Hallo.
Ich habe eine allgemeine Frage bezüglich der bei Onlineangeboten oft verwendeten Fußzeilen. Werden solche Bestimmungen, die z.B. anknüpfend an ein Angebot einen Internetproviders bezüglich der Verlängerung der Vertragslaufzeiten aufgeführt werden automatisch Gegenstand des Vertrages? Ein Beispiel: Provider XY wirbt mit einem neuen Flat-Tarif und einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. In der Fußzeile unter Punkt 2 kann man bei dem aktuellen Angebot lesen, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf Monate verlängert wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. In den AGBs wird darauf hingwiesen, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um einen Monat verlängert wenn nicht AUSDRÜCKLICH etwas anderes Vereinbart wurde. Ist den so eine Fußzeile eine ausdrückliche Vereinbarung? Da sie sonst niergendwo auftaucht und ich keine Möglichkeit habe Einsicht zu nehmen (weil z.B. in der Zwischenzeit neue Angebote online zu finden sind und sich die Fußzeile nun auf einen anderen Tarif als den von mir abgeschlossenen bezieht) würde ich dazu tendieren zu behaupten, dass es sich nicht um eine ausrückliche Vereinbarung handelt, oder? Wer trägt im Streitfall die Beweispflicht? Bin auf euren Input gespannt 
Auch hallo.
Bei solchen Fragestellungen kommt es auf den Einzelfall an. In einem analogen Beispiel war ein derartiges Vorgehen aber rechtlich nicht angreifbar: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/07/18/…
(inkl. Kommentare. Aber dort wurde noch kein Widerspruch erhoben. Quelle: jurablogs.com @ abo verlängerung)
mfg M.L.
Werden solche
Bestimmungen, die z.B. anknüpfend an ein Angebot einen
Internetproviders bezüglich der Verlängerung der
Vertragslaufzeiten aufgeführt werden automatisch Gegenstand
des Vertrages?