorschriften außerdem noch,das dieser Weg auch für die Anfahrt von Feuerwehr und
Rettungsdienst freizuhalten ist (allerdings gesperrt für normalen Fahrzeugverkehr (Poller) ).
( Lass dir doch mal die „Baugenehmigung“ für die Garage zeigen…)
2.Daneben gibt es noch wegerechtlichen Vereinbarungen,die im Grundbuch eingetragen sind.Da müßtet ihr mal den Eigentümer eures Grundstückes fragen.