FZ Schaden - Differenz erstatten?

Hallo,

bei einem Parkmanöver entstand durch eine geöffnete Tür eine minimale Lackabschabung an einem anderen Fahrzeug.
Dieser Schaden wurde der Versicherung gemeldet.
Bei der Schadensabwicklung aktzeptierte die Versicherung den Kostenvoranschlag der Markenwerkstatt nicht und erstattete, nach der Sichtung von Fotos des Schadens, mit der Argumentation eine Volllackierung wäre nicht notwendig gewesen, nur einen Teil der Werkstattrechnung.

Nun verlangt der Geschädigte den Differenzbetrag vom Unfallverursacher.

Ist das rechtens?

Danke und Gruß

Sandamarin

Hallo,
der Unfallverursacher sollte den Geschädigten an die KFZ-Haft-
pflichtversicherung verweisen und diese gleichzeitig über die Ansprüche informieren. Liegt eine schriftliche Aufforderung zum Schadenersatz vor - so diese unverzüglich an die Haftpflichtversicherung weiter leiten und den Geschädigten darüber informieren.
Gruß J.K.