FWDL23 bis 10/09 ab 11/09 Saz4 -> Wie Steuererklärung schreiben? Komplettes Jahr?

Guten Tag Gemeinde :smile:

wollte mich eben an meine erste Steuererklärung machen und habe mal alles soweit ausgefüllt nur stellt sich mir jetzt die frage was gebe ich bei der Dauer des Dienszeitverhältnisses an?

Und was beim Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge?

Nur die beiden Monate als SAZ oder SAZ Gehalt + FWDL Gehalt?

Als FWDL habe ich ja keine Steuern bezahlt?!?!

FWDL = freiwillig Wehrdienst leistender Soldat
Ich Danke euch schonmal :smile:

Weil wenn ich den Lohn von 2 Monaten angebe komme ich auf eine Erstattung von 438€ die jedoch durch das ganze Jahr zustande kommen und nicht nur durch die 2 Monate.
Z.B durch die 100km die ich täglich ( 50km hin & 50km zurück ) zum Bund fahre…

ich Danke euch schonmal

Hallo,

ich hoffe Sie haben das Elster Software Programm benutzt, denn die Daten die Sie dieses Jahr eingeben, können Sie gleich im nächsten Jahr in der neuen Elster Softwrae weiternutzen.

Wenn Sie das ganze jahr gearbeitet haben dann tragen Sie eingac 01.01.-31.12. ein Wenn Sie am 01.05. eingestellt worden sind dann 01.05.-31.12.

Bruttoarbeitslohn tragen Sie Ihren Bruttoarbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Das mach die elster Software automatisch.

Nun gut als FWDL … Das Prinzip ist so: Wenn man angenommen 50.000€ verdient hat und 20.000€ für die Lohnsteuer letztes Jahr gezahlt hat, dann kann man maximal 20.000€ wieder zurück bekommen. Allerdings heisst das dann das man 50.000€ Ausgaben (Fahrten, …) gehabt haben muss.
Wenn man als FWDL keine oder wenig Lohnsteuern gezahlt hat, dann können Sie die Lohnsteuer gleich lassen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Man kann die diverse Ausgaben über paar Jahre strecken. Wenn man als PC Speziallist sich z.B. letztes Jahr einen PC für 4000€ kauft, und den 5 Jahre benutzen will, dann kann man dem Finanzamt sagen, dass man 4000/5=800€ letztes Jahr für seinen PC ausgegeben hat. Das wären dann schn mal 800€ weniger die man verdient hat.
Das heisst, dass wenn Sie die nächsten Jahre nicht mehr FWDL sind sonder normal angestellter/arbeitender, dann kann man die Kosten strecken.

Hallo,

Bei Dienstverhältnis übernimmt man einfach die Angaben von der Lohnsteuerbescheinigung des AG. Ich vermute es ist nur 1 für das gesamte Jahr, also wäre es vom 1.1.-31.12.

Bruttoarbeitslohn steht ebenfalls auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Bei hohen Fahrtkosten kommt natürlich eine höhere Erstattung zu Stande :smile:

Viel Erfolg!

kann dir leider nicht weiterhelfen , mein fachgebiet ist das musik instrument saz

Einkommensteuer, Steuererklärung

Sold und Entlassungsgeld von Wehrdienstleistenden sind steuerfrei.
Wehrdienstleistende, die vor und/oder nach der Dienstzeit arbeiten und Steuern zahlen, sollten unbedingt eine Einkommensteuererklärung ausfüllen und abgeben.
Im Jahr des Dienstbeginns und des Dienstendes fallen im Vergleich zum Wehr-Sold meist sehr unterschiedliche Verdienste an. Eine Einkommensteuererklärung kann hier große Teile (oder alles) von der gezahlten Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zurückbringen.

Steuererklärungen lohnen sich besonders in Jahren mit ungleichmäßigem Verdienst:
Ausbildung → Anstellung
Lehre → Wehrdienst
Wehrdienst → Anstellung
Anstellung → Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit → Anstellung
usw.
Dies liegt daran, dass Lohnsteuer monatlich immer so berechnet wird, als bekäme man das ganze Jahr das gleiche Gehalt

Also du zahlst nur Steuern für die Zeit die du gearbeitet hast, gib die Zeiten so an wie es auf deiner
Bescheinigung steht, die sehen ja, dass eine Unterbrechung lag, du musst ja sowieso einen Nachweis über den Wehrdienst dazulegen.

Gemäß § 3 Nr 5 EStG sind diese Leistungen Steuerfrei. Mangels Erwähnung im § 32b EStG sind diese Einnahmen auch nicht dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Das heisst für dich, dass du die FWDL Gehalt auch nicht eintragen muss, sondern nur das was du bei deinem AG bekommen hast.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Lg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich kann da nicht helfen!!! Sorry… :frowning:

zu

Du kannst nur für die Zeit die Einkommenssteuererklärung machen wie du SAZ gehalt erhalten hast und somit auch steuern gezahlt hast. somit kannst du nur die zwei Monate absetzen. Als dienstzeit verhältniss gist du SAZ 4 an seit 11/09

Hallo,

bin nicht wirklich der Steuerexperte und kann dir für dieses Problem deshalb auch keine verlässliche Auskunft geben.

Gruß
Libuda 1403

Nochmals::::

Ich kann Dir nicht HELFEN!!!

Kannst Du daß verstehen!!! ???

Ich bin in den Sachen kein Experte!!!

Bitte laß mich in dieser Sache in Ruhe!!!

Ich bin SAUER AUF DICH!!!

Letzter Gruß von Udo

Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht aus, sorry!

Viele Grüße

Paola