Hallo Peter Spörl.
Ich bin kein Motoradfahrer und kenne mich deshalb nicht mit evtl. Varianten und passenden Teilen aus.
Ich möchte aber grundsätzlich etwas dazu sagen.
Jede, dem Straßenverkehr zugewandte Beleuchtungseinheit an einem Kraftfahrzeug braucht eine sog. E-Nr, also eine Zulassung. Man findet diese E-Nummern auf dem Lampenglas oder der zusammenhängenden Leuchteneinheit.
Diese E-Nummern werden im Rahmen einer Typprüfung und entsprechender Zulassung für eine jeweilige Lampe an einem KFZ erteilt.
Wenn man diese Lampen austauscht oder verändert, erlischt die funktionelle Zulassung der Lampe und somit auch die KFZ-Technische Zulassung für das jeweilige Fahrzeug, da die Beleuchtungseinheit in der neu geschaffenen Kombination nicht geprüft ist und somit keine Typgeprüfte Nummer hat.
Als Beispiel sei gesagt:
Nimm einen Oldtimer, der eine alte 6V-Anlage hat und eine Beleuchtungsanlage (Rücklicht, Bremslicht, Blinker) die nach unseren heutigen Vorstellungen eher als „tote Funzeln“ zu bezeichnen sind.
Wenn dir, mit diesen alten Lampen, jemand hinten drauffährt, dann ist er selber schuld und kann nicht sagen, das er das Bremslicht nicht gesehen hat.
Wenn Du dir jetzt was gutes tun willst und in diese alte Lampe eine um Klassen hellere LED-Beleuchtung einbaust und dir dann einer hinten drauffährt, weil er z.B. abgelenkt war, egal aus welchem Grund, sich aber nun herausstellt, das du an den Lampen etwas verändert hast, dann bist du der dumme, weil die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug erloschen ist, obwohl das Licht mit absoluter Sicherheit besser zu sehen war.
Verstehe einer die Welt und vor allen Dingen unsere Gesetze.
Trotzdem viel Spaß noch.
Hans-Peter Henze
LEDlicht-Design